Bundespersonal-Reporting in der Praxis

Die Ergebnisse der „Personalbefragung 2014“ in der Eidgenössischen Bundesverwaltung haben neben verschiedenen Stärken doch auch Handlungsbedarf aufgezeigt.

Sowohl in Uternehmen wie in eidgenössischen Institutionen müssen IT-Bereiche geregelt sein.

Der Handlungsbedarf wird bereits mit den bereits vorhandenen Instrumenten und mit den Massnahmen der neuen „Personalstrategie Bundesverwaltung 2016 – 2019“ realisiert. Unter anderem fallen folgende Vorhaben unter die Strategie: Sensibilisierungskampagne „Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben“, mobiles Arbeiten, Umsetzung Fachkarrieren, Schwerpunkt „Psychosoziale Risiken im betrieblichen Gesundheitsmanagement“. Deshalb wird laut einer Meldung vom November 2015 auf Stufe Bundesverwaltung darauf verzichtet, zusätzliche, bundesweite Massnahmen zu beschliessen.

Die Verwaltungseinheiten haben – gestützt auf die Ergebnisse der „Personalbefragung 2014“ – bereits die Umsetzung einer Vielzahl von bereichsspezifischen Massnahmen wie beispielsweise die Einführung eines Wissensmonitorings, eines periodischen Newsletters oder einer E-Mail-Policy eingeleitet. Diese Einführungen beziehen sich schwerpunktmässig auf die Themenbereiche: Arbeitsabläufe und Entscheidungsprozesse, Führung, Information und Kommunikation, Wissenstransfer, Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben.

(Quelle: Eidgenössisches Finanzdepartement)

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