Energieverbrauch steigt weiter an

Der Endenergieverbrauch der Schweiz ist 2016 gegenüber dem Vorjahr um 1,9% auf 854`300 Terajoule (TJ) gestiegen. Das BFE nennt als Gründe die kühlere Witterung, das Wirtschafts- und das Bevölkerungswachstum.

Die kühle Witterung im vergangenen Jahr hat zu einem Anstieg des Energieverbrauchs zu Heizzwecken geführt.

Laut Bundesamt für Energie (BFE) ist der Anstieg des Endenergieverbrauches um 1,9% gegenüber dem Vorjahr in erster Linie auf die etwas kühlere Witterung im Jahr 2016 zurückzuführen. Die Anzahl Heizgradtage, ein wichtiger Indikator für den Energieverbrauch zu Heizzwecken, nahm gegenüber dem Vorjahr um 6,7% zu. Zum höheren Energieverbrauch haben auch die langfristigen Treiber wie die ständige Wohnbevölkerung (+1,1%), das Bruttoinlandprodukt (+1,3%), der Motorfahrzeugbestand (+1,6%) und der Wohnungsbestand (Zuwachs, es liegen jedoch noch keine detaillierten Zahlen vor) beigetragen. Während der Zuwachs der langfristigen Treiber den Energieverbrauch erhöht, wirken Effizienzsteigerungen und Substitutionseffekte tendenziell dämpfend auf das Wachstum des Energieverbrauches. Zu den Bestimmungsfaktoren der Energieverbrauchsentwicklung werden die jährlichen Ex-Post-Analysen des Energieverbrauches weitere Aufschlüsse liefern können (Publikation im Oktober 2017).

Verbrauchsanstieg von Energieträgern zu Heizzwecken

Der Verbrauch von Heizöl extra-leicht stieg um 2,4% an, derjenige von Erdgas um 3,8%. Der Elektrizitätsverbrauch blieb unverändert und lag auf dem Vorjahresniveau (siehe Medienmitteilung BFE vom 21. April 2017). Diese drei Energieträger machen mehr als die Hälfte des Endenergieverbrauches aus (2016: 53,8%).

Die energetische Verwendung von Industrieabfällen hat um 5,9% zugenommen (Anteil am Endenergieverbrauch 2016: 1,3%). Abgenommen hat der Verbrauch von Kohle (-8,1%) und den schweren Heizölsorten (-52,0%), zugenommen jener von Petrolkoks (+122,5%). Der Anteil dieser drei Energieträger am gesamten Endenergieverbrauch ist gering (<1%).

Treibstoffverbrauch leicht gestiegen

Der Treibstoffverbrauch insgesamt hat erstmals seit drei Jahren gegenüber dem Vorjahr wieder leicht zugenommen (+0,4%). Der Trend zur Substitution von Benzin durch Dieseltreibstoff setzte sich ungebrochen fort: Der Absatz von Dieselöl erhöhte sich um 1,1%, der Benzinverbrauch ging um 3,1% zurück. Der Absatz von Flugtreibstoffen stieg um 4,7%. Die fossilen Treibstoffe machen gut einen Drittel (34,2%) am gesamten Endenergieverbrauch aus.

Verbrauchsanstieg auch bei den erneuerbaren Energien

Die kühlere Witterung wirkte sich auch auf den Verbrauch der erneuerbaren Energieträger zu Heizzwecken aus. Der Verbrauch von Energieholz stieg um 7,6%. Auch die Nutzung von Umgebungswärme mit Wärmepumpen lag 10,6% über dem Vorjahreswert, ebenso der Verbrauch von Fernwärme (+6,2%) und Solarwärme (+3,8%). Der Anteil dieser Energieträger am gesamten Endenergieverbrauch 2016 betrug 9,1% (Energieholz: 4,6%, Umgebungswärme: 1,9%, Fernwärme: 2,3%, Solarwärme: 0,3%).

Die direkte Nutzung von Biogas blieb konstant. Unter Berücksichtigung des ins Erdgasnetz eingespeisten Biogas (das statistisch unter Gas verbucht wird), ergibt sich ein Anstieg des Biogasverbrauchs um 5,8%. Am gesamten Gasverbrauch machte das eingespeiste Biogas 2016 0,9% aus.

Der Verbrauch der biogenen Treibstoffe nahm gegenüber dem Vorjahr wiederum deutlich zu (+72,0%) und hat sich somit innerhalb der letzten drei Jahre insgesamt versiebenfacht. Der Anteil der biogenen Treibstoffe am gesamten Absatz von Benzin und Diesel lag 2016 bei 1,6% (2015: 0,9%). Neben der Befreiung der biogenen Treibstoffe von der Mineralölsteuer wirkt sich auch deren Anrechnung als CO2-Kompensationsmassnahme verbrauchssteigernd aus.

Die Schweizerische Gesamtenergiestatistik 2016 ist ab der zweiten Hälfte Juli auf der Website des BFE verfügbar und Anfang August 2017 in gedruckter Form erhältlich.

Neues Energieeffizienz-Programm für KMU lanciert

Viele KMU verfügen über ein beträchtliches Energiesparpotenzial. Eine neue Plattform von EnergieSchweiz hilft den Unternehmen dabei, dieses zu finden und sinnvolle Massnahmen umzusetzen.

Auf der Grundlage der Vor-Ort-Analyse schlagen die akkreditierten PEIK-Energieberater konkrete Energieeffizienzmassnahmen vor (Bild © BFE)

Rund 80`000 kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in der Schweiz haben einen beträchtlichen Energieverbrauch. Pro Betrieb verbrauchen sie pro Jahr 100`000 bis 500`000 Kilowattstunden Strom (soviel wie 20-100 Haushalte), 500`000 bis 5 Millionen Kilowattstunden an Wärmeenergie (Heiz- und Prozesswärme) sowie mehr als 10`000 Liter Treibstoff. Zusammen ergibt das eine Energierechnung zwischen 20`000 und 300`000 Franken pro KMU.

Mit einfachen Massnahmen und ohne grössere Investitionen könnten diese KMU ihre Energierechnung um 10 bis 15% senken. Grund genug, einmal unter fachkundiger Beratung das Energiesparpotenzial analysieren zu lassen und dann zu entscheiden, ob und welche Energiesparmassnahmen umgesetzt werden können. Ab sofort erhalten die KMU dabei Unterstützung: PEIK – Die KMU-Plattform für Energieeffizienz bietet für jeden Bedarf die passende Lösung. Die KMU entscheiden selbst, ob sie nur die kostenlose Vorgehensberatung per Telefon oder online in Anspruch nehmen oder eine umfassende Energieberatung vor Ort wünschen oder sich sogar bei der Umsetzung von Massnahmen begleiten lassen wollen. Für die Energie- und Umsetzungsberatung gibt es zudem eine finanzielle Unterstützung durch EnergieSchweiz.

