Pensionskassen kürzen die Renten von Frühpensionären

Rund ein Drittel der Arbeitnehmenden mit einer Führungsfunktion tritt vorzeitig in den Ruhestand. Mit einer modernen Pensionskassen-Lösung können die leitenden Angestellten eines Unternehmens die Frühpensionierung steuergünstig finanzieren.

Vergleichsrechnung: Steueroptimierung bei einer Teilpensionierung (depositphotos.com – rmarmion)

Die meisten Unternehmen nutzen allerdings den Spielraum bei Weitem nicht aus, den das Gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) bietet. Das BVG lässt einen vorzeitigen Bezug der Altersleistungen bereits ab 58 Jahren zu. Wenn man seine Pensionskassenleistungen vorzeitig bezieht, ist das Alterskapital kleiner als bei einer ordentlichen Pensionierung. Der Umwandlungssatz wird gekürzt, mit dem das Guthaben in eine lebenslange Rente umgerechnet wird. Die meisten Pensionskassen kürzen die Renten von Frühpensionären um 5 bis 7 Prozent pro Vorbezugsjahr. Wer mit 63 statt mit 65 in Rente geht, erhält demnach 10 bis 14 Prozent weniger Rente. Diese Leistungskürzung lässt sich mit höheren Einzahlungen in die Pensionskasse kompensieren. Die Steuerersparnisse, die die Versicherten damit erzielen, verringern ihre Kosten einer vorzeitigen Pensionierung.

Grosses Optimierungspotenzial

Die Sparbeiträge in die Pensionskasse dürfen in der Regel bis zu 25 Prozent des versicherten AHV-Jahreslohnes betragen. Wie stark eine bestehende Vorsorgelösung optimiert werden kann, zeigt das folgende Beispiel: Ein 55-jähriger Firmeninhaber verdient 280.000 Franken im Jahr. Sein aktueller PK-Vorsorgeplan versichert den Lohn bis 150.000 Franken. Die Sparprämie beträgt nur 15 Prozent des versicherten Lohnes. Erhöht der Firmeninhaber gleichzeitig die Sparprämie auf 25 Prozent und den versicherten Lohn auf 280.000 Franken, steigen seine jährlichen Sparbeiträge von 22.500 auf 70.000 Franken pro Jahr. Die zusätzlichen Sparprämien reduzieren sein steuerbares Einkommen, und mit dem Ausbau der Vorsorgeleistungen erhöht sich auch sein Potenzial für freiwillige Einkäufe. Der Firmeninhaber kann jetzt zusätzlich rund 1,2 Millionen Franken mehr als bisher in die Pensionskasse einzahlen und diesen Betrag vom steuerbaren Einkommen abziehen. Mit einem freiwilligen Einkauf von 30.000 Franken spart er bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent rund 10.000 Franken Einkommenssteuer. Lässt er diesen Betrag bei der Pensionierung auszahlen, fallen etwa 5.000 Franken Auszahlungssteuern an. Die Rendite des Einkaufs beträgt somit 5.000 Franken (ohne Anlageerträge).

Ein moderner Vorsorgeplan ermöglicht Kadermitarbeitenden nicht nur Einkäufe bis zur Höhe der reglementarischen Leistungen, sondern auch für die Frühpensionierung. So können Versicherte, die sich bereits für die vollen Leistungen bei einer ordentlichen Pensionierung eingekauft haben, zusätzliche Einkäufe tätigen.

