Master-Messe 2016 – die Messe für Aus- und Weiterbildung
Die Master-Messe ist die grösste Schweizer Messe, an welcher Fachhochschulen, universitäre Hochschulen und Business-Schools mehr als 400 konsekutive und weiterbildende Master-Studiengänge vorstellen.
Redaktion - 26. Oktober 2016
Bei einer Online-Registrierung bis (spät. 16. November 2016) ist der Eintritt in Zürich-Oerlikon kostenlos. (Bild: zVg)
Neben mehr als 30 renommierten Hochschulen aus der Schweiz und dem nahen Ausland präsentiert an der diesjährigen Master-Messe auch das Gastland Australien ihre Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten auf Master-Stufe.
Diverse Experten
Die Besucher erwartet ein spannendes Programm mit Ausstellungsständen, Vorträgen und Podiumsdiskussionen über die verschiedenen Angebote auf Master-Stufe (MA, MSc, CAS, DAS, MAS, MBA, EMBA). Zudem können sich die Besucher der Master-Messe in persönlichen Gesprächen kostenlos von Studien- und Laufbahnexperten beraten lassen.
Die Master-Messe findet von Mittwoch, 23. November bis Donnerstag, 24. November 2016 im StageOne in Zürich-Oerlikon statt. Bei einer Online-Registrierung bis spätestens 16. November 2016 ist der Eintritt kostenlos.
In den Verordnungen im Veterinärbereich sind wichtige Neuerungen geplant. Dazu zählen Tierschutzbeauftragte für Tierversuche und Massnahmen gegen illegale Hundeimporte. Zudem soll das Töten von Tieren klarer geregelt werden.
Redaktion - 24. Oktober 2016
Der Bund will stärker gegen illegalen Online-Handel mit Hunden vorgehen.
Jedes Institut oder Labor, das Tierversuche durchführt, muss künftig einen Tierschutzbeauftragten oder eine Tierschutzbeauftragte bestimmen. Deren Aufgabe besteht darin, die Einhaltung der Tierschutzbestimmungen und der 3R-Anforderungen zu überprüfen, wenn Tierversuche geplant und Bewilligungsgesuche verfasst werden. Das setzt ausgewiesene Fachkenntnisse und eine Weisungsberechtigung voraus. 3R steht für Replace (Tierversuche ersetzen), Reduce (Tierzahlen senken) und Refine (für Tiere in Tierversuchen bessere Bedingungen schaffen). Mit der Anwendung der 3R-Prinzipien will man Tierversuche auf das absolute Minimum beschränken und die Tiere so wenig wie möglich belasten.
Gegen anonymen Online-Hundehandel
Illegale Hundeimporte stellen ein wachsendes Problem dar, besonders beim Handel im Internet. Personen, welche Tiere online anbieten, müssen in den Inseraten neu ihre vollständigen Kontaktangaben nennen. Die elektronische Kennzeichnung mittels Mikrochip sowie die vollständige Registrierung in der Hundedatenbank sollen eine lückenlose Rückverfolgung der Hunde ermöglichen. Zur Sicherstellung eines effizienten Vollzugs der Hundekontrolle ist es aber wichtig, über richtige und vollständige Daten zu verfügen. Dafür werden die Rollen der Hundehaltenden, Tierärzteschaft und Behörden präzisiert.
Die tiergerechte Tötung hat in der Vergangenheit zu Diskussionen geführt. Der Bund will die Anforderungen hinsichtlich der Fachkenntnisse strenger ausgestalten. In den geänderten Verordnungspassagen wird ausserdem explizit verlangt, dass jemand, der ein Tier tötet, sich bezüglich dessen Todes vergewissern muss. Ziel ist es, ein qualvolles Verenden von vermeintlich toten Tieren zu verhindern.
Bereits bisher untersagt war der Lebendtransport von Fischen auf Eis oder in Eiswasser. In Zukunft soll das speziell für die Gastronomie relevante Verbot zusätzlich für Panzerkrebse gelten. Hummer, Langusten und Krabben dürfen auch nicht mehr ausserhalb des Wassers gehalten werden. Ihre Tötung bedingt jetzt eine vorgängige Betäubung sowie Fachkunde.
Mehr Schutz für Tiere an Veranstaltungen
Auch Tierveranstaltungen bzw. -ausstellungen sind von den Verordnungsänderungen betroffen. Falls der Veranstalter die Obhut über die Tiere hat, braucht es neu eine für die Tierbetreuung verantwortliche Person mit Sachkundeausweis. Nicht bewilligungspflichtige Veranstaltungen müssen der zuständigen kantonalen Behörde gemeldet werden, wenn sie überregionale Bedeutung haben.
Quelle: BLV
Nachlassstundungen unter neuem Sanierungsrecht
Nachdem das revidierte Sanierungsrecht seit über zwei Jahren in Kraft ist, hat KPMG eine umfragebasierte Analyse über die Entwicklung der Nachlassstundungen in der Schweiz durchgeführt. Die Resultate der Analyse zeigen, dass das Instrument der Nachlassstundung erst wenig an Attraktivität gewonnen hat.