PEIK bietet den KMU einen bedarfsgerechten Einstieg für Energiesparprojekte, mit denen sie viel Geld sparen können. Bei einer Energierechnung von 30’000 Franken für Strom, Wärme und Benzin können so sehr rasch Einsparungen von 3’000 bis 4’500 Franken pro Jahr erzielt werden.

Drei massgeschneiderte Schritte für KMU

Die KMU entscheiden selbst und ohne jede Verpflichtung, wann und wie sie die Energiesparschritte machen. So passt die Energieberatung perfekt in die jeweilige Geschäftsentwicklung und kann die individuellen Anforderungen berücksichtigen.

Vorgehensberatung: Online oder telefonisch erhalten die KMU schnell und einfach eine erste grobe Schätzung ihres Energiesparpotenzials und der Kosteneinsparungen. Ausserdem erhalten sie Hinweise zu den passenden Beratungs- und Förderangeboten von Kantonen, Städten, Energieversorgern oder Organisationen (z.B. Energieagentur der Wirtschaft oder Cleantech Agentur Schweiz). Die Vorgehensberatung ist für die KMU gratis.

Energieberatung: Die PEIK-Beraterinnen und -Berater, die von den KMU selbst aus einem Berater-Pool ausgewählt werden können, analysieren den Energieverbrauch der KMU vor Ort schnell und effizient. Sie entwickeln konkrete Massnahmenvorschläge mit Kosten und Payback-Zeiten. Als Resultat erhalten die KMU einen übersichtlichen Bericht mit allen Ergebnissen der PEIK-Energieberatung und einem Umsetzungsplan mit Informationen zu Förderbeiträgen. Die KMU haben so alle Informationen, um zu entscheiden, ob und welche Massnahmen Sie wann und wie umsetzen wollen. EnergieSchweiz beteiligt sich an den Kosten für die Energieberatung mit 50% oder maximal 1’500 Franken.

Umsetzungsbegleitung: Die PEIK-Beraterinnen und -Berater unterstützen die KMU auf Wunsch auch bei der Umsetzung im Anschluss an die Energieberatung. Sie helfen bei der Offerten-Einholung oder bei der Beantragung von Fördermitteln. Die Kostenbeteiligung von EnergieSchweiz beträgt dafür bis zu 500 Franken.

Die PEIK-Energieberatung richtet sich gezielt an die 80’000 KMU mit jährlichen Energiekosten zwischen 20’000 und 300’000 Franken. Diese sind nicht von der CO2-Abgabe befreit und können sich auch den Netzzuschlag nicht zurückerstatten lassen. Ausserdem zählen sie nicht zu den Grossverbrauchern und können von den Kantonen deshalb nicht verpflichtet werden, ihre Energieeffizienz zu verbessern.

PEIK – Die KMU-Plattform für Energieeffizienz ist ein neues Beratungsangebot von EnergieSchweiz. Das 2001 vom Bundesrat gestartete Programm EnergieSchweiz zielt auf die Erhöhung der Energieeffizienz und des Anteils der erneuerbaren Energien ab. Das Programm fokussiert auf Sensibilisierung, Information und Beratung, Aus- und Weiterbildung sowie Qualitätssicherung in verschiedenen Schwerpunkten.

PEIK läuft vorerst bis Ende 2019, kann danach bei gutem Erfolg um weitere 3 Jahre verlängert werden. Ziel ist, pro Jahr 1`200 Vorgehensberatungen, 1`200 Energieberatungen und 500 Umsetzungsbegleitungen durchzuführen. EnergieSchweiz stellt dafür Fördermittel in der Höhe von 1,5 Millionen Franken pro Jahr zur Verfügung.

Quelle: BFE

Neuwagen: CO2-Emissionen sinken kaum

Zum zweiten Mal in Folge haben die Autoimporteure die seit 2015 geltenden Emissionsgrenzewerte überschritten. Die Bussen dafür betragen rund 2.4 Millionen Franken.

Die in die Schweiz importierten Neuwagen haben den Emissions-Zielwert immer noch nicht erreicht.

Seit dem 1. Juli 2012 gelten in der Schweiz analog zur EU CO2-Emissionsvorschriften für neue Personenwagen: Bis 2015 hätten so die Emissionen der erstmals zum Verkehr in der Schweiz zugelassenen Personenwagen im Durchschnitt auf 130 Gramm CO2 pro Kilometer gesenkt werden sollen. Nachdem die Schweizer Autoimporteure diesen durchschnittlichen Zielwert 2015 nicht erreicht hatten, verfehlten sie ihn auch im Jahr 2016.

Im Vollzugsjahr 2016 wurden rund 319`300 Personenwagen (PW) auf die Zielerreichung der CO2-Emissionsvorschriften geprüft. Darunter fielen Neufahrzeuge sowie solche, die im Ausland weniger als 6 Monate vor der Verzollung in der Schweiz zum ersten Mal zugelassen wurden. Die zugelassene Flotte setzte sich aus rund 1`500 PW von Klein- und Privatimporteuren und rund 317`800 PW von 89 registrierten Grossimporteuren zusammen.

Die durchschnittlichen CO2-Emissionen der 319`300 Neuwagen lagen bei rund 134 g CO2/km (2015: 135 g CO2/km). Das seit 2015 für die gesamte Flotte geltende Ziel von 130 g CO2/km wurde somit im Durchschnitt wiederum knapp verfehlt. Ihre individuellen Zielvorgaben haben hingegen nur 19 von 89 registrierten Grossimporteuren überschritten (2015: 26 von 93), die meisten davon um weniger als 4 g/km.

Die CO2-Emissionen der gesamten Neuwagenflotte von 134 g CO2/km liegen rund 1% tiefer als im Vorjahr (siehe auch heutige Medienmitteilung zum Treibstoffverbrauch der Neuwagen 2016). Dies entspricht der tiefsten Absenkrate seit 2006. Ein Grund für diese zögerliche Absenkung sind die nicht weiter verschärften Vorgaben: Der Zielwert von 130 g/km und der sanktionsrelevante Flottenanteil blieben gegenüber 2015 gleich. Nur die sogenannten Supercredits (Mehrfachanrechnung für PW mit weniger als 50 g CO2/km) fielen gegenüber dem Vorjahr weg. 2015 lag der Gewichtungsfaktor der Supercredits noch bei 1.5.

Im PW-Markt schwankten die Anteile der Parallel- und Direktimporteure vor bzw. nach Inkrafttreten der CO2-Emissionsvorschriften im Jahr 2012 stark. Seit 2013 liegt der Anteil jedoch konstant bei rund 7 % aller Neuzulassungen und damit weiterhin in der gleichen Grössenordnung wie im Jahr 2011 vor der Einführung der CO2-Emissionsvorschriften.