Steuersparen bei einer Teilpensionierung

Weil neben Frühpensionierungen auch Teilpensionierungen bei Führungskräften besonders verbreitet sind, bietet eine moderne Kadervorsorge den Versicherten die Möglichkeit, ihre Altersleistungen ab einem Alter von 58 Jahren schrittweise zu beziehen und bis zum regulären Pensionsalter weiterhin ihren vollen Lohn in der Pensionskasse zu versichern, den sie bis dahin bezogen haben. Das ist gesetzlich erlaubt, sofern sie nach der Reduktion ihres Arbeitspensums maximal 50 Prozent weniger verdienen. Damit fallen die Altersleistungen gleich hoch aus wie ohne Arbeitszeitreduktion, und die Steuerbelastung sinkt deutlich. Das BVG sieht vor, dass der Arbeitgeber nur seinen Anteil der Pensionskassenbeiträge auf dem effektiven Lohn übernehmen muss. Die restlichen Sparbeiträge und die Risikoprämien auf dem fiktiv versicherten Lohnteil zahlt der Arbeitnehmer ein. Diese Beiträge darf der Arbeitnehmer von seinem steuerbaren Einkommen abziehen. Dank der Weiterversicherung zum vollen Lohn können sich Versicherte weiterhin in vollem Umfang in die Pensionskasse einkaufen und diese freiwilligen Einzahlungen ebenfalls vom steuerbaren Einkommen abziehen. Ist nur der effektive Lohn versichert, schrumpfen die Sparbeiträge und auch das Einkaufspotenzial.

Der Firmeninhaber in der Beispielrechnung reduziert sein Arbeitspensum mit 58 von 100 auf 60 Prozent (siehe nachfolgende Tabelle). Sein effektiver Lohn sinkt so von 200.000 auf 120.000 Franken. Ist nur der effektive Lohn versichert, kann der Inhaber nur noch seine Sparbeiträge als Arbeitnehmer in der Höhe von 12.000 Franken vom Bruttolohn abziehen. Einkäufe in die Pensionskasse sind nicht mehr möglich. Wenn der Firmeninhaber zum bisherigen Lohn versichert bleibt, kann er Arbeitnehmer-Sparbeiträge von 28.000 Franken abziehen und seine Steuern weiterhin mit Einkäufen zusätzlich senken. Dank den höheren Sparbeiträgen und einem Einkauf von 15.000 Franken spart er 8.500 Franken Steuern – pro Jahr.

Damit eine Frühpensionierung kein finanzielles Risiko darstellt

Es ist das Ziel einer Pensionsplanung herauszufinden, ob Alterskapital und Vermögen reichen, um den Lebensstandard nach der Pensionierung zu finanzieren. Denn eine Frühpensionierung ist zu einem bedeutenden Teil eine finanzielle Frage: Wer genügend Geld angespart hat, kann es sich eher leisten, früher in Pension zu gehen.

Frühzeitige Pensionsplanung zahlt sich aus.

Optimierung der eigenen Altersvorsorge

Eine Vorsorgeanalyse durch einen Experten liefert die nötige Entscheidungsgrundlage. Die Analyse listet alle Leistungen aus den drei Vorsorgesäulen auf und gibt Optimierungsvorschläge, wie die Leistungen verbessert werden können. Firmeninhaber und Direktionsmitglieder haben einen grösseren Gestaltungsfreiraum, da sie die verschiedenen Lösungen direkt beeinflussen können. Mögliche Optimierungsbereiche sind:

  • Versicherter Lohn in der Pensionskasse: Im obligatorischen Teil des BVG beträgt der maximal versicherte Lohn im Moment CHF 59.925. Dieser wird berechnet aus Ihrem aktuellen Lohn abzüglich dem sogenannten Koordinationsabzug von aktuell CHF 24.675. Somit sind Löhne bis rund CHF 84.600 obligatorisch versichert. Löhne über diesen Betrag sind entweder gar nicht oder freiwillig versichert. Somit kann zusätzliches Alterssparkapital angespart werden, indem Löhne über CHF 84.240 freiwillig und der gesamte Jahreslohn ohne Koordinationsabzug versichert werden.
  • Über- und Ausserobligatorium im BVG: Löhne über CHF 84.600 respektive über CHF 126.900 können je nach Pensionskasse oft zu besseren Konditionen (höhere Sparbeiträge, bessere Verzinsung) versichert werden.
  • Einzahlung in die Pensionskasse: Vielfach geht vergessen, dass aufgrund von Lohnerhöhungen ein Einkaufspotenzial in die PK besteht. Dieses sollte, die Liquidität vorausgesetzt, geschlossen werden. Einzahlungen in die PK haben einerseits den Vorteil, dass sie Leistungen bei Pensionierung verbessern und der einbezahlte Betrag vollständig vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden kann.
  • Wahl der Vorsorgestiftung und Anlage des Vorsorgekapitals: Hier gibt es hinsichtlich Flexibilität, Kosten und Rendite sehr grosse Unterschiede, deren Einfluss auf das Alterssparkapital doch recht gross sein können.
  • Säule 3a: Wichtig ist, dass hier der jährliche Maximalbetrag, die Liquidität vorausgesetzt, jedes Jahr einbezahlt wird. Ein Vergleich der Kosten und der Rendite der verschiedenen Anbieter ist auch hier sinnvoll.

