Erfolg teilen oder Eigentum übergeben?
Erfolg teilen oder Firma übergeben? Welche Mitarbeiterbeteiligung für KMU die richtige ist – von Phantom Shares bis zu echten Aktien.

In Schweizer KMU ruht der Erfolg oft auf wenigen Köpfen. Qualifizierte Führungskräfte tragen kritisches Know-how, sichern Schlüsselkunden und verkörpern die Kultur des Betriebs. Ein marktgerechter Lohn genügt im Wettbewerb um Talente jedoch immer seltener. Bei vielen Unternehmerinnen und Unternehmern wächst daher der Wunsch, Leistungsträger am Unternehmen zu beteiligen. Vor der Umsetzung steht stets die strategische Grundsatzfrage: Geht es um eine reine Partizipation am wirtschaftlichen Erfolg oder um den ersten Schritt einer echten Nachfolgeregelung?
Echte oder virtuelle Beteiligung
Mitarbeiteraktien machen Führungskräfte zu Miteigentümern mit Stimm-, Informations- und Vermögensrechten. Bei einer AG ermöglichen Partizipationsscheine eine Kapitalbeteiligung ohne Stimmrecht. Der spätere Wertzuwachs ist grundsätzlich ein steuerfreier privater Kapitalgewinn. Virtuelle Beteiligungen wie Phantom Shares gewähren einen an den Unternehmenswert oder dessen Entwicklung geknüpften Geldanspruch, ohne Gesellschaftsanteile zu übertragen. Sie sind gesellschaftsrechtlich meist einfacher umzusetzen. Der gesamte geldwerte Vorteil ist bei Zufluss als Erwerbseinkommen steuerbar und grundsätzlich sozialversicherungspflichtig. Die Auszahlung erfordert entsprechende Liquidität und eine Eigentumsnachfolge lässt sich damit allein nicht verwirklichen.
Bewertung und Steuern früh klären
Fehlt bei nicht kotierten Aktien ein Marktwert, braucht es eine anerkannte Bewertungsformel. Ein Ruling klärt Bewertung und Steuerfolgen insbesondere bei Zuteilung, aber auch beim späteren Verkauf. Beim Erwerb ist die Differenz zwischen dem steuerlich massgebenden Wert und dem tieferen Erwerbspreis als Erwerbseinkommen steuerbar, auch ohne Geldzufluss. Sperrfristen können die Bindung stärken und senken den steuerlich angesetzten Aktienwert. Bei fünf Jahren beispielsweise liegt dieser Diskont bei rund 25 Prozent.
Nachfolge und Vermögen gemeinsam planen
Ein Beispiel: Die Inhaberin eines Industriebetriebs verkauft ihrem Finanzchef zunächst 20 Prozent der Aktien, einige Jahre später die Mehrheit. So kann seine Führungsverantwortung mitwachsen, während sich der Kapitalbedarf über mehrere Etappen verteilt. Für die Finanzierung können Eigenmittel und Bankkredite mit einem Darlehen der bisherigen Inhaberin kombiniert werden. Dabei gewährt sie für einen Teil des Kaufpreises Zahlungsaufschub. Bis zur Rückzahlung bleibt dieser Betrag gebunden und einem Ausfallrisiko ausgesetzt. Soll der Erlös ihren Ruhestand finanzieren, muss der Rückzahlungsplan zu ihrem privaten Liquiditätsbedarf passen. Entscheidend ist neben dem Preis, wann die Zahlungen fliessen und wie verlässlich sie sind. Eine Nachfolgelösung ist deshalb immer auch Teil der persönlichen Finanzplanung der bisherigen Eigentümerin oder des bisherigen Eigentümers.
Klare Regeln, offene Kommunikation
Insgesamt gilt: Das Ziel bestimmt die passende Form der Mitarbeiterbeteiligung. Für eine reine Erfolgsbeteiligung eignen sich andere Modelle als für eine schrittweise Nachfolge. Je stärker Eigentum und Verantwortung übertragen werden, desto früher sollten dabei rechtliche, steuerliche und finanzielle Fragen geklärt werden. Ebenso wichtig ist eine transparente Kommunikation, damit die beteiligten Mitarbeitenden die Chancen, Risiken und Bedingungen verstehen.
Sascha Näf, Leiter Entrepreneur Banking bei der Privatbank Maerki Baumann & Co. AG.
Auteur
Sascha Näf ist Leiter Entrepreneur Banking bei der Privatbank Maerki Baumann & Co. AG in Zürich. > www.maerki-baumann.ch