Sanktionssumme und Vollzugsaufwand

Die erhobenen Sanktionen belaufen sich auf insgesamt rund 2.4 Millionen Franken (2015: 12.6 Mio. Fr.). Dem gesamten Sanktionsertrag stehen Vollzugskosten von rund 1.3 Millionen Franken (2015: 1.5 Mio. Fr.) gegenüber. Insgesamt resultiert damit für 2016 ein Nettoertrag von 1.1 Millionen Franken (2015: 11.1 Mio. Fr.), der in Abhängigkeit der Anzahl Fahrzeugzulassungen und Importeure auf die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein aufgeteilt wird (Anteil Fürstentum Liechtenstein: 2`000 Franken, 2015: 83`000 Fr.). Der Schweizer Nettoertrag aus dem Vollzugsjahr 2016 von 1.1 Millionen Franken wird im Jahr 2018, vorbehältlich des Bundesratsentscheids zum Inkrafttreten, dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds NAF als Nachfolgelösung des Infrastrukturfonds zugewiesen.

Watt d’Or: Ausschreibung läuft

Der Watt d'Or, die prestigeträchtige Auszeichnung des Bundesamts für Energie, wird am 11. Januar 2018 zum elften Mal verliehen. Überraschende, innovative und zukunftsweisende Energie-Initiativen und -Projekte sind gefragt: Vorschläge können bis Ende Juli 2017 eingereicht werden

Bewerbungen für den Watt d’Or 2018 werden in vier Kategorien entgegengenommen:

  1. Energietechnologien
  2. Erneuerbare Energien
  3. Energieeffiziente Mobilität
  4. Gebäude und Raum

Wer einen der begehrten Preise gewinnen möchte, muss die hochkarätige Jury davon überzeugen, dass sein Projekt innovativ, aber auch überraschend oder mutig ist und andere zum Nachmachen motivieren kann. Und vor allem soll jedes potentielle Siegerprojekt einen ganz besonderen Beitrag zur Energiezukunft der Schweiz leisten.

Bewerben können sich Gemeinden, Städte, Kantone, Vereine und Verbände, Einzelpersonen, kleine und grosse Unternehmen oder Organisationen aus Wissenschaft, Gesellschaft, Umwelt, Politik und Kultur. Die eingereichten Vorschläge müssen aktuell sein, das heisst, dass zwischen August 2016 und Juli 2017 entscheidende Aktivitäten erfolgt sein müssen. Vorschläge können bis zum 31. Juli 2017 beim Bundesamt für Energie ganz einfach per online-Formular eingereicht werden.

Weitere Informationen zu Kriterien und Kategorien sowie das Bewerbungsformular gibt’s im Internet unter www.wattdor.ch.

Branchenführer Umweltwirtschaft veröffentlicht

Der Branchenführer Umweltwirtschaft 2017 bietet erstmals einen Überblick über die Akteure der Umwelt- und Cleantechbranche in der Schweiz. Die Publikation will damit einen Beitrag an die Vernetzung und den Austausch einer Branche im Aufwind leisten.

Der neue Branchenführer Umweltwirtschaft bietet ein „Who is Who“ der Umweltbranche.

Die eidgenössische Abstimmung zum Energiegesetz hat gezeigt, in welche Richtung der Wind weht. Der Wertewandel hin zur Nachhaltigkeit geht jedoch weit über Politik und Gesellschaft hinaus. Die Erkenntnis, dass nur langfristig ökonomisch erfolgreich sein kann, wer das Prinzip der Nachhaltigkeit lebt, setzt sich zunehmend quer durch alle Wirtschaftsbranchen durch – ob im stetig wachsenden Biomarkt, der Solarbranche oder im nachhaltigen Anlagemarkt.

Doch welche Güter und Dienstleistungen dienen überhaupt dem Umwelt- und Klimaschutz? Wie können diese Gütergruppen erfasst und kategorisiert werden? Welche Organisationen, Branchenverbände und Vereine stehen dahinter?

Diese Fragen beantwortet die OdA Umwelt im „Who is Who“ der Umwelt- und Cleantechbranche: dem Branchenführer Umweltwirtschaft 2017. Auf mehr als 90 Seiten treffen Akteure der Recycling- und Abfallwirtschaft auf Organisationen der Wasserwirtschaft, Naturmuseen auf nachhaltige Planungsbüros. Ein Kapitel widmet sich der Erneuerbaren Energiewirtschaft, während ein anderes sich mit Umwelt- und Naturschutzbehörden befasst.

Die Vielfalt an Organisationen, die sich im Feld der Ressourcen- und Energieeffizienz positioniert haben, ist beindruckend. Da es sich bei der Umweltwirtschaft um eine Querschnittsbranche handelt, ist deren Vernetzung und Beschreibung umso anspruchsvoller. Der Branchenführer Umweltwirtschaft 2017 ist deshalb eine wichtige Orientierungshilfe für alle Wirtschaftsbranchen und Fachleute innerhalb der Branchen und entlang der Wertschöpfungsketten. Der Branchenführer soll den Austausch zwischen den Akteuren beleben, die den Wandel der Zeit erkannt haben. Individuen soll er eine Möglichkeit bieten, sich an nachhaltigen Trends und Entwicklungen zu beteiligen – in welcher Form auch immer.

Der Branchenführer Umweltwirtschaft wird 2017 erstmals publiziert. In den nächsten Jahren soll er kontinuierlich weiterentwickelt werden. Weitere Wirtschaftsbranchen werden sich dem Trend der Ressourceneffizienz und der Klimaverträglichkeit anschliessen und neu gegründete Akteure in der Öffentlichkeit in Erscheinung treten.

Auf umweltprofis.ch liegt der Branchenführer als PDF zum Download (2.8 MB) vor.

Text: OdA Umwelt

Zielvereinbarungen helfen beim Energiesparen

Stromintensive Unternehmen können sich den Netzzuschlag zur Förderung erneuerbarer Energien zurückerstatten lassen - wenn sie eine verbindliche Zielvereinbarung zur Steigerung der Energieffizienz abschliessen. Ein neuer Bericht zeigt: Die Stategie geht auf.

Stromintensive Unternehmen sparen dank Zielvereinbarungen massiv an Energie.

Seit 2009 können sich stromintensive Unternehmen in der Schweiz den Netzzuschlag zur Förderung der erneuerbaren Energien vollständig oder teilweise zurückerstatten lassen. Aufgrund einer vom Parlament beschlossenen Revision des Energiegesetzes können seit Januar 2014 mehr Unternehmen von der Rückerstattung profitieren, müssen dazu aber mit dem Bund eine verbindliche, zehnjährige Zielvereinbarung zur Steigerung ihrer Energieeffizienz abschliessen. 2014 haben 61 Unternehmen und 2015 104 Unternehmen davon Gebrauch gemacht. Die Rückerstattungssumme lag 2014 bei 21.1 Millionen Franken und 2015 bei 45.4 Millionen Franken. Die Zahlen für 2016 sind noch unvollständig; die Rückerstattungssumme wird voraussichtlich zwischen 54 und 68 Millionen Franken liegen. In den bis Ende 2016 vereinbarten Zielvereinbarungen haben sich 174 Unternehmen zu einer Steigerung ihrer Energieeffizienz auf 104 Prozent verpflichtet. Dies geht aus einem Bericht hervor, den der Bundesrat an seiner Sitzung vom 2. Juni 2017 verabschiedet hat.