Redaktion - 24. Oktober 2016
Die offiziellen Nachlassstunden und geschätzten Gesuche seit 2010 (Grafik: KPMG)
Während vor der SchKG-Revision rund 60 Prozent der Gesuche genehmigt wurden, sind es seit 2014 rund 70 Prozent, unterstreicht die aktuelle KPMG Studie “Entwicklung der Nachlassstundungen unter dem neuen Sanierungsrecht“.
Die am 1. Januar 2014 neu in Kraft getretenen Bestimmungen zum Sanierungsrecht (SchKG) brachten einige Neuerungen im Nachlassverfahren. Mit diesen neuen Bestimmungen strebte der Gesetzgeber zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten und verbesserte Rahmenbedingungen zur Unternehmenssanierung an. In diversen Bereichen wurden Verbesserungen erzielt:
Vereinfachung der formellen Vorschriften zur Verfahrenseinleitung
Neu können sog. Dauerschuldverhältnissen wie Miet- oder Leasingverträge per sofort aufgelöst werden
Verzichtsmöglichkeit auf Bekanntmachung bei gleichzeitiger Einsetzung eines Sachwalters während maximal vier Monaten (für Ausnahmefälle)
Attraktivere Bedingungen zur Trennung und dem Verkauf von profitablen Geschäftsteilen
Nachdem das neue Sanierungsrecht seit über zwei Jahren in Kraft ist, haben wir dies zum Anlass genommen, die erste umfragebasierte Analyse über die Entwicklung der Nachlassstundungen in der Schweiz durchzuführen. Die Ergebnisse basieren auf rund 70 Antworten von zuständigen Gerichten in der Schweiz.
Praxiserfahrungen und Einschätzungen
Ausgehend einer umfragebasierten Analyse von KPMG wird die jährliche Anzahl Nachlassstundungen in der gesamten Schweiz seit 2010 in der Grössenordnung von 70 bis 80 pro Jahr geschätzt. Damit ist die absolute Anzahl Nachlassstundungsverfahren, verglichen zu den rund 14‘500 Konkursverfahren alleine im Jahr 2015, sehr tief geblieben.
Seit Inkrafttreten der SchKG-Revision ist ein leichter Anstieg feststellbar. Dies kann einerseits damit zusammenhängen, dass die Verfahrenseinleitung vereinfacht wurde oder andererseits damit, dass sich Restrukturierungspraktiker wieder vermehrt mit dem Instrument der Nachlassstundung auseinandergesetzt haben.
Anzahl Gesuche steigt
Erfahrungsgemäss werden die meisten Unternehmenssanierungen bis heute unter dem Obligationenrecht durchgeführt. Aufgrund der Gesetzesneuerungen und mit zunehmender Erfahrung durch die Restrukturierungspraktiker geht die KPMG AG davon aus, dass die Nachlassstundungen weiter steigen dürften, aber insgesamt auf relativ tiefem Niveau verbleiben werden.
Erleichterte Formvorschriften
Während vor der SchKG-Revision rund 60 Prozent der Gesuche genehmigt wurden, sind es seit 2014 rund 70 Prozent. Die erleichterten Formvorschriften dürften also wirkungsvoll gewesen sein.
Die erleichterten Formvorschriften werden aufgrund erster Praxiserfahrungen als sehr hilfreich und zielführend beurteilt. So sind die meisten Dokumente, die zur Verfahrenseinleitung benötigt werden, in einem professionell geführten Turnaround-Programm ohnehin bereits vorhanden – nur wenige Dokumente sind speziell für die Verfahrenseinleitung zu erstellen.
Bekanntmachungsverzicht – nur in Ausnahmefällen?
Überraschend hoch war die Anwendung der neuen Möglichkeit, auf die Bekanntmachung des Verfahrens zu verzichten. Diese wurde vom Gesetzgeber grundsätzlich für Ausnahmefälle geschaffen. So beinhalteten rund ein Viertel der Gesuche der Jahre 2014 und 2015 einen Antrag auf Publikationsverzicht, der in circa 85 Prozent der Fälle genehmigt wurde.
Der Verzicht auf Bekanntmachung wurde im Vorfeld durch viele Praktiker als vielversprechendes Instrument beurteilt. Schliesslich wurde dieser gemäss unserer Umfrage in über 20 Prozent der Verfahren angewendet. Der Bekanntmachungsverzicht ist jedoch nicht immer ein Allerheilmittel. Dessen Anwendung ist aus unserer Sicht vorsichtig und umfassend zu analysieren, zum Beispiel in Bezug auf:
die Konsequenzen auf das operative Geschäft und die bevorstehenden Sanierungsverhandlungen, oder
auf die Wahrscheinlichkeit, ob eine Sanierung innert der bislang relativ kurzen Dauer von 4 Monaten realistisch ist.
Nachlassstundung: Quo vadis?
Zwei Jahre seit Inkrafttreten der Gesetzesänderung kann deren Zielerreichung noch nicht abschliessend beurteilt werden. Aufgrund der Resultate dieser Analyse scheint das Instrument der Nachlassstundung erst wenig an Attraktivität gewonnen zu haben. Immerhin wurde der Zugang zur Nachlassstundung offensichtlich erleichtert.