Mit einer Ausschöpfung dieser Möglichkeiten können die Leistungen, die bei der Pensionierung zur Verfügung stehen, substanziell verbessert werden. Und je früher Sie mit der Optimierung beginnen, desto länger haben Sie für die Leistungsverbesserung Zeit.

Folgen einer Frühpensionierung. Ist der Entscheid gefallen, dass eine Frühpensionierung angestrebt wird, sollten Sie sich mit den Folgen einer Frühpensionierung befassen. Sie kommen in allen drei Säulen zum Tragen und sind folgend kurz aufgelistet:

1. Säule

  • AHV Renten können früher bezogen werden. Aufgrund einer lebenslänglichen Kürzung ist allerdings davon abzuraten.
  • Trotz einer Frühpensionierung bleiben Sie jedoch AHV-pflichtig. Frührentner fallen unter die Beitragspflicht für Nichterwerbstätige. Die Höhe hängt vom Vermögen und Renteneinkommen ab. Ein Nebenerwerb reduziert die zu bezahlenden Beiträge in gewissen Fällen, weil der Frührentner dann nicht als «Nichterwerbstätiger» deklariert wird. Bei vermögenden Personen ist ein Nebenverdienst sinnvoll, damit dessen Einnahmen und nicht das Vermögen als Bemessungsgrundlage dienen.

2. Säule

  • Das gesamte BVG Kapital kann per Frühpensionierung bezogen oder als Rente ausbezahlt werden. Da für die verbleibenden Jahre bis zur ordentlichen Pensionierung keine Sparbeiträge mehr einbezahlt werden und aufgrund des Zinseszinseffektes verkleinern sich die Leistungen substanziell.
  • Sofern Sie Ihre Altersleistung in Kapitalform beziehen, sind bei Ihrer Vorsorgestiftung spezielle Regelungen hinsichtlich Einkäufe in die PK zu beachten. Oft gilt: «Wurden Einkäufe getätigt, so dürfen die daraus resultierenden Leistungen innerhalb der nächsten drei Jahre nicht in Kapitalform zurückgezogen werden.»
  • Das gesamte Alterssparkapital kann per Frühpensionierung bezogen werden. Das hat zur Folge, dass einerseits auf dem gesamten Kapital Steuern bezahlt werden müssen und andererseits das Privatvermögen ansteigt. Ein höheres Privatvermögen hat eine höhere AHV-Pflicht zur Folge. Beide Punkte können durch eine Weitervergütung des Kapitals und Splitting auf zwei Freizügigkeitsstiftungen entschärft werden. So bleibt das Kapital bis zur ordentlichen Pensionierung im Vorsorgekreislauf und somit steuerfrei. Das Splitting auf zwei Freizügigkeitsstiftungen hat zur Folge, dass die Steuerprogression bei Auszahlung gebrochen wird und somit netto mehr Kapital übrig bleibt.

3. Säule

  • In Säule 3a kann nur einbezahlt werden, sofern ein AHV-pflichtiger Lohn erzielt wird. Somit hat Ihre Frühpensionierung unter gewissen Umständen zur Folge, dass Sie in den Jahren bis zur ordentlichen Pensionierung nicht mehr in Säule 3a einbezahlen dürfen. Mit einem Nebenerwerb können Sie bis maximal 70 in die Säule 3a einbezahlen
  • Achten Sie auf einen gestaffelten Bezug. Wenn Sie mehrere Konti eröffnen, können Sie das Vermögen in unterschiedlichen Steuerjahren beziehen.
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