Mehr Frauen in Führungspositionen: Was die EU-Richtlinie ab 30. Juni verlangt

Die EU-Richtlinie für ein ausgewogeneres Geschlechterverhältnis in Leitungsorganen tritt am 30. Juni 2026 in Kraft. Eine Studie von SD Worx zeigt: 42 Prozent der europäischen Unternehmen räumen ein Ungleichgewicht zwischen Frauen und Männern in Führungspositionen ein. Was Unternehmen jetzt konkret tun müssen.

Viele Frauen sehen keinen Karriereweg ins Top-Management. Quelle: zvg

Die EU-Richtlinie für ein ausgewogeneres Geschlechterverhältnis in Leitungsorganen – bekannt als «Women on Boards»-Richtlinie – tritt am 30. Juni 2026 in Kraft. Sie führt verbindliche Anforderungen zur Verbesserung der Vertretung von Frauen und Männern in der Unternehmensführung ein. Eine aktuelle Studie des europäischen HR- und Payroll-Anbieters SD Worx, basierend auf Befragungen von 5’936 HR-Manager:innen und 16’500 Mitarbeitenden in sechzehn europäischen Ländern, zeigt: 42 Prozent der europäischen Organisationen räumen ein Ungleichgewicht zwischen Frauen und Männern in Führungspositionen ein.

Was die Richtlinie konkret fordert

Die «Women on Boards»-Richtlinie zielt darauf ab, die strukturelle Unterrepräsentation von Frauen in obersten Entscheidungspositionen zu beheben. Sie gilt für börsennotierte Unternehmen in der EU mit mehr als 250 Mitarbeitenden und entweder über 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder mehr als 43 Millionen Euro Bilanzsumme.

Bis zum 30. Juni 2026 müssen betroffene Organisationen sicherstellen, dass mindestens 40 Prozent der nicht geschäftsführenden Aufsichtsratsmitglieder oder 33 Prozent aller Mitglieder in Leitungsorganen vom jeweils weniger vertretenen Geschlecht besetzt sind. Die EU-Mitgliedstaaten waren verpflichtet, die Richtlinie bis zum 28. Dezember 2024 in nationales Recht umzusetzen. Die Anwendung in der Praxis beginnt nun.

Erheblicher Nachholbedarf in europäischen Unternehmen

Die Daten von SD Worx verdeutlichen den Handlungsbedarf: Bei Unternehmen mit 250 bis 2’499 Mitarbeitenden sind es sogar 46 Prozent, die ein Ungleichgewicht in Führungspositionen einräumen. Dabei wirkt die Richtlinie über die reinen Zahlenziele hinaus: Sie hat direkte Auswirkungen auf Nominierungs-, Rekrutierungs- und Governance-Prozesse. Unternehmen müssen transparente, geschlechtsneutrale Auswahlkriterien anwenden und dem jeweils weniger vertretenen Geschlecht bei gleicher Qualifikation den Vorzug geben. Ausserdem müssen sie über die Zusammensetzung ihrer Leitungsorgane sowie die erzielten Fortschritte berichten.

«Während die Richtlinie klare Ziele für die Zusammensetzung von Leitungsorganen setzt, weist unsere Studie auf eine umfassendere Herausforderung in Bezug auf Karriereentwicklung und den Zugang zu Führungspositionen hin», sagt Bruce Fecheyr-Lippens, CHRO bei SD Worx. «Heute geben fast drei von zehn Mitarbeitenden (29 Prozent) an, dass sie innerhalb ihrer Organisation keine Möglichkeiten zur Weiterentwicklung oder zum Wechsel sehen. Bei Frauen steigt dieser Anteil auf 32 Prozent. An der Spitze wird die Lücke noch deutlicher: Fast jede fünfte Frau (19 Prozent) sieht keinen Weg in die obere Führungsebene oder in Vorstandspositionen, verglichen mit 11 Prozent der Männer. Das deutet darauf hin, dass Chancengleichheit in vielen Organisationen noch nicht vollständig im Alltag und in Karrierewegen verankert ist.»

Richtlinie als Chance für eine stärkere Talentpipeline

Arbeitgeber sollten die Richtlinie nicht nur als Mittel zur Zielerreichung betrachten, sondern als Chance, eine stärkere und transparentere Talentpipeline aufzubauen. Als ersten Schritt empfiehlt SD Worx, die aktuelle Verteilung zwischen Frauen und Männern in den Leitungsorganen und Führungsteams zu analysieren. Anschliessend sollte die Nachfolgeplanung überprüft werden, um sicherzustellen, dass Beförderungs- und Rekrutierungsprozesse klar, einheitlich und geschlechtsneutral ausgestaltet sind. Organisationen sollten zudem prüfen, ob sie in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen und ob ihre aktuelle Zusammensetzung der Leitungsorgane den neuen Anforderungen entspricht. Mitgliedstaaten sind verpflichtet, wirksame Sanktionen bei Nichteinhaltung vorzusehen.

Durch diese Massnahmen bereiten sich Unternehmen nicht nur auf die Einhaltung der Vorschriften vor, sondern stärken auch ihre Fähigkeit, Talente in einem wettbewerbsintensiven Arbeitsmarkt zu gewinnen und zu halten.

Quelle: www.sdworx.com

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