Kurzfristig wird kein wesentlicher Anstieg der Verfahrenszahlen erwartet. Langfristig hat jedoch das Verfahren mit zunehmender Erfahrung durch die Anwender – und möglicherweise nachdem der Gesetzgeber noch Feinanpassungen vornehmen wird – Potenzial, sich in zu einem erprobten und beliebteren Instrument zur Unternehmenssanierung zu entwickeln.
Text: Alessandro Farsaci (KPMG Advisory)
Die vollständige Studie “Entwicklung der Nachlassstundungen unter dem neuen Sanierungsrecht“ finden Sie unter diesem Link
Josef Lorenz, Jahrgang 1966, zeichnet seit kurzem als neuer Leiter Qualitätsmanagement der etampa AG, des Schweizer Präzisionsherstellers für das Feinschneiden und Stanzen verantwortlich. Darüber hinaus verantwortet er sich in den Bereichen Umweltmanagement, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
Redaktion - 24. Oktober 2016
Josef Lorenz, Qualitätsmanager
Der ausgebildete Werkzeugmacher, Maschinenbautechniker und Qualitätsmanager, der über eine langjährige Branchenerfahrung unter anderem in der Stanztechnik und der Kunststoff-Spritztechnik verfügt, war in den letzten Jahren stets in leitenden Positionen bei namhaften Schweizer Zulieferfirmen tätig. Ein besonderes Augenmerk lag dabei seit langem auf den Bereichen Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung. Bei etampa zeichnet er sich darüber hinaus für die Themen Umweltmanagement, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz verantwortlich.
Lorenz berichtet direkt an den CEO und Verwaltungsratspräsidenten Hans Rudolf Haefeli. Haefeli freut sich über den Neuzugang: „Mit Josef Lorenz haben wir jemanden gefunden, der die Qualitäts- und Sicherheitsthematik zu seinem ganz persönlichen Credo gemacht hat.“
Betriebsstörungen: Durchschn. 20 Tage gehen pro Jahr in die Binsen
Im Idealfall unterstützt die technische Ausstattung im Büro den Angestellten darin, seine Aufgaben schneller und effizienter abzuarbeiten. Die Realität sieht jedoch oft anders aus: Büroangestellte verlieren viel Zeit dadurch, dass sie sich mit fehlerhafter, langsamer oder komplizierter Technik auseinandersetzen müssen. Dies ergab eine Studie von Sharp Business Systems in Zusammenarbeit mit dem Marktforschungsinstitut Censuswide.
Redaktion - 20. Oktober 2016
Nicht immer lassen sich Störungen mit einem Hammer beheben. Bis zu 38 Min. täglich müssen Büroangestellte auf Hilfe warten.
Laut der Studie, die unter 6‘045 Bürokräften in neun Ländern Europas durchgeführt wurde, zählt die technische Ausstattung zu den grössten Zeitfressern im Büro. Demnach verlieren deutsche Büroangestellte jährlich gegen 10‘000 Minuten oder 20 Arbeitstage pro Jahr, weil die technische Ausstattung im Büro sie aufhält, anstatt ihre Arbeit zu beschleunigen.
So verbringen Bürokräfte pro Tag durchschnittlich 22 Minuten damit, im Netzwerk ihres Unternehmens nach schwer auffindbaren Dokumenten und Bildern zu suchen. 8 Minuten vergehen damit, das Hochfahren und Aufwärmen von Druckern abzuwarten. Weitere 9 Minuten dauert das Ausdrucken von Dokumenten.
Insgesamt müssen Büroangestellte in Deutschland rund 38 Minuten ihres Arbeitstages ungenutzt verstreichen lassen!
Unsicherheit in der Bedienung
Diese Zeitverschwendung hat verschiedene Ursachen. Für deutsche Angestellte ist eine unübersichtliche Dokumentenablage das gravierendste Problem: 31 Prozent der Befragten geben an, dass sie Zeit verlieren, weil Dokumente nicht leicht aufzufinden oder zu teilen sind. 25 Prozent klagen über veraltete Technologien, die ihnen ein effizientes Arbeiten erschweren.
Viel Zeit vergeht auch damit, dass Kollegen versuchen, sich untereinander zu helfen. So geben 25 Prozent der Befragten an, ihre Kollegen gelegentlich beim Bedienen von Druckern und Scannern zu unterstützen. 23 Prozent coachen ihre Kollegen in der Bedienung der Video-Konferenz-Technologie. Immerhin 21 Prozent der Bürokräfte geben zu, dass sie selbst nicht wissen, wie die Geräte funktionieren.
Nebeneffekt: Demotivation
Die Verzögerung durch technische Probleme wirkt sich nicht nur auf die Effizienz der Mitarbeiter aus – sie hat auch einen bedeutenden Einfluss auf deren Zufriedenheit mit ihrem Job. So geben 52 Prozent der Befragten an, dass sie mit aktuellerer Technik produktiver wären. 42 Prozent sind sich sicher, dass ihre Motivation steigen würde und 16 Prozent vermuten sogar, dass sie sich ihrem Arbeitgeber stärker verbunden fühlen und sie die Suche nach einer neuen Arbeitsstelle einstellen würden.