Mit Postulat 15.4085 „Auswirkungen der Rückerstattung der Zuschläge auf die Übertragungskosten der Hochspannungsnetze“ vom 3. November 2015 forderte die UREK-N den Bundesrat auf, in einem Bericht aufzuzeigen, welche Auswirkungen die Rückerstattung des Netzzuschlags auf die Wirtschaft hat, wie viele Unternehmen den Netzzuschlag zurückerstattet erhalten, wie hoch die Rückerstattungen waren und welche Effizienzsteigerungen mit den abgeschlossenen Zielvereinbarungen erreicht werden.

Netzzuschlag

Seit 2009 wird in der Schweiz der Zubau von Stromproduktionsanlagen aus erneuerbaren Energien (Photovoltaik, Biomasse, Windkraft, Kleinwasserkraft, Geothermie) staatlich gefördert. Die Stromkonsumentinnen und -konsumenten bezahlen dafür einen Zuschlag auf jede verbrauchte Kilowattstunde Strom. Dieser sogenannte Netzzuschlag war bisher auf maximal 1,5 Rp./kWh begrenzt. Mit dem neuen Energiegesetz, das am 21. Mai 2017 von den Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern angenommen wurde und per 2018 in Kraft treten soll, steigt der Netzzuschlag auf maximal 2,3 Rp./kWh.

Rückerstattung für stromintensive Unternehmen

Stromintensive Unternehmen können sich den Netzzuschlag zurückerstatten lassen: Eine vollständige Rückerstattung können Unternehmen beantragen, deren Elektrizitätskosten mindestens 10% ihrer Bruttowertschöpfung betragen. Bei Elektrizitätskosten zwischen mindestens 5% und weniger als 10% der Bruttowertschöpfung wird der bezahlte Netzzuschlag teilweise zurückerstattet.

Zielvereinbarung zur Steigerung der Energieeffizienz

Die Rückerstattung muss innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahrs per Gesuch beim Bundesamt für Energie (BFE) beantragt werden. Bedingungen sind, dass der Rückerstattungsbetrag mindestens 20’000 Franken pro Jahr beträgt und dass sich das Unternehmen in einer verbindlichen Zielvereinbarung mit dem Bund zur Steigerung seiner Energieeffizienz verpflichtet.

Die Bedingung, dass für die Rückerstattung eine Zielvereinbarung abgeschlossen werden muss, wurde erst auf Anfang 2014 mit der Umsetzung der Parlamentarischen Initiative 12.400 (Revision des Energiegesetzes vom 21. Juni 2013) eingeführt.

Mit einer Zielvereinbarung verpflichten sich die Unternehmen, wirtschaftliche Energieeffizienzmassnahmen umzusetzen. Im Prozessbereich handelt es sich dabei um Massnahmen, die eine Payback-Zeit von weniger als vier und im Infrastrukturbereich von weniger als acht Jahren aufweisen. Darüber hinaus muss der Endverbraucher gemäss geltendem Energiegesetz jeweils mindestens 20% des Rückerstattungsbetrags innert drei Jahren nach Gutheissung des Gesuchs in zusätzliche, knapp unwirtschaftliche Massnahmen investieren. Diese Verpflichtung fällt mit dem neuen Energiegesetz ab 2018 weg.

Anzahl Unternehmen und Rückerstattungssummen

Der Bericht in Erfüllung des Postulats 15.4085 zeigt den Stand per 7. Februar 2017 auf.

Abgerechnet wird die Rückerstattung jeweils pro Geschäftsjahr. Ausschlaggebend ist jeweils die Höhe des Netzzuschlags, der im betreffenden Geschäftsjahr galt. Der Netzzuschlag betrug 0.6 Rp./kWh im Jahr 2014 und 1.1 Rp./kWh im Jahr 2015. Für Unternehmen, deren Geschäftsjahr ungleich dem Kalenderjahr ist, setzt sich der Rückerstattungsbetrag pro rata temporis aus dem Netzzuschlag zweier Kalenderjahre zusammen.

Geschäftsjahr 2014: Für die Geschäftsjahre, die 2014 geendet haben, betrug die Summe der Rückerstattungsbeträge rund 21.1 Millionen Franken*. Insgesamt erhielten 61 Unternehmen eine Rückerstattung, davon 39 Unternehmen mit einer vollständigen Rückerstattung (insgesamt 17.9 Millionen Franken) und 22 Unternehmen mit einer teilweisen Rückerstattung (3.2 Millionen Franken).

Geschäftsjahr 2015: Für die Geschäftsjahre, die 2015 geendet haben, betrug die Summe der Rückerstattungsbeträge rund 45.4 Millionen Franken*. Insgesamt erhielten 104 Unternehmen eine Rückerstattung, davon 61 Unternehmen mit einer vollständigen Rückerstattung (insgesamt 39 Millionen Franken) und 43 Unternehmen mit einer teilweisen Rückerstattung (6.4 Millionen Franken).

Geschäftsjahr 2016: Für die Geschäftsjahre, die 2016 geendet haben, lagen per Februar 2017 noch wenige Daten vor. Die Unternehmen können die Gesuche erst nach der Genehmigung und Revision des Jahresabschlusses einreichen (spätestens sechs Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres; bei Abschluss per 31. Dezember 2016 also bis 30. Juni 2017). Die Summe der Rückerstattungsbeträge für das Geschäftsjahr 2016 wird voraussichtlich zwischen 54 und maximal 68 Millionen Franken betragen. Genauere Angaben zu den Rückerstattungsbeträgen sind erst gegen Ende 2017 möglich, wenn der Grossteil der Rückerstattungsgesuche geprüft sein wird.

*Einige wenige Rückerstattungsfälle für die Geschäftsjahre 2014 und 2015 sind wegen noch laufender Abklärungen oder Gerichtsverfahren noch nicht abgeschlossen. Entsprechend können sich die Zahlen noch leicht ändern.

Energetische Wirkungen der Zielvereinbarungen

Per Ende 2016 hatten 174 Unternehmen eine oder mehrere Zielvereinbarungen abgeschlossen. Die Zielvereinbarungen werden jeweils mit einer Laufzeit von 10 Jahren abgeschlossen. Die Kennzahlen zur prognostizierten Energieeffizienz und zum prognostizierten Energieverbrauch beziehen sich auf das Zieljahr am Ende der 10 Jahre.

Aus der Summe des prognostizierten gewichteten Gesamtenergieverbrauchs (der Energieverbrauch wird zwecks Vergleichbarkeit gewichtet) und der Summe der prognostizierten gewichteten Massnahmenwirkung aller Zielvereinbarungen resultiert eine Steigerung der Gesamtenergieeffizienz von 100 auf 103.7 Prozent während der 10-jährigen Laufzeit. Dieser Wert stellt die tatsächlich vereinbarte Steigerung der Gesamtenergieeffizienz über alle Zielvereinbarungen dar. Bis zum Ende der Laufzeit der Zielvereinbarungen haben sich die 174 Unternehmen demnach zu Energieeffizienzmassnahmen (voraussichtliche Einsparungen von Primärenergie) im Umfang von 881.9 Gigawattstunden verpflichtet. Entsprechend beträgt der voraussichtliche Endenergieverbrauch dieser Unternehmen im Zieljahr insgesamt rund 23‘590 Gigawattstunden. Darin sind Elektrizität, fossile und biogene Brennstoffe sowie Fernwärme eingeschlossen.

