Wie viele Verwaltungsräte braucht ein KMU?

Kleinunternehmer sind verunsichert. In der Krise suchen die einen mit breit aufgestelltem Verwaltungsrat die totale Absicherung; andere wollen gerade in Zeiten von Corona schnell und flexibel geführt werden, also «lean» mit einem kleinen VR arbeiten.

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Nachhaltigkeit ist mehrheitsfähig

Als Pionier für Nachhaltigkeit ist das deutsche Unternehmen Werner & Mertz Marktführer im Bereich von Reinigungsmitteln basierend auf einheimischen Tensiden, sprich ohne Palmöl oder fossile Ölbestandteile. Geführt wird das Unternehmen von Reinhard Schneider, der auch über eine langjährige «Schweizer Vergangenheit» verfügt.

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Ökobluff bei Tragetaschen

Der Handel bietet Tragetaschen zunehmend aus Papier an. Im Alltag erweisen sich solche Tüten oft als unpraktisch und kurzlebig. Ihre Nachteile beim Nutzwert sollen sie durch sparsamen Ressourcenverbrauch wettmachen. Doch tatsächlich ist die Papiertüte ein ökologisches Problem.

Bei der Papiertüte ist das Image besser als die Wirklichkeit. Den praktischen Nachteilen der Verbraucher steht kein Nutzen für die Umwelt entgegen.
(Quelle: ©Composing yes or no/ Media_Aasirov CanStockPhotos)

Viele Händler bieten Tragetaschen nur noch aus Papier oder Leinen an. Kunststofftüten kosten Geld oder werden gleich abgeschafft. Dabei sind die praktischen Nachteile der Papiertüte kaum zu übersehen. Ihre Tragkraft ist vergleichsweise gering – bei Beladung mit ein paar Flaschen oder Dosen reißt sie leicht ein. Auf die nasse Straße abgestellt, weicht in kurzer Zeit der Boden auf. Sie lässt sich wegen ihrer Dicke und der mangelnden Biegsamkeit nur schwer für die Jackentasche zusammenfalten. Das alles würden viele Menschen in Kauf nehmen, wenn die Papiertüte gut für die Umwelt wäre.

Welches Material ist nun besser? 

Das ist jedoch keineswegs der Fall. Vielmehr erfordert die Papierproduktion einen hohen Material- und Energieaufwand. Bei der Herstellung wird zerfasertes Holz in Kochlauge zu Zellstoff umgewandelt. Anschließend wird das Material in mehreren Schritten mit Wasser und Bleichmitteln behandelt, getrocknet, gepresst und je nach Papiersorte weiter veredelt. Laut Umweltbundesamt erfordert eine Tonne Papier in der Herstellung den gleichen Energieaufwand wie eine Tonne Stahl.

Welche Umweltauswirkungen die verschiedenartigen Tragetaschen haben, hat das Schweizer Materialprüfungsinstitut EMPA in St. Gallen ermittelt. In der Ökobilanz schnitt die Papiertüte am zweitschlechtesten ab. Zum Vergleich diente eine typische Plastiktüte aus mindestens 80 % Recyclingmaterial. Im Ergebnis müsste eine Papiertüte 7,4-mal so oft benutzt werden wie eine Plastiktüte, um ihren höheren Ressourcenverbrauch auszugleichen. Ob sie so lange hält, erscheint zweifelhaft. Noch schlechter schnitt in der 2014 veröffentlichten Studie nur die Baumwolltasche ab. Die müsste 82,4-mal so häufig wie eine Plastiktüte verwendet werden, um ihren hohen Herstellungsaufwand hereinzuholen.

Der Vergleich zeigt: Bei der Papiertüte ist das Image besser als die Wirklichkeit. Den praktischen Nachteilen der Verbraucher steht kein Nutzen für die Umwelt entgegen.

www.yes-or-no.de

Separate Plastikflaschensammlung neu definiert

Studien zeigen, dass es ökonomisch und ökologisch sinnvoller ist, PET- und Plastikflaschen getrennt zu sammeln, als alle Kunststoffabfälle einer gemischten Sammlung zuzuführen. Neben der PET-Getränkeflaschensammlung setzt die Migros deshalb seit 2013 konsequent auf die Separierung weiterer Plastikflaschen. Ihre einheitliche Kunststoffart ist ideal für den geschlossenen Produkte-Kreislauf. Jetzt testet ein Migros-Industriebetrieb die Produktion von Reinigungsmittelverpackungen.

<li class="artikel_legende">Die Recyclingwände aller Filialen sind einheitlich gestaltet worden, damit bei der Rückgabe auf den ersten Blick klar wird, welche Flaschen wohin kommen.Quelle: Migros</li>
Die Recyclingwände aller Filialen sind einheitlich gestaltet worden, damit bei der Rückgabe auf den ersten Blick klar wird, welche Flaschen wohin kommen.Quelle: Migros

Im vergangenen Jahr hat die Migros zusätzlich zu den 9400 Tonnen PET-Flaschen auch 2800 Tonnen Milch- und andere Plastikflaschen gesammelt und dem Recycling zugeführt. Das ist ein neuer Rekord. Seit das Unternehmen 2013 die erweiterte Plastikflaschensammlung schweizweit eingeführt hat, ist die Menge der von Kundinnen und Kunden zurückgebrachten Plastikflaschen insgesamt um 150 Prozent gestiegen. Und selbst 2016 betrug die Zunahme gegenüber dem Vorjahr noch 350 Tonnen (+14 Prozent).