„Durch veraltete, fehlerhafte und komplizierte Technik riskieren Unternehmen verlangsamte Arbeitsprozesse, Einbussen im Gewinn und sogar den Verlust wertvoller Mitarbeiter“, kommentiert Alexander Hermann Vice President Information Systems Europe bei Sharp. „Für sie ist es an der Zeit zu erkennen, wie wichtig aktuelle und smarte Technologien sind, die zu den sich stetig weiterentwickelnden Anforderungen der Mitarbeiter passen. Mit der richtigen Technik steigt nicht nur die Effizienz der Teams. Sie erhöht auch den Spass an der Arbeit und die Attraktivität des Arbeitgebers.“
Weitere Informationen zu den gesamteuropäischen Ergebnissen finden Sie unter diesem Link
Erster Xpert Circle: Praxisnahe Diskussion
Am 12. Oktober 2016 fand der erste Xpert Circle der KV Zürich Business School im Bildungszentrum Sihlpost statt. Dieses Mal stand die Digitalisierung im Mittelpunkt der Veranstaltung. Rund 70 Gäste folgten den Ausführungen der hochkarätigen Referenten zum Thema „Digital Business Transformation – erfolgreiche Strategien im digitalen Zeitalter“.
Redaktion - 19. Oktober 2016
Am ersten Xpert Cirlce der KV Zürich Business School trafen sich digitale Leader. (Bild: ZvG)
Digital muss Chefsache sein, aber die Mitarbeitenden müssen mitgenommen werden. Fortbildung der Mitarbeitenden ist ein zentraler interner Erfolgsfaktor, sagt Patrick Warnking, Country Director Google Schweiz.
Feedback- und Fehlerkultur sind bei Google sehr wichtig. Die Gründer stellen sich jede Woche den Fragen und dem Feedback ihrer Mitarbeitenden. Für Patrick Warnking, Country Director Google Schweiz steht bei der digitalen Transformation nicht die Technologie im Vordergrund. Er ist der Meinung, dass die Menschen im Mittelpunkt stehen sollten: Mitarbeitende, Kundinnen und Kunden, Partner für Innovation im Ökosystem.
Digitalisierung – nur Chefsache?
Dr. Nadine Stutz, Lead digitale Kommunikation bei Raiffeisen Schweiz, sieht dies ähnlich: Digitalisierung ist Chefsache – man muss selbst zum Change-Manager werden, um den Wechsel von Papier zu Digital aktiv zu begleiten. Gelingt einem dies, sind die Vorteile immens. Wissen wird geteilt, statt gebunkert. Es entstehen lernende Organisationen. Hürden auf dem Weg dorthin können allerdings Unwissen oder Halbwissen sein; es braucht klare Strukturen wie auch Prozesse und Erwartungshaltungen müssen geklärt werden.
Seri Wada, Gründer von Seri Backhandwerk, ist traditionelles Marketing ein Gräuel. Er handelt nach dem Motto: „Done is better than perfect“, was so viel heisst wie: Es ist besser, ein Produkt schnell auf den Markt zu bringen, als es jahrelang im Stillen zu perfektionieren. Sein Ziel ist es, das beste Baguette herzustellen. Hierzu nutzt er geschickt Feedbacks, die er über Social-Media-Kanäle erhält – ausserdem googelt er auch ab und zu nach Leuten, die ihn auf Facebook liken und überrascht diese mit einem frischen Baguette vor Ort.
Fehlerkultur entscheidend
Für René Maeder, Geschäftsführer XING Schweiz, ist eine Fehlerkultur entscheidend. Selbstständige kennen dies, aber auch Mitarbeitenden sollte es erlaubt sein, eigene Dinge auszuprobieren und Fehler machen zu dürfen. Davor haben jedoch viele Mitarbeitende Angst. Die Führungskräfte sollen sie aktiv dazu ermuntern und sich selber vorbildlich verhalten.
Der Anlass wurde von Vera Class, Geschäftsleiterin Heartwork GmbH, kompetent und charmant moderiert.
Der nächste Xpert Circle für Führungskräfte aus KMU findet bereits am 15. Dezember 2016 in der Sihlpost zum Thema „Unternehmensführung” statt. Mehr über die Veranstaltung unter:
Wie schleust man seine Bewerbung am digitalen Personaler vorbei?
Immer mehr Unternehmen lassen Bewerbungen über Online-Portale von Computerprogrammen vorsortieren. Wer den digitalen Personaler mit seinem Lebenslauf nicht überzeugt, schafft es nicht bis ins Vorstellungsgespräch. Damit das nicht passiert, sollten Kandidaten die folgenden Ratschläge beherzigen. Eine Checkliste.
Redaktion - 19. Oktober 2016
Bild: depositphotos/faithie
Yeng Chow, Senior Manager bei Robert Half in Zürich, erläutert den digitalen Trend: „Immer mehr Unternehmen setzen sogenannte Applicant Tracking Systeme (ATS) ein. Vor allem grössere Unternehmen nutzen diese Softwarelösungen, um die Anzahl der manuell bearbeiteten Bewerbungsunterlagen gering zu halten und den Einstellungsprozess zu verkürzen.