Der strenge Sanktionsmechanismus – bei Nichterreichen des Effizienzziels muss die gesamte Rückerstattungssumme zurückbezahlt werden – führt dazu, dass die Ziele eher tief festgelegt werden. Die Erfahrung zeigt aber, dass die vereinbarten Effizienzziele in der Praxis meist übertroffen werden. Die Unternehmen sparen also mehr Energie, als sie gemäss Vereinbarung müssten. Da die Zielvereinbarungen über zehn Jahre abgeschlossen werden, ist die Zeitspanne von zwei Jahren allerdings zu kurz, um dazu belegbare Aussagen zu machen.

Investitionspflicht in zusätzliche Massnahmen

Gemäss geltendem Gesetz besteht die Pflicht, 20% der Rückerstattungssumme in zusätzliche Massnahmen zu investieren. Das sind Massnahmen mit einer Payback-Zeit von vier bis acht Jahren für Prozessmassnahmen und von acht bis zwölf Jahren für Infrastrukturmassnahmen. Die Investitionen müssen spätestens drei Jahre nach Bewilligung des Rückerstattungsgesuchs erfolgen. Da Rückerstattungsgesuche erstmals im Jahr 2014 bewilligt wurden, haben die Unternehmen bis 2017 Zeit, die entsprechenden Investitionen zu tätigen. Deshalb sind noch keine Aussagen zur Investitionspflicht und deren Wirkung möglich.

Quelle: Bund

Nachhaltige Anlagen wachsen überdurchschnittlich

Gemäss dem Schweizer Marktbericht Nachhaltige Geldanlagen 2017 verzeichnete das Volumen nachhaltiger Anlagen in der Schweiz eine markante Zunahme von 39% gegenüber dem Vorjahr und beträgt per Ende 2016 CHF266 Milliarden. Nachhaltige Fonds machen nun schon 7% des gesamten Fondsmarkts aus.

Nachhaltige Geldanlagen in der Schweiz
(in Milliarden CHF). Quelle: Swiss Sustainable Finance

Der Bericht, der wie schon im vergangenen Jahr gemeinsam vom Forum Nachhaltige Geldanlagen (FNG) und Swiss Sustainable Finance (SSF) erstellt wurde, beleuchtet die Entwicklung des nachhaltigen Anlagemarkts im Detail. Der Anstieg um 39% ist neben organischem Wachstum auch auf eine ausgebaute Beteiligung an der Befragung zurückzuführen. Viele der 10 neu berücksichtigten Asset Owner haben ihre nachhaltigen Investmentaktivitäten im Verlauf von 2016 aufgenommen. Das von institutionellen Investoren verwaltete Vermögen ist unter anderem deswegen im vergangenen Jahr um 89% auf CHF 104,5 Milliarden angestiegen. Die nachhaltigen Investmentfonds haben ebenfalls deutlich um 59% auf CHF 64,2 Milliarden zugelegt, womit ihr Anteil am gesamten Fondsmarkt markant von 4% auf 7% gestiegen ist. Dementgegen stagnierten die Volumina der nachhaltigen Mandate mit 2% Wachstum auf CHF 97,6 Milliarden geradezu.
Ausschluss häufigster Ansatz
Das zunehmende Mainstreaming von nachhaltigen Anlagen wirkt sich auf die gewählten Ansätze aus, die von vielen Investoren auch kombiniert angewandt werden. Der Ausschluss von bestimmten Branchen oder Geschäftspraktiken ist noch immer der am häufigsten gewählte Ansatz, wird er doch auf 67% aller nachhaltigen Geldanlagen in der Schweiz angewendet. Das normbasierte Screening hat den Ansatz der ESG-Integration vom zweiten Platz verdrängt und wird nun bereits für 62% aller nachhaltigen Vermögen angewandt. „Viele der neu erfassten Vermögen funktionieren viel eher nach dem „Worst-out“ als nach dem „Best-in“-Verfahren“, erklärt SSF-Geschäftsführerin Sabine Döbeli. „Da solche Ansätze aber meist mit einem aktiven Dialog kombiniert werden, kann damit dennoch ein nicht zu unterschätzender Einfluss auf die Nachhaltigkeitsstrategie von Unternehmen ausgeübt werden“, ergänzt sie.

Fokus Menschenrechte
Menschenrechte bilden das Schwerpunktthema des diesjährigen Marktberichts, was deren wachsender Bedeutung in der Geschäftswelt Rechnung trägt. „Als wichtigste Normen in Bezug auf Menschenrechte werden der Global Compact und die ILO-Kernarbeitsnormen angegeben“, beschreibt FNG-Vizepräsident Patrick Wirth die Resultate einer Spezialbefragung unter den Studienteilnehmern zu diesem Thema. Während mit 86% ein Grossteil aller befragten Asset Manager Menschenrechtskriterien bei ihren nachhaltigen Produkten anwenden, berücksichtigen fast ein Drittel solche Kriterien auch für ihre Mainstream-Fonds. Als thematische Fallstudie werden im aktuellen Marktbericht ferner die im Verlauf von 2016 aufgenommenen Aktivitäten des Schweizer Vereins für verantwortungsbewusste Kapitalanlagen (SVVK-ASIR) dargestellt.

„Auch im Rahmen der Umsetzung der Sustainable Development Goals (SDGs) spielen nachhaltige Anlagen eine zunehmend wichtige Rolle, ermöglichen sie es doch, nicht nur spezifische nachhaltige Projekte oder Firmen zu fördern, sondern auch in der breiten Wirtschaft eine verstärkte Berücksichtigung von nachhaltigen Standards zu fördern“, erläutert SSF-Geschäftsleiterin Sabine Döbeli. Vor diesem Hintergrund sei also auch in Zukunft mit weiterhin hohen Wachstumsraten zu rechnen, eine Erwartung, die übrigens so auch von den Studienteilnehmern geteilt wird.

Text:

Swiss Sustainable Finance
Forum Nachhaltige Geldanlagen

Phosphor-Rückgewinnung aus Klärschlamm realistisch

Ein Pilotprojekt des Kantons Zürich zeigt, dass sich der Rohstoff Phosphor im grossen Stil aus Klärschlamm-Asche rückgewinnen lässt.

Getrockneter Klärschlamm als Grundlage für die Phosphorrückgewinnung. (Foto: AWEL Zürich)
Phosphor ist ein kostbarer und knapper Rohstoff. Bisher muss er aus anderen Kontinenten importiert werden, obwohl es viel davon in unserem Abwasser hat. Ein Pilotprojekt unter Federführung des Kantons Zürich zeigt nun, dass sich der Rohstoff im grossen Stil aus der Asche der Klärschlammverwertung zurückgewinnen lässt.