Für Heidi Oswald, Projektleiterin Umwelt, ist die stete Zunahme ein Zeichen dafür, dass sich die getrennte Plastikflaschensammlung etabliert: «Wir haben mit der Einführung der Plastikflaschensammlung die Recyclingwände aller Filialen neu und einheitlich gestaltet, damit bei der Rückgabe auf den ersten Blick klar wird, welche Flaschen wohin kommen. Zusätzlich haben wir unsere Kundinnen und Kunden direkt bei den Sammelstellen und über unsere Kommunikationskanäle für die erweiterte Plastikflaschensammlung sensibilisiert. Diese Massnahmen sind gut aufgenommen worden.»

Aktueller Vergleich von Sammelsystemen

Das Thema Kunststoffrecycling wird in der Fachwelt und in Städten und Gemeinden kontrovers diskutiert: Wie viel Sammlung und Recycling ist ökologisch und wirtschaftlich sinnvoll? Sollen tatsächlich jede Plastikfolie und jede Kunststoffschale wie zum Beispiel Fleischverpackungen oder Joghurtbecher zusammen mit Plastikflaschen gesammelt werden? Die im Juli veröffentlichte Studie «KuRVe» des Instituts für Umwelt- und Verfahrenstechnik UMTEC der Hochschule für Technik Rapperswil (HSR) und der Carbotech AG hat den Umweltnutzen und die Kosten von Sammel- und Verwertungssystemen für Kunststoffe aus Haushalten in der Schweiz untersucht. Auftraggeber waren acht Kantone, verschiedene Verbände und das Bundesamt für Umwelt (BAFU).

Geringer Umweltnutzen von gemischten Kunststoffsammlungen

Die Studie zeigt auf, dass die gemischte Sammlung von Kunststoffabfällen nur einen verhältnismässig kleinen ökologischen Nutzen hat, gleichzeitig aber hohe Kosten verursacht, nämlich rund 750 Franken pro Tonne. Die Kosten der Entsorgung im Kehrichtsack liegen gemäss Studie mit rund 250 Franken pro Tonne deutlich tiefer. Der zusätzlich erzielte Umweltnutzen ist auch deshalb nur sehr gering, weil längst nicht alles recycelt werden kann, was gemischt gesammelt wird. Es besteht dabei die Schwierigkeit, die zahlreichen verschiedenen Kunststoffarten sauber voneinander zu trennen. Ein beachtlicher Teil landet am Schluss wieder in der Verbrennung und das Versprechen eines umfassenden Recyclings wird durch Gemischtsammlungen meist nicht eingelöst.

Problematik von Fremdstoffen in Separatsammlungen

Gemischte Sammellösungen für Kunststoffe, die in einigen Gemeinden oder von privaten Unternehmen angeboten werden, beeinflussen zudem die Qualität der bestehenden Separatsammlungen negativ und mindern damit deren ökologischen Nutzen: Die Konsumentinnen und Konsumenten verstehen angesichts dieser Gemischtsammlungen teilweise nicht mehr, was wo entsorgt werden kann, und werfen daher auch andere Plastikverpackungen in die reinen Separatsammlungen des Detailhandels.

Am Beispiel der separaten PET-Getränkeflaschensammlung bedeutet dies: Ein Prozent mehr Fremdstoffe führt zu 300 000 Franken zusätzlichen jährlichen Kosten für das Sammelsystem. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass es ökonomisch und ökologisch sinnvoller ist, nur Plastikflaschen zu sammeln, die sich aufgrund der einheitlichen Kunststoffart wieder zu neuen Produkten recyceln lassen. Es geht also darum, möglichst viel hochwertiges Rezyklat zurück in die industrielle Produktion führen zu können.

Recyceltes Polyethylen für Verpackungen von Reinigungsmitteln

Die Migros investiert zurzeit in eine hochwertige Form des Recyclings – in das Schliessen des Stoffkreislaufes. So entwickelt sie Lösungen, wie sie recyceltes Polyethylen (PE) aus ihrer separaten Plastikflaschensammlung in den eigenen Industriebetrieben einsetzen kann. Bei der Mifa, der grössten Schweizer Wasch- und Reinigungsmittelherstellerin, laufen aktuell Tests zum Einsatz von recyceltem Polyethylen in Reinigungsmittelflaschen. Eine Herausforderung liegt zum Beispiel beim Geruch des Recyclingmaterials. Es ist schwierig, die starken Gerüche von Milchsäure in Milchflaschen und von Parfüm in Wasch- und Reinigungsmittelflaschen herauszulösen, damit das Material wieder in geruchsneutraler Form für Verpackungen eingesetzt werden kann.

(Andreas Renggli ist Kommunikationsberater und Redaktor bei polarstern.ch)

 

Kurzbericht der Studie «KuRVe» unter carbotech.ch und für den Recycling Guide der Migros:

 

ISO 45001: Auch an die Praxis denken!

Das Upgrade auf die neue Norm ISO 45001 (Arbeitssicherheit) steht bevor. Dadurch sollen viele ISO-Neuerungen wie High-Level-Structure, Stakeholder-Analyse und anderes Nützliches für den Themenbereich «Arbeitssicherheit» realisiert werden. Ohne gewissenhafte Praxisumsetzung bleibt jedoch diese Norm nur ein Papiertiger.

<li class="artikel_legende">Figur 1: Struktur der Normenforderungen von ISO 45001.Quelle: SQS, 2017</li>

  • Figur 1: Struktur der Normenforderungen von ISO 45001.Quelle: SQS, 2017

Gespannt warten die Unternehmen auf das immer wieder verschobene Erscheinen der ISO 45001. Diese neue Norm soll es möglich machen, Arbeitssicherheits-Managementsysteme, welche bisher nach OHSAS 18001 zertifiziert waren, oder einer EKAS-Branchenlösung folgten, neu zu beschreiben und mit anderen Managementsystemen (ISO 9001, ISO 14001) zu harmonisieren. Die Detailstruktur der Normenforderungen ist bekannt und in Figur 1 rechts abgebildet.

