Neue Möglichkeiten für die Unternehmensnachfolge

Am 1. Januar 2023 tritt in der Schweiz das revidierte Erbrecht in Kraft. Dadurch eröffnen sich für die Planung der Unternehmensnachfolge neue Möglichkeiten, namentlich aufgrund der Reduktion der Pflichtteilsansprüche der Nachkommen.

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