Abfälle sind Rohstoffe – so die Leitidee der Abfall- und Ressourcenwirtschaft des Kantons Zürich. Als Pionier im so genannten «Urban Mining» setzt der Kanton Zürich konsequent auf die Rückgewinnung von Wertstoffen aus den Hinterlassenschaften unserer Gesellschaft.

Einer der kostbarsten Rohstoffe, der bis heute noch im Abfall landet, ist Phosphor – eine für Mensch, Tiere und Pflanzen unerlässliche und nicht ersetzbare Substanz. Seit 2006 darf Klärschlamm aus Abwasserreinigungsanlagen nicht mehr als Dünger auf die Felder ausgebracht werden, da er zu viele Schadstoffe enthält. Dadurch gelangt der im Klärschlamm enthaltene Phosphor nicht mehr zurück in den natürlichen Stoffkreislauf. Der Kanton Zürich hat sich mit dem neuen Klärschlamm-Entsorgungsplan zum Ziel gesetzt, im Sinne einer nachhaltigen Ressourcenwirtschaft die Entsorgungswege für den Klärschlamm so auszugestalten, dass eine spätere Rückgewinnung des Phosphors möglich ist. Mit der Realisierung der zentralen Klärschlammverwertungsanlage im Werdhölzli in Zürich konnten zudem die Kosten für die Klärschlammbehandlung wesentlich reduziert und die energetische Nutzung aus dem Klärschlamm optimiert werden. Zurzeit fehlt es hingegen noch an praxisreifen Anwendungen, um den Phosphor aus der Klärschlamm-Asche in den Wertstoffkreislauf zurückzuführen.

Nach den erfolgreichen Laborversuchen folgt nun die Pilotierung
Damit auch bezüglich Phosphor das gesteckte Ziel erreicht werden kann, hat der Kanton Zürich wesentlich zur Entwicklung eines neuen Verfahrens beigetragen, das den Phosphor umweltschonend aus der Klärschlamm-Asche entzieht und wieder nutzbar macht. Mit dem neu entwickelten Verfahren kann der Phosphor als hochwertige Phosphorsäure wieder in den Wertstoffkreislauf zurückgeführt werden. Potentielle Anwendungsgebiete für die Phosphorsäure sind neben der Düngerproduktion beispielsweise die Nahrungs- und Futtermittelindustrie sowie weitere industrielle Prozesse.

Nachdem im Oktober 2015 die erstmalige Herstellung von hochwertiger Phosphorsäure aus Zürcher Klärschlamm-Asche gelungen ist, werden nun im Rahmen des laufenden Pilotbetriebs die Erkenntnisse zum kontinuierlichen Betrieb des so genannten Phos4life-Verfahrens vertieft. Ziel ist es, die industrielle Produktion von reiner, schwermetallfreier Phosphorsäure aus Klärschlamm-Asche marktfähig zu machen.

Wesentlich umweltfreundlicher
Verglichen mit den heute verwendeten, konventionell hergestellten Phosphorsäuren aus Rohphosphat ist die Umweltbelastung der Phos4life-Säure aus der heimischen Klärschlamm-Asche deutlich geringer. Hingegen zeichnet es sich bereits heute ab, dass eine wirtschaftlich vertretbare Umsetzung nur dann möglich wird, wenn die Asche von mehreren Klärschlammverwertungsanlagen zusammen behandelt wird. Zudem muss eine Lösung gefunden werden, wie und von wem die vom Markt nicht abgedeckten Kosten getragen werden.

 

Umweltnutzen durch Recycling massiv gesteigert

Der Umweltnutzen durch Recycling hat in den letzen 25 Jahren enorm zugelegt. Dies zeigt der aktuelle Leistungsbericht von Swiss Recycling.

Recycling ist wichtig – doch das Potenzial ist bald ausgeschöpft. Abfallvermeidung ist die Zukunft.

Die Schweiz ist bekannt für ein fortschrittliches Recyclingsystem. Anlässlich des Internationalen Tag des  Recyclings  zeigt  Swiss  Recycling  den  Nutzen  der  Wiederverwertung  von  Rohstoffen  in  der Schweiz der letzten 25 Jahren auf.

Umweltnutzen durch Recycling um Faktor 3.3 gesteigert
Die separat gesammelten Mengen haben sich seit 1992 von rund 1.3 Mio. Tonnen auf heute über 3.2 Mio. Tonnen vergrössert. Gleichzeitig hat die Abfallmenge aber auch um rund einen Drittel zugenommen.
Dennoch konnte über  die  letzten  25  Jahre  der Umweltnutzen  um  den  Faktor  3.3 gesteigert  werden.  Der  Umweltnutzen durch  Recycling  hat  also  stark zugenommen:  Das  Recycling  in  der Schweiz  spart  heute  so  viel Umweltbelastung  ein,  wie  65%  des gesamtschweizerischen Heizölverbrauchs generieren.  Das  ist  so  viel,  wie  12  Mio. Ölfässer zu je 200 Litern.
Dank den Anstrengungen der Recyclingsysteme, den technischen Verbesserungen,  den  zahlreichen  Regulierungen  wie  auch  des hohen  Einsatzes  der  Bevölkerung  ist  der  Nutzen  des  Recyclings heute nahe am Optimum angelangt.

Swiss Recycling publiziert zweijährlich einen Leistungsbericht, welcher den Gesamtnutzen des Recyclings sowie Hintergrundinformationen zum Recycling aufzeigen. Dieses Jahr steht der Rückund Ausblick im Zentrum: Was hat sich seit der Gründung Swiss Recycling im 1992 getan? Welches sind mögliche Zukunfts-Szenarien, die das Recycling in den nächsten 25 Jahren verändern werden?

An den Parametern schrauben

Der Bericht stellt drei mögliche Zukunftszenarien vor: Das erste geht von einer Verringerung der Abfallmenge aus – Vermeidung steht im Zentrum So würde sich die Abfallmenge bis zum Jahr 2042 auf das Aufkommen von 1992 veringern. Hier könnte insbesondere der Bioabfall eine wichtige Rolle spielen: Nach wie vor macht dieser rund einen Drittel eines durchschnittlichen Abfallsacks aus. Dabei ist gerade diese Abfallsorte besonders gut wiederverwertbar.

Beim zweiten Szenario steht die Optimierung des Recyclings im Zentrum; beim dritten die Qualität des Rezyklats. Der Umweltnutzen ist klar beim ersten Szenario am höchsten: 24% mehr Umweltnutzen könnte bei einer konsequenten Abfallvermeidung generiert werden; bei den zwei anderen sind es lediglich 4% resp. 2% mehr Nutzen für die Umwelt.

Wir verbringen 1.5 Stunden im Verkehr – pro Tag

Die Schweizer Wohnbevölkerung legte 2015 im Inland pro Person und Tag durchschnittlich 36,8 Kilometer zurück und brauchte dazu 90,4 Minuten. Wichtigstes Verkehrsmittel bleibt mit einem Distanzanteil von 65 Prozent das Auto.