Was bedeuten aber nun Normenforderungen wie «6.1.2 Identifizierung von Gefährdungen und Bewertung von Risiken» oder «8.1.2 Gefährdungen beseitigen; A&GS Risiken verringern» oder «7.4.2 Interne Kommunikation»? Die Antwort auf diese Frage lautet – je nach Situation – «Produkteblatt», «Sicherheitsdatenblatt», «Betriebs- bzw. Arbeitsanweisung». Diese eher unbeachteten, aber für die Umsetzung des Managementsystems bedeutenden Dokumente orientieren die Beschäftigten über das richtige Vorgehen bei gefährlichen Arbeiten oder im Umgang mit gefährlichen Gütern.

Was sind gefährliche Arbeiten?

Gefährliche Arbeiten sind jene, die in der EKAS-Richtlinie 6508 unter Anhang I «besondere Gefährdungen» angegeben sind. Darunter finden wir eine ganze Reihe wie z. B. Baustellenarbeiten, Baureinigung, Montagearbeiten, «Arbeiten mit gesundheitsgefährdenden Stoffen» usw.

Es stellt sich bei solchen Arbeiten die Frage, wie die Informationspflicht als Arbeitgeber, zum Beispiel an einer Maschine wie einer Stanze oder beim Umfüllen von Säuren, umzusetzen ist? Reicht es aus, den Mitarbeitenden einfach die Betriebsanleitung oder das Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung zu stellen?

Was sagt das Gesetz dazu?

Erfüllt man die Normenforderung «6.1.3 Bestimmung der gesetzlichen Vorschriften» und geht der Informationspflicht weiter nach, kommt man zur EKAS-Richtlinie 6512 «Arbeitsmittel» in Berührung. Diese Richtlinie regelt, wie Schutzziele für Mitarbeitende erreicht werden und wann eine Instruktion oder Ausbildung erforderlich ist. Diese stützen sich dabei auf die Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) und der Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz. Dort wird gefordert, dass der Arbeitgeber dafür sorgt, dass alle in seinem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer, einschliesslich der dort tätigen Arbeitnehmer anderer Betriebe, über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefahren informiert und über die Massnahmen zu deren Verhütung angeleitet werden.

Bei der Umsetzung dieser Forderungen fängt dort die Unsicherheit und Interpretation an – was heisst nun «ausreichend» und was ist «angemessen»? Hier gibt der Gesetzgeber freien Handlungsspielraum und Eigenverantwortung, um nach dem Stand der Technik, den Verhältnissen angemessen und nach der Erfahrung notwendig zu handeln. Also heisst es, sich schlau machen und umhören, wie die Vorgaben aktuell umgesetzt werden und sich letztlich mit folgenden Fragen auseinanderzusetzen:

  1. Werden die Mitarbeitenden geeignet instruiert?
  2. Können die Mitarbeitenden gefährliche Arbeiten mit ihrem Wissensstand sicher ausführen?
  3. Verstehen die Mitarbeitenden die Betriebsanleitung oder das Sicherheitsdatenblatt?

Reicht die Betriebsanweisung oder das Sicherheitsdatenblatt aus?

Ob Giessereien, Baufirmen oder Spitäler, vermehrt sieht man in den Betrieben ein Informationsblatt in Form einer A4-Seite, auch Betriebsanweisung genannt, die Hinweise auf das Verhalten im Gefahrenbereich gibt.

Eine Betriebsanweisung für das Betreiben einer Maschine leuchtet ein; doch wie ist es mit einem Gefahrstoff? Unser deutscher Nachbar definiert diese Art von Anweisung ganz klar in der TRGS 555 «Technische Regeln für Gefahrstoffe». Wobei im Gespräch über diese Anweisungen bei Chemikalien eher das Wort Gefahrstoffanweisung oder das sogenannte komprimierte Sicherheitsdatenblatt fällt.

Diese Anweisung zu erstellen, bedingt allerdings sicherheitsspezifisches Fachwissen. Für inhaltliche Gestaltung und Aufbau stellt die deutsche Vorschrift «Technische Regeln für Gefahrstoffe» (TRGS 555) eine gute Orientierung dar.

Sie gliedert die Anweisung in sechs Bereiche:

  1. Anwendungsbereich;
  2. Gefahren für Mensch und Umwelt;
  3. Schutzmassnahmen und Verhaltensregeln;
  4. Verhalten im Gefahrfall und bei Störungen;
  5. Erste Hilfe;
  6. Sachgerechte Entsorgung (Abfälle).

Die Inhalte für diese sechs Punkte können aus der Betriebsanleitung nach Maschinenrichtlinie oder dem EG-Sicherheitsdatenblatt für Gefahrstoffe entnommen werden.

Wichtig dabei ist, diese mit betriebs- und arbeitsplatzbezogenen Informationen zu ergänzen. Und hier liegt der wesentliche Knackpunkt, wenn keine Erfahrung oder Unsicherheiten vorhanden sind. Doch dem kann mit einer geeigneten Gefahrenermittlung begegnet werden. Erstellt man eine Gefahrstoffanweisung, so sollte darauf geachtet werden, mit Symbolen und Grafiken zu arbeiten, um ein schnelleres Erfassen zu ermöglichen, um auch fremdsprachige Mitarbeitende gut zu informieren. Ein Beispiel für eine Betriebsanweisung ist in Figur 3 abgebildet.

Vorgehen bei Gefahrstoffen

Bei einer Chemikalie sind die geeigneten Sätze aus dem Sicherheitsdatenblatt herauszusuchen. Ein geeigneter Vorschlag ist in Figur 2 dargestellt. Wichtig beim Einfügen der Sätze ist, dass diese eindeutig, kurz und prägnant sind und im Sprachgebrauch der Mitarbeitenden. Auch können Sätze weggelassen werden, die nicht zutreffen, wie zum Beispiel: «P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.», da sich in einem Betrieb in der Regel keine Kinder aufhalten.