ATS nutzen Algorithmen, um Bewerbungen auf bestimmte Inhalte bzw. Schlüsselbegriffe zu scannen und bei Diskrepanzen oder fehlender Übereinstimmung auszusortieren. Mit wenigen Massnahmen können Kandidaten ihren Lebenslauf jedoch für den digitalen Personaler optimieren und die Chancen auf die nächste Runde verbessern. Allerdings: Software kann nur bedingt Individualität erkennen: Persönliche Kontakte sind daher nach wie vor wichtig – gerade Personaldienstleister mit einem guten Draht zu Personalern können Wege zu begehrten Positionen öffnen.“
„Beat the Robot“ – drei Tipps
1. Wählen Sie eine einfache Formatierung für Ihre Online-Bewerbung
Lebenslauf-Scanner sind überhaupt keine Fans von kreativen Layouts. Statt dem Bewerber seine Individualität hoch anzurechnen, haben sie Schwierigkeiten beim korrekten Lesen des Lebenslaufs. Anstatt die Online-Bewerbung als kreativ einzustufen, wird sie schlimmstenfalls sofort aussortiert.
Verzichten Sie im Lebenslauf auf extravagante Elemente wie Logos oder Symbole.
Wählen Sie in der Online-Bewerbung keine ausgefallenen Schriftarten. Nutzen Sie Standardschriften wie Arial, Calibri oder Times New Roman.
Verwenden Sie für die einzelnen Abschnitte im Lebenslauf gängige Überschriften, wie Ausbildung, Berufserfahrung oder Qualifikationen.
Verwenden Sie allgemein häufig genutzte Bezeichnungen. Unbekannte Begriffe erschweren es den Maschinen, die Daten im Lebenslauf richtig einzuordnen.
Prüfen Sie genau, welche Dateiformate das ATS akzeptiert und korrekt lesen kann. Passen Sie Ihre Online-Bewerbung entsprechend an.
2. Nutzen Sie relevante Schlüsselbegriffe für die Online-Bewerbung
Durch die Verwendung bestimmter Begriffe können Sie den Computer davon überzeugen, dass Sie zu den vielversprechenden Kandidaten gehören. Dazu zählen keine Bewerbungsfloskeln wie „belastbar“, „motiviert“ oder „teamfähig“. Vielmehr sind damit spezielle Schlüsselbegriffe gemeint, die für Branche und Beruf typisch sind!
Verwenden Sie im Lebenslauf der Online-Bewerbung Schlüsselwörter aus der Stellenanzeige – natürlich nur, wenn Sie sie auch tatsächlich besitzen.
Versuchen Sie nicht, Schlüsselbegriffe möglichst oft in der Online-Bewerbung unterzubringen. Schliesslich wollen Sie damit anschliessend auch den Personaler überzeugen. Unzusammenhängende Formulierungen, die lediglich möglichst viele Schlüsselbegriffe enthalten, werden in der Regel ebenfalls aussortiert.
3. Vermeiden Sie Rechtschreibfehler
Diese Regel gilt natürlich für jede Bewerbung. Während allerdings ein Personaler einen einzelnen Buchstabendreher verzeiht, kann die Maschine das Wort im schlimmsten Fall nicht lesen. Handelt es sich dabei um einen der wichtigen Schlüsselbegriffe, ist das in etwa so, als hätten Sie diese Fähigkeit überhaupt nicht. Und das kann Sie die Jobchancen kosten.
Nehmen Sie die Rechtschreibprüfung ernst!
Lassen Sie sich von der automatischen Rechtschreibkontrolle Ihres Textverarbeitungsprogramms helfen. Sie identifiziert die meisten Fehler.
Ein Tipp am Rande: Geben Sie die Bewerbung zusätzlich einem Freund oder Bekannten zum Gegenlesen.
Green öffnet seine modernsten Rechenzentren für KMU. Mit einem Colocation-Angebot ab einem Drittel-Rack adressiert Green Unternehmen, die ihre Server sicher und preiswert unterbringen wollen.
Redaktion - 18. Oktober 2016
Das hochmoderne Green Datacenter in Zürich City. (Bild: ZvG)
Grosse kommerzielle Rechenzentren mit entsprechenden Sicherheitsstandards waren bislang Konzernen mit mehreren Dutzend Quadratmetern Stellfläche vorbehalten. Doch gerade bei Start-up-Unternehmen und Firmen mit geringerer IT-Infrastruktur sieht Green Potenzial. „Die Investitionen in Serverräume, die den heutigen Standards entsprechen, sind hoch. Deshalb hält der Trend zur Auslagerung in kommerzielle Datacenter an“, so Green CEO Frank Boller.
„Dank unseren neuen standardisierten und bereits vorkonfigurierten Colocation-Zonen können wir Unternehmen zu besonders attraktiven Preisen Serverhousing anbieten. Und dies sehr kurzfristig mit einer Bereitstellungszeit von maximal 24 Stunden für Rackeinheiten“, fügt er hinzu.