Die Inlandmobilität der Bevölkerung ist in den letzten Jahren nahezu stabil geblieben: Durchschnittlich 36,8 Kilometer legte 2015 jede Einwohnerin und jeder Einwohner ab 6 Jahren täglich zurück, praktisch gleich viel wie schon 2010. Über die zwei vergangenen Jahrzehnte (seit 1994) kann jedoch ein Anstieg um 5,5 km beziehungsweise 18 Prozent festgestellt werden. Die tägliche Unterwegszeit (Reisezeit) hat sich zwischen 2010 und 2015 leicht verkürzt, und zwar um 1,3 Minuten auf 90,4 Minuten pro Person. Dies geht aus dem «Mikrozensus Mobilität und Verkehr» hervor, einer vom Bundesamt für Statistik (BFS) und vom Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) gemeinsam durchgeführten Erhebung.

Auto fährt vorneweg – Bahn holt auf

Knapp zwei Drittel der täglichen Distanzen im Inland, nämlich 23,8 Kilometer, werden mit dem Auto zurückgelegt, ein Fünftel (7,5 km) mit der Eisenbahn. Deutlich kleiner sind die Anteile der Fussstrecken mit 5 Prozent und des öffentlichen Strassenverkehrs mit 4 Prozent. Wenn allerdings statt der Distanzen die Unterwegszeit betrachtet wird, steigt der Anteil des Fussverkehrs auf mehr als einen Drittel (36%), während die Anteile des Autos und der Eisenbahn deutlich sinken (auf 41% respektive 8%). Im Mittel sind die Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz täglich eine halbe Stunde zu Fuss unterwegs.

Verglichen mit dem Jahr 2010 sind die Anzahl Autokilometer pro Person und Tag sowie der Besetzungsgrad der Personenwagen nahezu stabil geblieben. Dass der Strassenverkehr in den letzten Jahren dennoch zugenommen hat, ist vor allem auf das Bevölkerungswachstum zurückzuführen. Die pro Person und Tag mit der Eisenbahn zurückgelegte Distanz ist zwischen 2010 und 2015 um 6 Prozent, seit 1994 sogar um mehr als drei Viertel angewachsen – ein Anstieg, der vor allem mit den erfolgten Ausbauten von Angebot und Infrastruktur zusammenhängt. Die zunehmende Bedeutung der Eisenbahn erklärt zum Teil auch die genannte Verkürzung der täglichen Unterwegszeit.

In den Agglomerationen sind die Distanzen kürzer

Die Länge der täglich zurückgelegten Distanz variiert je nach Bevölkerungsgruppe. So sind die Tagesdistanzen der Männer im Mittel rund einen Drittel länger als jene der Frauen. Von den verschiedenen Altersgruppen weisen die jungen Erwachsenen zwischen 18 und 24 Jahren mit 48 Kilometern die längsten Distanzen auf.

Des Weiteren beeinflusst auch der Wohnort die Mobilität: Die Bewohnerinnen und Bewohner der Agglomerationen legen mit 34,8 Kilometern pro Person und Tag deutlich kürzere Strecken zurück als die Bevölkerung der übrigen Landesteile (42,5 km). Ausserdem benützen sie weniger das Auto und dafür häufiger den öffentlichen Verkehr. Von den Einwohnerinnen und Einwohnern der zehn bevölkerungsreichsten Agglomerationen weisen die in Bern und Winterthur lebenden Personen die höchsten ÖV-Distanzanteile auf (34% bzw. 33%). Punkto Fussverkehr stehen Genf und St. Gallen mit Anteilen von je 8 Prozent an der Spitze. In den letzten Jahren sind die Anteile von ÖV und Langsamverkehr in den Agglomerationen gewachsen. Hierzu dürften unter anderem auch die vom Bund mitfinanzierten Agglomerationsprogramme beigetragen haben.

Freizeitverkehr dominiert – selbst an Werktagen

Mit Abstand wichtigster Verkehrszweck ist und bleibt die Freizeit. Rund 44 Prozent der Tagesdistanzen im Inland werden im Zusammenhang mit Freizeitaktivitäten zurückgelegt. Es folgen die Arbeitswege mit einem Anteil von 24 Prozent und die Einkaufswege mit 13 Prozent. Die Freizeit bleibt selbst dann knapp wichtigster Verkehrszweck, wenn lediglich die Tage von Montag bis Freitag betrachtet werden.

Einwohner der Schweiz fliegen 9000 Kilometer pro Person und Jahr

Werden alle Strecken zusammengezählt, welche die Schweizer Wohnbevölkerung im Verlaufe des Jahres 2015 pro Person zurücklegte, ergibt sich eine Strecke von durchschnittlich 24″850 Kilometern – mehr als eine halbe Erdumrundung. In die Jahresmobilität eingerechnet sind nebst den bisher betrachteten Tagesdistanzen im Inland auch alle Reisen sowie sämtliche im Ausland zurückgelegten Strecken. Die Auslanddistanzen haben in den vergangenen Jahren stark zugenommen. 2015 beliefen sie sich auf insgesamt 11″100 km pro Person, was einem Anteil an der Jahresmobilität von 45 Prozent entsprach. Mehr als ein Drittel der Jahresmobilität, nämlich 9000 km, entfiel auf Strecken mit dem Flugzeug.

Bald jeder zehnte Haushalt besitzt ein E-Bike

Mehr als drei Viertel (78%) der Haushalte besassen 2015 mindestens ein Auto, 65 Prozent ein Velo. Gegenüber 2010 ist der Autobesitz der Haushalte um 1 Prozentpunkt, der Velobesitz um 3 Prozentpunkte zurückgegangen. Gleichzeitig hat sich der Anteil der Haushalte mit E-Bike auf tiefem Niveau verdreifacht: von gut 2 Prozent auf 7 Prozent. E-Bikes werden verglichen mit Velos mehr auf Arbeitswegen und weniger für die Freizeit verwendet. Sie sind im Schnitt ein Viertel schneller unterwegs als Velos (17 km/h gegenüber 13 km/h) und werden für längere Einzelstrecken eingesetzt (4,4 km gegenüber 3,3 km).

Grundlagen für die Raum- und Verkehrspolitik

Die im Rahmen des «Mikrozensus Mobilität und Verkehr» erhobenen Daten dienen als statistische Grundlagen für die Vorbereitung und Validierung politischer Massnahmen sowie für vertiefte Analysen des Verkehrsverhaltens und der Verkehrsentwicklung.

Quelle: Bundesamt für Statistik

Neuer Höchststand für Klimastiftung Schweiz

Im ersten Halbjahr 2017 vergibt die Klimastiftung Schweiz 1.1 Millionen Franken an acht kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die klimafreundliche Produkte und Ideen entwickeln. Damit verzeichnet die neunjährige Stiftung einen neuen Höchststand bei der halbjährlichen Förderung von Innovationen.