Vorgehen bei Maschinen

Bei Anweisungen für Maschinen ist wichtig, dass derjenige, welcher die Anleitung erstellt, mit den Mitarbeitenden den Arbeitsablauf durchspricht und in der Anweisung die wichtigsten Arbeitsschritte und die potenzielle Gefahr dazu beschreibt. Anschliessend werden dann die notwendigen Schutzmassnahmen und Verhaltensregeln definiert.

Wird die Anweisung gemeinsam mit den betroffenen Personen erstellt, steigt mehrheitlich die Akzeptanz und werden oft versteckte Schwachstellen ermittelt; dazu bringt man den Mitarbeitenden gefährliche Gewohnheitstätigkeiten ins Bewusstsein und kann neue Personen im Betrieb schnell einweisen. Bei Erstellung solch einer Anweisung ist das richtige Mass wichtig und es kann ausreichen, nur punktuell die wichtigsten Hinweise aufzuführen.

Sind die Anleitungen erstellt, wird oft die Frage gestellt «Muss ich die Dokumente vor Ort ausgedruckt aufhängen, oder reicht es, diese digital abzuspeichern?» Der Gesetzgeber verlangt, dass dem Personal die Dokumente jederzeit zugänglich sein müssen. Sofern dies durch ein technisches Gerät, wie ein Computer, umgesetzt wird, besteht also kein Problem. Jedoch sollte abgeklärt sein, ob die Dokumente auch bei Stromausfall zur Verfügung stehen müssten, was für eine Druckversion spricht.

Fazit

Die sicherheitstechnischen Inhalte von Anweisungen bei gefährlichen Arbeiten werden bestimmt durch die Anforderungen aus den Regelwerken und vom Hersteller mitgelieferten wichtigen Hinweisen. Die Anweisung muss alle Angaben enthalten, die für einen sicheren Betrieb von Maschinen, Anlagen, Einrichtungen oder für den sicheren Umgang mit gefährlichen Stoffen nötig sind. Auf diese Weise wird den Forderungen des A&GS-Managements, die doch oft etwas theoretisch daherkommen, Leben eingehaucht.

 

 

Anweisung – Anleitung: Was ist eine Betriebsanweisung?

Nach TRGS 555 Art. 3.1: Die Betriebsanweisung ist im Gegensatz zu einer Betriebsanleitung ein Dokument, welches ausschliesslich auf Gefahren hinweisen und Schutzmassnahmen aufzeigen soll. Betriebsanweisungen sind arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene, verbindliche schriftliche Anordnungen und Verhaltensregeln des Arbeitgebers an Beschäftigte zum Schutz vor Unfall- und Gesundheits- sowie Brand- und Explosionsgefahren und zum Schutz der Umwelt bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.

www.neosys.ch

 

Eiweissmangel wegen CO2-Emissionen

Erhöhen sich die CO2-Werte in der Atmosphäre weiter, droht Millionen von Menschen ein Eiweissmangel. Ebenso wird sich das Problem des Eisenmangels dadurch verschärfen.

Steigen die CO2-Emissionen weiter wie prognostiziert an, wird die Bevölkerung in 18 Ländern bis 2050 mehr als fünf Prozent ihres Nahrungseiweisses verlieren. Zu diesem Ergebnis ist eine Studie der Harvard T.H. Chan School of Public Health gekommen. Verantwortlich dafür ist ein Sinken des Nährwerts von Reis, Weizen und anderen Grundnahrungsmitteln. Die Forscher gehen davon aus, dass zusätzlich rund 150 Mio. Menschen aufgrund der erhöhten CO2-Werte in der Atmosphäre dem Risiko eines Eiweissmangels ausgesetzt sein werden. Laut Forschungsleiter Samuel Myers unterstreicht diese Studie die Notwendigkeit für Länder mit dem höchsten Risiko, die Nahrungsqualität aktiv zu überwachen. Vor allem sei es aber notwendig, die durch den Menschen verursachten CO2-Emissionen zu verringern.

Weltweit erhalten 76 Prozent der Menschen den Großteil ihrer täglichen Proteine von Pflanzen. Um das bestehende und zukünftige Risiko eines Eiweißmangels zu schätzen, kombinierten die Forscher Daten von Experimenten, bei denen Nutzpflanzen hohen Konzentrationen von CO2 ausgesetzt waren, mit weltweiten Ernährungsinformationen der Vereinten Nationen und Daten zu Einkommensungleichheit und Demografie. Bei erhöhten CO2-Konzentrationen sank der Eiweissgehalt von Reis, Weizen, Gerste und Kartoffeln um 7,6 bzw. 7,8 sowie 14,1 und 6,4 Prozent.

Afrika und Asien besonders betroffen

Die Forschungsergebnisse weisen auf anhaltende Herausforderungen für Afrika südlich der Sahara hin. Dort leiden bereits Millionen Menschen an einem Eiweissmangel. Grössere Probleme werden für Südasien erwartet. Dazu gehört auch Indien, wo Reis und Weizen einen Grossteil des täglichen Proteins liefern. Indien könnte 5,3 Prozent des Proteins einer Standardernährung verlieren. Damit würden 53 Mio. Menschen einem neuen Risiko von Eiweissmangel ausgesetzt. Die Forschungsergebnisse wurden in Environmental Health Perspectives veröffentlicht.

