Barbara Zimmermann-Gerster ist neue Ressortleiterin Sozialpolitik beim Arbeitgeberverband

Barbara Zimmermann-Gerster hat am 7. August 2023 die Leitung des Ressorts Sozialpolitik beim Schweizerischen Arbeitgeberverband übernommen. Sie hat vom Schweizerischen Versicherungsverband zum Dachverband der Arbeitgeber gewechselt.

Ist seit 7. August 2023 die neue Leiterin des Ressorts Sozialpolitik beim Schweizerischen Arbeitgeberverband: Barbara Zimmermann-Gerster. (Bild: zVg / SAV)

Das Ressort Sozialpolitik und Sozialversicherungen erhält mit Barbara Zimmermann-Gerster ab 7. August 2023 eine neue Leiterin. Die Sachverständige in Sozialversicherungsrecht bringt langjährige Führungserfahrung und sehr breite Kenntnisse im Bereich der Arbeitgeberpolitik mit, welche sie während ihrer Zeit beim Schweizerischen Versicherungsverband (SVV) und beim Arbeitgeberverband der Schweizer Maschinenindustrie Swissmem sammelte. Barbara Zimmermann-Gerster folgt auf Lukas Müller-Brunner, der den Schweizerischen Arbeitgeberverband Mitte Jahr verliess, um beim Pensionskassenverband ASIP die Direktorenstelle zu übernehmen.

Vor ihrer Zeit bei Swissmem war die neue Ressortleiterin unter anderem beim Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport als juristische Beraterin tätig. Sie schloss ihr Lizenziat der Rechtswissenschaften an den Universitäten Zürich und Lausanne ab und besitzt ein LL.M in International and European Law der Vrije Universiteit Brussel. «Die Schweiz sieht sich mit gewichtigen Herausforderungen rund um ihre Sozialwerke konfrontiert. Ich freue mich, gemeinsam mit meinem Team darauf hinzuarbeiten, die notwendigen Reformen voranzubringen», so die neue Ressortleiterin Barbara Zimmermann-Gerster. Und SAV-Direktor Roland A. Müller sagt über die neue Kadermitarbeiterin: «Mit Barbara Zimmermann-Gerster konnten wir eine Expertin rekrutieren, die die Sozialpolitik aktiv mitgestalten wird. Dank ihrer langjährigen Erfahrung im Verbandswesen generell und in der Arbeitgeberpolitik im Speziellen bringt sie ideale Voraussetzungen dafür mit.»

Quelle: Schweizerischer Arbeitgeberverband

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