Die Klimastiftung Schweiz unterstützt die Entwicklung eines neuartigen Solar-Luftkollektors, der Industrie- und Landwirtschaftsgebäude heizt oder Rohstoffe und Bauwerke trocknet. (Bild: Roisatec)
Wenn Dachziegel mit Kleinstkraftwerken für Wind- und Sonnenenergie ersetzt werden und wenn Kohlenstoff aus pflanzlichen Abfällen in den Boden gebracht werden kann, statt als CO2 in die Luft zu entweichen, dann kommen die Schweiz und Liechtenstein ihren Klimazielen entscheidende Schritte näher.
Die Klimastiftung Schweiz hat am 15. Mai die Unterstützung von acht innovativen Klimaschutz-Projekten von Schweizer und Liechtensteiner KMU beschlossen. Das sind so viele wie noch nie seit der Gründung der Stiftung im Jahr 2008. «Die Dringlichkeit des Klimaschutzes führt dazu, dass bestehende Märkte für klimafreundliche Produkte und Konzepte weiter wachsen und neue entstehen», erklärt Gabriele Burn, Präsidentin der Stiftung. «Einheimische KMU sollen diese Chance nutzen können. Davon profitieren sowohl der Klimaschutz als auch der Wirtschaftsstandort.»
Von der Wirtschaft für die Wirtschaft
Die Klimastiftung Schweiz ist eine freiwillige Initiative von der Wirtschaft für die Wirtschaft. 27 renommierte Dienstleister wie Banken, Versicherungen und Beratungsfirmen spenden der Stiftung Geld, das an KMU vergeben wird. Dieses Jahr kann die Klimastiftung Schweiz über drei Millionen Franken vergeben. Gefördert werden KMU in der Schweiz und in Liechtenstein, die im eigenen Betreib Energie sparen oder innovative Produkte für den Klimaschutz entwickeln. Ebenfalls unterstützt die Klimastiftung Schweiz KMU, die mit den Energieagenturen EnAW und act eine freiwillige Zielvereinbarung zum Energiesparen eingehen.
Seit der Gründung 2008 hat die Stiftung rund 1300 KMU mit 16 Millionen Franken unterstützt. Für kleinere Energiespar-Projekte können KMU direkt auf der Website Anträge stellen. Beiträge von bis zu 20’000 Franken werden laufend gesprochen. Grosse Energiesparprojekte und Innovationen werden halbjährlich vom Stiftungsrat bewilligt. Im ersten Halbjahr 2017 wurden dabei so viele Anträge für Innovationsprojekte bewilligt wie noch in keinem Halbjahr zuvor. 
Text: Klimastiftung Schweiz

 

Mehr Fernwärme und Seewasser für Stadt Zürich

Die überarbeitete Energieplanung der Stadt Zürich wurde von der Baudirektion des Kantons Zürich genehmigt. Um die Ziele der 2000-Watt-Gesellschaft zu erreichen, soll die künftige Energieversorgung weitgehend ohne fossile Energieträger auskommen und wesentlich weniger CO2 ausstossen. Die Stadt Zürich will daher die Fernwärmeversorgung und Energieverbunde mit Grund- und Seewassernutzung ausbauen.

Die Stadt Zürich will künftig ihr Seewasser stärker nutzen.

Der kommunale Energieplan zeigt auf, in welchem Gebiet welche Energieträger sinnvoll sind – analog zum Richtplan für die Siedlung oder den Verkehr. Unter der Leitung des Energiebeauftragten hat die Stadt Zürich ihre Energieplanung in den letzten zwei Jahren vollständig überarbeitet und auf die Ziele der 2000-Watt-Gesellschaft ausgerichtet. Nach dem Stadtrat hat auch die Baudirektion des Kantons Zürich die aktualisierte Energieplanung genehmigt.
Sie ist für Stadtrat, Verwaltung und die städtischen Energieversorger verbindlich. Für Grundeigentümerinnen und -eigentümer gilt der Grundsatz der freien Wahl unter den am Standort
verfügbaren Energieträgern.

Ausbau der Fernwärmeversorgung
Die Stadt Zürich will die Fernwärmeversorgung aus den Kehrichtheizkraftwerken ausbauen, indem sie die bestehenden Fernwärmenetze der Kraftwerke Hagenholz und Josefstrasse erweitert und miteinander verbindet. Sollten die Stimmberechtigten die geplante neue Verbindungsleitung gutheissen, wird der Weg frei, um von 2020 bis etwa 2045 das Gebiet Milchbuck, Teile von Wipkingen und Oberstrass, das Gewerbeschul-Quartier und Teile von Aussersihl zu erschliessen. In Zukunft soll auch die Energie aus dem gereinigten Abwasser des Klärwerks Werdhölzli genutzt werden. Dafür baut die Stadt Zürich ab etwa 2020 eine Fernwärmeversorgung im Zentrum von Altstetten und in Teilen von Höngg auf. Eine Pflicht zum Anschluss ans Fernwärmenetz wird es weiterhin nicht geben. Für einige Liegenschaften in den Ausbaugebieten eröffnen sich jedoch neue, attraktive Optionen für die Energieversorgung.

Grundwasser und Seewasser mit Energieverbunden nutzen
In den dicht besiedelten Quartieren rund um das Seebecken und im Boden des Limmattals sollen Grund- und Seewasser für Heiz- und Kühlzwecke genutzt werden. Diese Energiequellen werden möglichst vielen Eigentümerschaften in Form von Energieverbunden zugänglich  gemacht. Auf diese Weise werden in Zürich bereits heute zahlreiche Gebäude mit umweltfreundlich produzierter Wärme und Kälte versorgt. Die Stadt Zürich will weitere Energieverbunde anstossen und fördern. Hier kommt den städtischen Energiedienstleistern ewz und Energie 360° und den städtischen Energieberatungsstellen eine wichtige Rolle zu.

Gasversorgungsgebiet unverändert
Mit Ausnahme von Zürich-Nord bleibt das Gasversorgungsgebiet in den nächsten 15 Jahren unverändert. In den Fernwärmegebieten hat die Fernwärme Priorität, daher sind dort keine neuen Gasanschlüsse mehr vorgesehen. Ausgenommen sind Objekte, deren Anschluss die Wirtschaftlichkeit der Fernwärmeversorgung nicht beeinträchtigt. Gas spielt jedoch eine wichtige Rolle für die Spitzenlastdeckung bei Energieverbunden und in Gebieten wie etwa der Altstadt, wo die dezentrale Versorgung mit erneuerbaren Energien eingeschränkt ist und sich die Erschliessung mit Fernwärme nicht lohnt. Der Anteil an Biogas im Gas-Mix soll von heute rund 7 Prozent bis 2050 auf 45 Prozent steigen. Damit Verbesserungspotenziale bei der Gebäudehülle und der Energieeffizienz genutzt werden, bietet die Stadt Zürich bei Neuanschlüssen ans Fernwärme- oder Gasnetz im Rahmen des Energie-Coaching Beratung an. Diese umfasst auch Information zu dezentralen Lösungen für einzelne Gebäude oder Nachbarschaftsverbunde.

Quelle: Stadt Zürich

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