Eisenmangel nimmt ebenfalls zu

Myers ist Mitautor einer weiteren Studie. Sie ergab, dass die durch CO2 verursachten Verringerungen des Eisengehalts bei Grundnahrungsmitteln wahrscheinlich auch das weltweit bereits bestehende Problem des Eisenmangels verschärfen wird. Dem höchsten Risiko sind weltweit 354 Mio. Kinder unter fünf Jahren und 1,06 Mrd. Frauen im gebärfähigen Alter ausgesetzt. Betroffen sind vor allem Südasien und Nordafrika. In diesen Regionen ist Anämie bereits weit verbreitet. Es wird erwartet, dass mehr als 3,8 Prozent des Eisens in der Nahrung aufgrund dieser CO2-Auswirkungen verloren gehen wird. Myers war auch Mitautor einer Studie, die bereits 2015 darauf hingewiesen hat, dass die erhöhten CO2-Emissionen wahrscheinlich bei rund 200 Mio. Menschen zu einem Zinkmangel führen werden.

Quelle: Pressetext

Wissenschaftler begrüssen neue Massnahmen für eine bessere Luft

Die Akademien der Wissenschaften Schweiz begrüssen die vorgeschlagenen Massnahmen für eine bessere Luft vollumfänglich. Diese tragen den Entwicklungen der letzten Jahre im Bereich der Luftreinhaltung Rechnung und erscheinen einfach umsetzbar, schreiben die Forschenden in ihrer Stellungnahme zur Revision der Luftreinhalte- und Energieverordnung.

Die Akademien der Wissenschaften begrüssen die revidierte Luftreinhalteverordnung

Die Stellungnahme wurde unter Federführung der Schweizerischen Kommission für Atmosphärenchemie und -physik ACP der Akademie der Naturwissenschaften ausgearbeitet.

Insbesondere begrüssen die Akademien die neuen Bestimmungen zu den kleineren Holzfeuerungen (bis 70 kW). Diese tragen sehr viel zu den schweizerischen Feinstaubemissionen bei, insbesondere im Winter. Die Akademien betrachten deshalb die vorgeschlagenen Massnahmen als notwendiges Minimum.

Ebenso erachten die Akademien die Einführung des Jahresgrenzwertes für kleine Feinstaubpartikel (PM  2.5) als wichtig. Die von der WHO vorgeschlagenen Jahresmittelzielwerte für PM2.5 und PM10 beruhen auf einem internationalen wissenschaftlichen Konsens. Grenzwerte von PM2.5 fussen auf epidemiologischen Studien, die eine klare Gesundheitsbeeinträchtigung aufzeigen. Die Feinstäube verteilen sich in den gesamten Atemwegen und die kleinsten dringen bis tief in die Lunge ein. Sie verursachen nicht nur lokale Entzündungsreaktionen, sondern haben systemische Folgen, was zu Schäden in vielen Organen und insbesondere im Herzkreislaufsystem führt. Je tiefer die Belastungen, umso weniger stark ist die Bevölkerung von diesen Gesundheitsschäden betroffen. Zudem ist bekannt, dass die Belastung durch PM2.5 durch regionale und nationale langfristige Massnahmen signifikant gesenkt werden kann.

Zur vollständigen Stellungnahme

Nachhaltigkeit im Artenschutz verbessern

Eine effizientere Überprüfung der Nachhaltigkeit sowie das Stopfen von Schlupflöchern im Handel mit gefährdeten Tieren und Pflanzen: Diese Themen lagen beim Treffen des Tier- und des Pflanzenkomitees des mulitlateralen Übereinkommens CITES in Genf im Zentrum.

Gefährdete Tier- und Pflanzenarten sollen nur in dem Mass gehandelt werden, wie dies ihre natürlichen Bestände erlauben.

Das multilaterale Übereinkommen CITES schützt Tiere und Pflanzen gegen Übernutzung durch den internationalen Handel. An einem zehntägigen Treffen in Genf wurden die aktuellen Herausforderungen diskutiert. Die Sitzungen des Tierkomitees wurden dabei erstmals vom Schweizer Mathias Lörtscher präsidiert.

Hauptthema im Tierkomitee war laut Lörtscher die effizientere Nachhaltigkeitsüberprüfung, sowie die Umsetzung eines neuen Prozesses, mit welchem Schlupflöcher im Handel geschlossen werden sollen. Konkret soll verhindert werden, dass Wildfänge als Zuchttiere getarnt exportiert werden.

Steigt der Anteil an Zuchttieren plötzlich stark an, werden über einen gewissen Zeitraum sehr viele Zuchttiere exportiert oder findet ein Wechsel von deklarierten Wildfängen auf Zuchttiere statt, müssen die Länder mit Fragen rechnen. „Mit diesem neuen Verfahren können wir Länder herausgreifen, die auffällige Zahlen aufweisen, was den Export von gewissen Tierarten betrifft“, sagte Lörtscher, der beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) den Fachbereich Artenschutz und Drittlandimporte leitet. So wurden 22 Länder-/Tierart-Kombinationen ausgewählt, für welche nun dem Tierkomitee belegt werden muss, dass die ausgewiesene Anzahl Zuchttiere in dem betreffenden Land effektiv produziert werden können.

Der Schutz, das Wissen und die Nachhaltigkeit sollen gemäss Lörtscher auch für Haifische und die verschiedenen Aalarten weltweit vertieft werden. Beim Haifisch wurden die Länder aufgefordert, ihre nationalen Aktionspläne umzusetzen. Bei den Aalarten soll der Zustand der Populationen, der Einfluss des internationalen Handels auf diese Arten sowie der Beitrag, den CITES zu deren Schutz beitragen kann, analysiert werden.