Das neue Colocation-Angebot ist online bestellbar und steht den Flächen für Grosskunden in nichts nach. Als Standorte sind aktuell die Green Rechenzentren Zürich-West in Lupfig sowie Zürich-Nord in Glattbrugg wählbar. Sie entsprechen Tier-IV- respektive Tier-III-Standard. Hinzu kommt schon bald das neue Green Datacenter am Stadtrand von Zürich, das Green im Mai 2016 von der Zurich Insurance übernommen hat.
Sichere Dienstleistungen
Die drei Colocation-Datacenter sind durch einen leistungsfähigen Glasfaserring verbunden. Dadurch lassen sich verschiedene Redundanz-Konzepte umsetzen. Kunden, die gewisse Arbeiten an ihrer Hardware nicht selbst ausführen möchten, können bei Green nun auch Remote-Hands-Dienstleistungen ordern. Vordefinierte Arbeiten werden dann vor Ort durch Green ausgeführt.
Green Colocation versteht sich als Komplettpaket: Es beinhaltet die Stromerschliessung des Racks, den gesicherten Zutritt zur eigenen Hardware sowie eine Green Internetanbindung. Weitere 40 Netzbetreiber stehen als Carrier zur Wahl. Die online bestellten Rackeinheiten sind innert 24 Stunden bezugsbereit. Green Colo Basic, das neue Einstiegspaket, ist bereits ab 280 Franken im Monat erhältlich.
Mehr Informationen zum Angebot und zu den Preisen finden Sie unter diesem Link
Cyber Attacken: Wenn ihr Rechner „o’zapft is“
Es klingt perfid, doch Cyber-Kriminelle und Hacker zielen vermehrt auf mitteleuropäische Spitäler, Detailhändler und andere bestimmte KMU-Sektoren wie eine Case Study von proofpoint.com unterstreicht. Die Hacker legen nicht nur an bestimmten Zeiten Spitäler lahm, sie scheinen zu bestimmten gesellschaftlichen Events relevante Rechner anzuzapfen.
Redaktion - 18. Oktober 2016
(Bild: depositphotos)
Checkliste
Unabhängig von ihrer geografischen Lage können Firmen und Einzelpersonen verschiedene Massnahmen ergreifen, um Infektionen und finanziellen Verlusten vorzubeugen:
1. Seien Sie wachsam, wenn Sie E-Mail-Nachrichten lesen, die Links oder Anhänge enthalten.
Die meisten der hier beschriebenen Kampagnen stützten sich auf Social Engineering, um die Anwender dazu zu verleiten, sich mit Malware zu infizieren, obwohl ihre Systeme wahrscheinlich Sicherheitswarnungen angezeigt haben dürften, während oder bevor sie die schädlichen Dateien öffnen.
2. Aktivieren Sie niemals Makros in Dokumenten, die per E-Mail eingegangen sind.
Führen Sie niemals ausführbare Dateien aus, die mit einer E-Mail-Nachricht verlinkt sind, wenn Sie nicht absolut sicher sind, dass die Nachricht authentisch ist. Führen Sie regelmässige, häufige Backups durch, die wiederhergestellt werden können, statt ein Lösegeld zu zahlen, um verschlüsselte Daten wieder zu entsperren.
3. Firmen sollten auch in entsprechende Sicherheitstechnologien investieren, um ihre Mitarbeiter zu schützen.
KMU sind besonders gefährdet, da deren Bankdaten oft in privaten E-Mail Konten angegeben werden und daher ein Ziel mit höherer Priorität für Angreifer darstellen. KMU haben bei einem Ransomware-Angriff auch mehr zu verlieren. Grössere Mitarbeiterzahlen erhöhen jedoch die Chancen für eine erfolgreiche Infektion.
Ransomware ist inzwischen zu einer illegalen, aber millionenschweren Branche angewachsen. Seit Kurzem ist Mitteleuropa Ziel für eine der stärksten Ransomware-Varianten sowie für eine ungewöhnliche Variante geworden. Früher in diesem Jahr wurden zum Beispiel mehrere Krankenhäuser in Deutschland gezwungen, Operationen zu verschieben und eine Vielzahl angeschlossener Geräte abzuschalten, als sie von Ransomware getroffen wurden.
Wie bei Banking-Trojanern liegen die Verluste weit über den direkten Kosten einer Lösegeldzahlung oder der Säuberung von Computer-Viren. Eine aktuelle Übersicht.
Ransomware Petya
Obwohl sie nicht so bekannt ist wie ihre berühmten Ransomware-Vettern – seien es Locky, Cerber, CryptXXX oder Cryptowall -, hat die Ransomwarefamilie Petya in letzter Zeit mit dem Zielgebiet Mittel- und Osteuropa auf sich aufmerksam gemacht. In Deutschland wurde die Ransomware Petya seltsamerweise nur in halbherzigen Nachahmerattacken beobachtet.
Die Ransomware Petya verschlüsselt die Dateien nicht einzeln wie viele andere Ransomware Varianten. Stattdessen verwendet sie einen speziellen Bootloader und einen sehr kleinen Kernel (Betriebssystem), um die Master-Dateitabelle auf der Festplatte einzuschleusen und zu verschlüsseln. Petyas Schreibroutine überschreibt tatsächlich den Master Boot Record mit dem eigenen Kernel.
