Relevanz des deutschen Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes für Schweizer Firmen

2025 tritt in Deutschland das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Das bedeutet: Neue Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung von Websites und anderen Produkten werden rechtlich verbindlich. Das ist auch für alle Schweizer Unternehmen, die in der EU bzw. in Deutschland Produkte und Dienstleistungen anbieten, relevant. Auch sie müssen die Anforderungen erfüllen. Bei Verstössen müssen auch Schweizer Unternehmen mit Bussgeldern bis zu 100’000 Euro rechnen. Zusätzlich gilt in der Schweiz für den öffentlichen Sektor der eCH-0059 Accessibility Standard V3.0.

Eine barrierefreie Website reduziert Diskriminierung und ermöglicht es Unternehmen, die digitale Teilhabe zu fördern. (Bild: www.pexels.com)

Um Unternehmen Orientierung bezüglich barrierefreier User:innen Experience zu geben, hat die Unternehmensberatung elaboratum nun ein neues Whitepaper zum Thema digitale Inklusion veröffentlicht. Darin zeigen die Autor:innen Ann-Kristin Johänning, Dr. Fabian Reinkemeier und Annika Volkmann, warum Barrierefreiheit uns alle betrifft und was jetzt für die Website-Optimierung von Unternehmen wichtig wird.

Warum Barrierefreiheit im Netz wichtig ist und die Sichtbarkeit steigert

Das Internet hat sich zu einer zentralen Informationsquelle entwickelt, die allen Menschen ohne Hürden zugänglich sein sollte. In Deutschland sind knapp acht Millionen Menschen von langfristigen oder temporären Beeinträchtigungen betroffen, die einen reibungslosen Zugang zu digitalen Oberflächen erschweren. In der Schweiz sind es rund 1,8 Millionen, rund 20 % aller Einwohnerinnen und Einwohner. Diesen Menschen ist der Zugang zu Dienstleistungen und Produkten im Web nur bedingt oder gar nicht möglich.

Eine barrierefreie Website reduziert Diskriminierung und ermöglicht es Unternehmen, die digitale Teilhabe zu fördern. Auch sie selbst profitieren davon, denn Suchmaschinen bevorzugen Websites, die leicht zugänglich sind, eine hohe Usability aufweisen und leichte Sprache verwenden.

Neben der Darstellung der Dimensionen der Barrierefreiheit sowie der rechtlichen Anforderungen gibt das Expert:innenteam von elaboratum im Whitepaper konkrete Tipps zur Websiteoptimierung.

Ist Ihre Website barrierefrei?  6 Kriterien für den Selbst-Check

Einige Aspekte der Barrierefreiheit können von Unternehmen selbst geprüft werden, dazu gehören zum Beispiel:

Tastaturbedienbarkeit: Eine Website sollte in der Lage sein, die Inhalte identisch anzubieten, wenn sie über eine Tastatur abgefragt werden.

Visuelle Klarheit: Schwache Kontraste zwischen Text und Hintergrund sind Barrieren für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen, denen wichtige Informationen so womöglich entgehen.

Vergrösserungsfunktion: Der Seitenzoom sollte problemlos möglich sein, damit Nutzer:innen ohne Einschränkungen auf alle Inhalte zugreifen können.

Text Spacing: Um die Lesbarkeit der Website-Inhalte zu verbessern, sollten die Abstände zwischen Buchstaben und Wörtern in Texten überprüft werden.

Schriftart: Häufig verwendete Schriftarten, mit denen Nutzer:innen entsprechend vermutlich vertraut sind, werden als gut leserlich empfunden.

Alt-Attribute und Multimedia-Zugänglichkeit: Diese Elemente ermöglichen es sogenannten assistiven Technologien, die Website auch für Menschen mit Seh- oder Höreinschränkungen zugänglicher zu machen. Sie sollten in der Website-Konzeption berücksichtigt sein.

Im Whitepaper gibt elaboratum wertvolle Hinweise, was Unternehmen selbst tun können, um diese sechs wichtigen Aspekte der Barrierefreiheit zu identifizieren und zu optimieren.

Quelle: www.elaboratum.ch

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