Handel von Hölzern

Das Pflanzenkomitee befasste sich hauptsächlich mit dem Handel von Hölzern. Hier standen einerseits die Nachhaltigkeitsüberprüfung und andererseits die Umsetzen der Beschlüsse der letzten Vertragsstaatenkonferenz im Vordergrund. Der Vollzug der Importkontrollen der neu aufgenommenen Rosenhölzer bietet vielen Ländern grosse Schwierigkeiten und es wurden Lösungen für diese Probleme gesucht. Zudem wurde unter der Leitung der Schweiz die Thematik des Handels mit Orchideenextrakten, welche in der Kosmetik- und Pharmaindustrie Verwendung finden, vertieft diskutiert. Vertreten wurde das BLV durch Ursula Moser, welche auch gleichzeitig die europäische Region im Pflanzenkomitee vertritt.

CITES

Das multilaterale Übereinkommen CITES schützt Tiere und Pflanzen gegen die Übernutzung durch den internationalen Handel. Gefährdete Arten sollen nur in dem Mass gehandelt werden, wie dies ihre natürlichen Bestände erlauben. Ein nachhaltiger, geregelter Handel ist dabei oft ein effizienterer Schutz als ein absolutes Handelsverbot. Das BLV ist die Vollzugsbehörde von CITES in der Schweiz.

Recycling: Freiwillige Branchenlösungen statt staatlicher Zwang

Bei Separatsammlungen fürs Recycling sind freiwillige Branchenlösungen sowohl individuellen Firmenlösungen als auch einem vom Staat betriebenen System überlegen. Dies ist jedenfalls die Aussage einer von Avenir Suisse verfassten Präsentation.

Freiwillige Branchenlösungen schlagen staatliche Regelungen – dies besagt eine Untersuchung der Avenir Suisse.

Im Rahmen des nationalen eWaste Forums in Zürich präsentierten Patrick Dümmler und Fabian Schnell von Avenir Suisse ihre auf die Schweiz fokussierte Analyse zu „Ökonomik von Entsorgung und Recycling“. Dabei untersuchen sie die Frage, wie Recyclingsysteme, insbesondere Separatsammlungen von speziellen Stoffen und Geräten, möglichst optimal gestaltet werden sollten. Ein Fokus liegt auf den in der Schweiz seit vielen Jahren etablierten Rücknahmesysteme im Bereich Elektro- und Elektronikgeräte. Umweltpolitischen Vorgaben und die ökonomischen Anreizsysteme spielen aber in allen Systemen die zentrale Rolle.

Zentrale Rolle der Konsumenten
Je mehr Schaden eine unsachgemässe Entsorgung anrichtet, desto geringer müssen für die Konsumenten die Hemmschwellen sein, um korrekt zu entsorgen. Der Aufwand für den Konsumenten wird reduziert durch die unkomplizierte Rückgabe von Altstoffen an möglichst zahlreichen Sammelstellen mit kundenfreundlichen Öffnungszeiten. Demgegenüber stehen aber die Kosten für den Betrieb des Systems. Die Betriebskosten sollten möglichst gering sein, was am besten durch Wettbewerb sichergestellt wird, indem z.B. private Akteure im Rahmen einer Ausschreibung um einen Auftrag konkurrieren können – dies ist aber heute noch selten der Fall. Aus Konsumentensicht muss deshalb eine optimale Balance zwischen Anreizen, Transaktionskosten und Betriebskosten des Systems gefunden werden.

Avenir Suisse hält es aber für ebenso wichtig, dass Konsumenten  auch in die Verantwortung genommen sollen – und die Konsumentensouveränität gewahrt werden müsse. Laut Dümmel und Schnell  müssen vor allem die richtigen Anreize gesetzt werden, bevor regulatorisch Gebote oder Verbote zur Anwendung kommen. Ebenso sei die Verhältnismässigkeit allfälliger Sanktionen (wie zum Beispiel Bussen) zu wahren.

Freiwillige Systeme als effiziente Drehscheiben des Recyclings
Das Fazit der Untersuchung: Auftrag zu Entsorgung und Recycling solle an private Akteure vergeben werden, staatliche Unternehmen oder gar in die Verwaltung integrierte Organisationen seien zu vermeiden. In der Schweiz liege heute offensichtlich kein Marktversagen vor, das ein Eingreifen des Staates mit eigenen Unternehmen rechtfertige.

Avenir Suisse hält auch Empfehlungen für Trittbrettfahrer bereit, also Firmen, welche sich nicht an einer freiwilligen Branchenlösung beteiligen: Diese sollten weitestgehend ausgeschlossen werden können; dies jedoch nicht zwingend um den Preis eines erzwungenen Anschlusses an ein System. Denn dies schaffe ein Monopol, dessen volkswirtschaftlicher Nutzen sehr fraglich sei.

Die Systeme sollen auch aus einem anderen Grund eine grosse Nähe zu den Herstellern und Importeuren der Produkte haben. Nur so sei garantiert, dass technologische Trends und Veränderungen im Kaufverhalten der Konsumenten möglichst rasch erkannt werden und darauf reagiert wird.

Wichtig sei auch, dass die Systeme frei sind, mit Dritten Verträge zur Entgegennahme der Altgeräte sowie zum Recycling oder zur Vernichtung abzuschliessen. Dazu gehört insbesondere auch die Möglichkeit der freien Preisfestsetzung für die erbrachten Leistungen Dritter.

Insgesamt zeige sich, dass die Schweiz bei der Entsorgung von Altgeräten dank einer schlanken Regulierung auf der Basis von Systemen mit einem vorgezogenen Recyclingbeitrag weltweit eine führende Rolle einnimmt, welche nicht durch staatliche Eingriffe gefährdet werden sollte.