Infizierte Systeme werden dann neu gestartet und die Benutzer bekommen Bildschirmseiten wie in der Abbildung zu sehen.
Ransomware Locky
Locky kursiert seit Februar 2016 meistens als fingierte, grossvolumige E-Mail-Kampagnen. Darin wird die Locky Ransomware portiert, die mit den Bedrohungsakteuren von Dridex in Zusammenhang gebracht werden. Im dritten Quartal 2016 machten die verteilten E-Mail-Nachrichten mehr als 95% der von Proofpoint überwachten weltweiten bösartigen E-Mail-Volumen aus.
So wurde beispielsweise mit einer solchen Ransonware folgende neutrale E-mail verschickt: Service@kids-party-world.de mit dem Betreff „Ihre Bestellung ist auf dem Weg zu ihnen! – „OrderID 654321“ und der Anhang „invoice_12345.zip“ (beides mit zufälligen Ziffern) lagen dem E-Mail bei.
Ebenso taucht ein „John.doe123@[Zufallsdomain]“(Zufallsname, 1-3-stellig) mit dem Betreff „Emailing: _12345_123456“ (Zufallszahlen) und passendem Anhang „_12345_123456.zip“ immer wieder auf! – Die verseuchten Anlagen waren .zip-Archive mit JavaScript (in WSF oder HTA-Dateien), die, wenn sie ausgeführt werden, die Ransomware Locky herunterladen.
Zusammenfassung
Auch wenn Europa derzeit mit anhaltendem finanziellen Druck kämpft, erklären der relative Wohlstand und das gute Geschäftsklima der deutschsprachigen Regionen die jüngsten Steigerungen der Malware-Volumen und -Vielfalt insbesondere in Deutschland und in der Schweiz. proofpoint.com beobachtete hier E-Mail-Attacken mit der Verteilung von deutschen Nachrichten und Lockdokumenten zu mehreren Familien von Ransomware und Banking-Trojanern, einschliesslich Varianten wie Petya (sowie personalisierte Kampagnen für Banking-Trojaner wie Ursnif und Dridex), die anderswo selten sind.
McKinsey Global Institute untersuchte den Arbeitsmarkt: Rund 21 Millionen Deutsche arbeiten selbstständig oder bessern ihr Einkommen neben Studium, Job oder Rente durch unabhängige oder zeitlich befristete Tätigkeiten auf. In Deutschland ist die Zahl der Menschen, die selbstständig oder befristet arbeiten oder ihr Einkommen nebenbei aufbessern, grösser, als es viele Statistiken vermuten lassen.
Redaktion - 18. Oktober 2016
Menschen verschiedener Generationen arbeiten freiberuflich und ortsunabhängig. (Bild: depositphotos)
Rund 21 Millionen Deutsche, damit 30 Prozent aller über 15 Jahre, arbeiten mittlerweile in unabhängigen Arbeitsverhältnissen. Will heissen, sie sind selbstständig, befristet beschäftigt oder bessern ihre Einkommen neben Schule, Studium, Erstjob oder Rente durch unabhängige Tätigkeiten auf. Dies sind Ergebnisse der Studie „Independent Work“, die das McKinsey Global Institute (MGI) am Montag in Washington veröffentlicht hat.
Weg vom traditionellen Festanstellungsverhältnisse
Mehr als jeder zweite Jugendliche bis 24 Jahre oder Rentner über 65 ist hauptberuflich oder nebenbei selbstständig oder befristet beschäftigt.“70 Prozent der Umfrageteilnehmer, die ausserhalb traditioneller Festanstellungsverhältnisse erwerbstätig sind, tun dies, weil sie die damit verbundene Unabhängigkeit und Flexibilität schätzen“, erläutert Mischke.
Die übrigen 30 Prozent – hochgerechnet rund zwei Millionen hauptberuflich und vier Millionen nebenbei Beschäftigte – jedoch, weil sie keine entsprechende Festanstellung finden können.
Positiv auf die Wirtschaftsleistung auswirken
Angesichts dieser Zahlen sieht das MGI die Notwendigkeit für die Politik, sich einen noch besseren Überblick über die tatsächlichen Beschäftigungsverhältnisse und Einkommensquellen der Bevölkerung zu verschaffen. Die Beschäftigten müssten im Einzelfall besser geschützt und Rechtssicherheit für alle Beteiligten geschaffen werden. Insgesamt sieht das MGI im Trend zu mehr selbstständiger oder unabhängiger Arbeit viele Chancen: Flexibilität und höhere Erwerbsbeteiligung können sich positiv auf die Wirtschaftsleistung des Landes auswirken.
Zur Studie: Das Forschungsinstitut der Unternehmensberatung hat dafür in Deutschland 1.200 Menschen über 15 Jahre repräsentativ nach allen Formen ihres Einkommenserwerbs befragt. Parallel wurden Menschen repräsentativ in Frankreich, Schweden, Großbritannien, Spanien und den USA befragt. Offizielle Statistiken erfassen in der Regel nur die Zahl der als selbstständig Gemeldeten oder die befristet Beschäftigten. Eurostat zufolge sind das rund neun Millionen Menschen in Deutschland.