Hitzewellen heizen Städte noch stärker auf

Städte heizen sich wesentlich stärker auf als umliegende Regionen, ein Effekt, der als städtische Hitzeinseln bekannt ist. Um die Ursachen besser zu verstehen – und vor allem um effektive Gegenmassnahmen ergreifen zu können – haben Wissenschaftler an der Empa und der ETH Zürich Modelle zur Wettervorhersage mit den Auswirkungen von Gebäuden und Strassen auf die Bildung von Hitzeinseln kombiniert. Daraus ergab sich eine detaillierte Wärmekarte für Zürich, die zur Vorhersage lokaler Lufttemperaturen verwendet werden kann.

Städtische Gebiete sind von Hitzewellen am stärksten betroffen, da diese Regionen einen Effekt aufweisen, der als städtische Hitzeinseln (engl. Urban Heat Island, UHI) bekannt ist und der im Vergleich mit der ländlichen Umgebung durch höhere Lufttemperaturen gekennzeichnet ist. Gründe für städtische Hitzeinseln sind dunkle Oberflächen, z. B. von Dächern und Strassen, die zu einer höheren Absorption der Sonnenenergie führen, ein Mangel an Verdunstungskühlung durch Vegetation, wenig offener Raum und damit ein Mangel an Durchlüftung und Nachtkühlung.

Städtische Hitzeinseln kennt man aus mehr als 400 Städten auf der ganzen Welt, sie weisen vor allem nachts bis zu sieben Grad «Übertemperatur» auf. Hitzewellen tragen nicht nur zu allgemeinem Unwohlsein und schlaflosen Nächten bei, sondern können auch aufgrund der Auswirkungen auf das menschliche Herz-Kreislauf-System und die Atemwege ernsthafte Erkrankungen, Erschöpfung, einen Hitzeschlag und sogar hitzebedingte Todesfälle verursachen.

800–1000 zusätzliche Todesopfer wegen Hitze

Die Schweiz erlebte 2003 und 2015 – die Jahre mit den beiden heissesten Sommern seit über 150 Jahren – ausgeprägte Hitzewellen. Einer Untersuchung von Forschern des Schweizerischen Tropen- und Public Health-Instituts in Basel aus dem Jahr 2016 zufolge wurde für diese Sommer eine Zunahme der Mortalitätsrate um 6,9 % bzw. 5,9 % mit 960 und 804 zusätzlichen Todesfällen geschätzt. Insgesamt wurden im Sommer 2003 in ganz Europa rund 70‘000 zusätzliche Todesfälle gemeldet.

Hitzewellen lassen sich mithilfe von Modellen zur Wettervorhersage simulieren, aber ihre Auswirkungen auf Städte sind immer noch nicht ganz geklärt. Deshalb kombinierten Jan Carmeliet, Professor für Bauphysik an der ETH Zürich, und Dominik Brunner, ein Atmosphärenwissenschaftler an der Empa, die Vorhersagemodelle mit den Auswirkungen von Gebäuden und Strassen, um die lokalen Lufttemperaturen in Städten besser vorhersagen zu können. Die daraus resultierende «Wärmekarte» von Zürich zeigt Details der Hitzeinsel mit einer Auflösung von bis zu 250 Metern:

Hitzeinseleffekt in Zürich während der Hitzewelle im Juni 2017: Stadtplan von Zürich mit den modellierten mittleren Lufttemperaturen zwei Meter über Boden um sechs Uhr morgens am 22. Juni. (Bild: Empa)

UHI-Effekte treten nachts am stärksten zutage wegen der Speicherung von Wärme durch Baustoffe während des Tages und deren Abgabe während der Nacht. Gianluca Mussetti, ein Doktorand an der ETH Zürich und an der Empa, untersuchte die Merkmale der jüngsten Hitzewelle vom 20. Bis 24. Juni 2017 in Zürich. Während der Nacht vom 21. auf den 22. Juni beobachtete er eine UHI-Intensität von knapp sechs Grad – 1,5 Grad über der UHI-Intensität der Hitzewelle von 2015. Ausserdem stellte Mussetti an diesen Tagen Temperaturunterschiede zwischen dem kühlsten und dem wärmsten Ort innerhalb der städtischen Hitzeinsel von bis zu drei Grad fest. Es ist bekannt, dass sich Hitzewellen vor allem an lokalen «Hotspots» der jeweiligen Städte manifestieren. In Zürich sieht man besonders hohe Nachttemperaturen im dicht bebauten Stadtzentrum, relativ kühlere Temperaturen für Gebiete in Seenähe, entlang der Limmat und an den Hängen des Züribergs, wo während der Nacht kühle Luft aus höheren Bereichen herunterströmt. Die Forscher konnten insbesondere einen Zusammenhang zwischen der städtischen Durchlüftung und den Lufttemperaturen beobachten: Ein Mangel an innerstädtischer Luftzirkulation führt zu weniger Wärmeabfuhr – und damit zu einer höheren UHI-Intensität.

Gesucht: Strategien zur Linderung der städtischen Hitzeinseln

Angesichts einer bevorstehenden Zunahme von Hitzewellen in der Zukunft sind Stadtbewohner überall auf der Welt in Bezug auf ihr Wohlbefinden und ihre Gesundheit ernsthaft gefährdet. Daher werden die Untersuchung städtischer Hitzeinseln und die Entwicklung von Strategien zu deren Abschwächung für viele betroffene Länder und Städte immer wichtiger. Um wirksam zu werden, müssen Massnahmen zur Bewältigung des Klimawandels und Strategien zur Minderung des UHI-Effekts allerdings über einen längeren Zeitraum umgesetzt und angewandt werden.

Durch künftige Studien wollen die Forscher der ETH Zürich und der Empa die Ursachen der städtischen Hitzeinseln und der lokalen Hotspots in den Städten noch besser verstehen. Ausserdem wollen sie Gegenmassnahmen entwickeln, etwa eine vermehrte Nutzung von städtischem Wasser bei Hitzewellen, vorübergehende Abkühlungsmassnahmen wie intelligente Beschattung oder Kühlsysteme unter Strassen und Gehwegen.

Das Gebäudeprogramm spart 15’000 GWh

Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen hat im Jahr 2016 die energetische Sanierung von Schweizer Gebäuden mit insgesamt rund 161 Millionen Franken gefördert

Das Gebäudeprogramm im Jahr 2016 hat energetische Gebäudesanierungen mit rund 161 Millionen Franken gefördert. Bild: © 2013 Konferenz Kantonaler Energiedirektoren

Hauseigentümer/-innen, die Dach, Fassaden, Böden und Fenster ihrer Gebäude besser dämmen, tragen dazu bei, den klimaschädlichen CO2-Ausstoss und den Energieverbrauch in der Schweiz zu reduzieren. Im Jahr 2016 hat das Gebäudeprogramm, ein Förderprogramm des Bundes, solche energetischen Sanierungen der Gebäudehülle (Teil A) mit rund 93 Millionen Franken gefördert. Dabei wurden rund 3,3 Millionen Quadratmeter Gebäudehüllenfläche gedämmt. Die geförderten Massnahmen reduzieren über ihre Lebensdauer den CO2-Ausstoss in der Schweiz um rund 1,5 Millionen Tonnen. Zudem senken sie den Energieverbrauch um rund 7‘200 Gigawattstunden.

Parallel dazu haben die Kantone im Rahmen des Gebäudeprogramms im vergangenen Jahr mit rund 68 Millionen Franken weitere Massnahmen zur energetischen Optimierung von Gebäuden gefördert, darunter den Einsatz erneuerbarer Energien, die Nutzung von Abwärme, die Optimierung der Gebäudetechnik sowie Neubauten und Sanierungen nach Minergie-Standard (Teil B). Damit lassen sich im Schweizer Gebäudepark in den kommenden Jahrzehnten rund 1,35 Millionen Tonnen CO2 vermeiden und weitere rund 7’200 Gigawattstunden Energie einsparen.
Details zu den Resultaten und Wirkungen des Gebäudeprogramms finden sich im neuen Jahresbericht 2016 unter folgendem Link:
Jahresbericht 2016

Energetische Sanierungen fördern

Das Gebäudeprogramm fördert energetische Sanierungsmassnahmen für Gebäude. Diese sind für rund einen Drittel der CO2-Emissionen und 40 Prozent des Energieverbrauchs der Schweiz verantwortlich. Rund 1,5 Millionen Häuser sind nicht oder kaum gedämmt und damit energetisch dringend sanierungsbedürftig. Zudem werden drei Viertel der Schweizer Gebäude heute noch immer fossil oder direkt elektrisch beheizt. Mit dem seit 2010 bestehenden Gebäudeprogramm wollen Bund und Kantone den Energieverbrauch des Schweizer Gebäudeparks und den CO2-Ausstoss erheblich reduzieren. Das Gebäudeprogramm ist damit ein wichtiger Pfeiler der Schweizer Klima- und Energiepolitik.

Das Gebäudeprogramm wird aus der CO2-Abgabe und aus Fördergeldern der Kantone finanziert. Bis Ende 2016 bestand das Programm aus einem schweizweit einheitlichen Teil A mit Massnahmen zur Sanierung der Gebäudehülle, sowie einem Teil B mit kantonal unterschiedlichen Zusatzprogrammen zur Förderung erneuerbarer Energien, der Abwärmenutzung und der Optimierung der Gebäudetechnik.

Seit 1. Januar 2017 sind die Kantone sowohl für Teil A als auch für Teil B zuständig und legen auf der Grundlage des Harmonisierten Fördermodells der Kantone (HFM 2015) individuell fest, welche Massnahmen sie zu welchen Bedingungen fördern. So können sie ihre Förderangebote noch gezielter auf ihre Gegebenheiten ausrichten.

Mit der Annahme des revidierten Energiegesetzes haben die Stimmbürger/-innen am 21. Mai 2017 die Grundlage dafür geschaffen, dass Das Gebäudeprogramm auch nach 2019 weitergeführt werden kann und weiterhin ein Drittel der Einnahmen aus der CO2-Abgabe, neu aber bis zu 450 statt wie bisher 300 Millionen Franken zur Verfügung stehen könnten.

Text: Das Gebäudeprogramm/BFE

Der Fussabdruck von Ferienreisen

MyClimate vergleicht die Klimabilanz verschiedener Verkehrsmittel für Familienferien. Die Unterschiede sind massiv.

Die Ferienzeit ist ein Höhepunkt des Jahres, Schweizerinnen und Schweizer ziehen fort von zu Haus, zu nahe gelegenen und zu weit entfernten Zielen. Rund um die Sommerferien stellen sich viele Reisende aber auch Fragen zur persönlichen CO2-Bilanz, und wie diese vom jeweiligen Ferienszenario beeinflusst wird.

Die Klimaschutzstiftung MyClimate vergleicht die Klimabilanz einer Reise von Zürich nach Nizza für eine vierköpfige Familie für die Verkehrsmittel Auto, Car, Bahn und Flugzeug. Während der Flug fast das siebenfache an CO2-Ausstoss verursacht als die Bahn, ist letztere knapp 1.5-mal teurer und die Reise dauert doppelt so lang. Auto und Reisecar liegen dazwischen – wobei die Kosten für die Autofahrt am günstigsten sind.

 

Mit dem CO2-Rechner von MyClimate lässt sich der Emissions-Fussabdruck von Reisen, aber auch vielen anderen alltäglichen Szenarien wie Kochen, Heizen, Arbeiten oder aber auch Feiern berechnen – und bei einem Klimaschutzprojekt kompensieren.

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