3‘390 Firmenpleiten in den ersten neun Monaten 2016
Gegenüber der Vorjahresperiode (per September 2016) gibt es deutlich mehr Neugründungen. Leider wurde auch eine gesamtschweizerische Zunahme von Konkursverfahren von rund drei Prozent verzeichnet. Nach wie vor existieren regionale Unterschiede bezüglich den von Bisnode registrierten Firmenpleiten.
Redaktion - 17. Oktober 2016
Im Detailhandel herrscht ein grosses Auf und Zu, was Filialengründungen angeht. (Bild: ZvG Bisnode)
556 zahlungsunfähige Unternehmen im Kanton Zürich, eine Zunahme um drei Prozent: Damit haben sich die Konkurse in Zürich gleich entwickelt wie in der ganzen Schweiz. Insgesamt wurde über 3‘390 Firmen ein Konkursverfahren wegen Insolvenz eröffnet. Besonders stark stieg die Anzahl der Firmenpleiten in der italienisch- und in der französischsprachigen Schweiz sowie in der Ostschweiz.
Demgegenüber nahmen die Konkurse in der Zentralschweiz und im Espace Mittelland deutlich ab. Die Neueintragungen im Handelsregister beliefen sich auf 30‘576 Unternehmen. Somit stiegen die Gründungen gegenüber der Vergleichsperiode im Vorjahr um zwei Prozent an. Von den Grossregionen verzeichnete nur das Tessin einen Rückgang.
Mehr Details zur Bisnode Erhebung finden Sie unter diesem Link
Suva baut Anreize für Wiedereingliederungen aus
Nach erfolgreichem Pilotversuch baut die Suva ihr Reintegrationsprogramm aus. Damit will sie Arbeitgebern mehr finanzielle Anreize bieten, Menschen nach einem Unfall eine berufliche Perspektive zu geben.
Redaktion - 14. Oktober 2016
Geeignete Arbeitsplätze für Wiedereinsteiger gibt es mehr als öffentlich verzeichnet. (Bild: Suva)
Mit dem neuen Anreizsystem hat die Suva die Möglichkeit, Wiedereingliederungskosten bis zu 20 000 Franken zu übernehmen.
Die aktuelle Wirtschaftslage und die voranschreitende Digitalisierung machen es zunehmend schwierig, verunfallte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt zurückzuführen – vor allem, wenn diese gar nicht oder nur schlecht ausgebildet sind. Um Unternehmen zu unterstützen, die für diese Menschen geeignete Arbeitsplätze bereitstellen, lanciert die Suva jetzt das Programm „Anreize für die betriebliche Wiedereingliederung“.
Im Fokus stehen Menschen, die nach einem Unfall nicht mehr ihrer ursprünglichen Tätigkeit nachgehen oder nur mit grossem Engagement ihres Arbeitgebers wieder ihren Beruf ausüben können. Ein Kriterium ist zudem, dass kein Anspruch auf eine berufliche Massnahme der Invalidenversicherung (IV) besteht – sei es, weil die Betroffenen ohne Ausbildung keinen Umschulungsanspruch haben oder weil die IV aus einem anderen Grund nicht aktiv wird. Die Umsetzung des Programms erfolgt jedoch in enger Zusammenarbeit zwischen Suva und IV.
20’000 Franken Erfolgshonorar
Neu sollen deutlich mehr Versicherte bzw. Unternehmen vom optimierten Anreizsystem profitieren. Dafür baut die Suva ihre Leistungen aus. In Zukunft soll das Angebot auch für Unternehmen infrage kommen, die eigene verunfallte Mitarbeitende wiedereingliedern. Bis anhin galt das Anreizsystem für Betriebe, die für einen verunfallten Arbeitnehmer eine Stelle geschaffen haben. Denn: „Wir geben unseren Versicherten lieber eine Perspektive statt eine Rente“, sagt Peter Diermann, Bereichsleiter Versicherungsleistungen bei der Suva.
Mit dem neuen Anreizsystem hat die Suva die Möglichkeit, Wiedereingliederungskosten bis zu 20’000 Franken zu übernehmen. „Darunter fallen etwa Arbeitsplatzanpassungen, Kosten für die Einarbeitung an einen neuen Arbeitsplatz oder Ausbildungskurse im Hinblick auf eine Umplatzierung oder Neuanstellung“, sagt Diermann. Zudem könne bei einem erfolgreichen Abschluss der Massnahme ein Erfolgshonorar von 20’000 Franken ausbezahlt werden. Diese Kosten haben keine Prämienbelastung für die Unternehmen zur Folge. Ziel der Suva ist es, dass sie durch diese Massnahmen eine finanzielle Einsparung erreicht.
Das Programm „Anreize für die betriebliche Wiedereingliederung“ löst das Pilotprojekt „Initiative Berufliche Reintegration“ ab, mit dem die Suva in den letzten fünf Jahren 180 Versicherte wiedereingegliedert und 30 Mio. Franken an Rentenzahlungen eingespart hat.