ALV-Reform: Wenn Unternehmer:innen Beiträge zahlen, aber leer ausgehen
Am 1. Juni 2026 stimmt der Nationalrat über die parlamentarische Initiative 20.406 ab – und könnte damit einen jahrzehntealten Systemfehler der Arbeitslosenversicherung korrigieren. Auslöser war der Fall von François Cochard, dessen persönliches Schicksal exemplarisch zeigt, wie das bisherige System KMU-Inhabende im Stich lässt. Die Gesetzesänderung betrifft rund eine Million Arbeitnehmende in der Schweiz.

Nach jahrelangem politischen und juristischen Ringen steht das Schweizer Parlament am 1. Juni 2026 kurz davor, einen grundlegenden Systemfehler der Arbeitslosenversicherung zu korrigieren: Unternehmerinnen und Unternehmer, die obligatorisch ALV-Beiträge bezahlen, sollen künftig unter klar definierten Voraussetzungen auch Anspruch auf Leistungen erhalten. Die Problematik betrifft schätzungsweise eine Million Arbeitnehmende in der Schweiz – darunter nicht nur Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung, sondern auch deren mitarbeitende Ehepartner.
Ein Fall, der ein System entlarvte
Den Ursprung dieser Reformdebatte bildet der Fall von François Cochard. Als Hauptgesellschafter und Geschäftsführer der Konzertveranstaltungsorganisation Divus Modus verlor er 2010 seine Anstellung, nachdem die Feuerpolizei des Kantons St. Gallen das Festival «Eine Nacht im Bergwerk» kurzfristig verboten hatte – sechs Wochen vor der geplanten Durchführung. Der Entscheid erfolgte in einer Panikreaktion auf die Loveparade-Katastrophe in Duisburg, obwohl, wie sich später herausstellte, die Unglücksursache im Versuchsstollen Hagerbach gar nicht hätte eintreten können.
Cochard hatte zuvor alle Sicherheitsmassnahmen mit Feuerwehr, Sanität und Polizei abgestimmt. Dennoch verlor er durch das staatlich verfügte Veranstaltungsverbot nicht nur seine Anstellung bei Divus Modus, sondern kurz darauf auch jene bei der Starticket. Als junger Familienvater sah er sich ohne Einkommen und ohne Anspruch auf ALV-Leistungen – die Versicherung verweigerte die Unterstützung mit dem Hinweis auf eine mögliche Missbrauchsabsicht aufgrund seiner früheren arbeitgeberähnlichen Stellung.
Bundesgericht bestätigt das Dilemma
Obwohl Cochard in der Folge sämtliche Firmenanteile verkaufte und seine Geschäftsleitungsaufgabe aufgab, hielt das Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Zürich am Leistungsausschluss fest. Das Bundesgericht bestätigte 2012 mit seinem Urteil 8C_143/2012, dass selbst nach einem vollständigen Austritt aus einem Unternehmen persönliche Kontakte ein theoretisches Missbrauchspotenzial darstellen könnten. Eine Argumentation, die auf praktisch jedes KMU zutrifft.
Das Fazit war absurd: Um Leistungen zu erhalten, hätte Cochard die Divus Modus in Konkurs gehen lassen müssen – was den Verlust weiterer Arbeitsplätze bedeutet hätte. Weil er stattdessen andere Stellen zu schützen versuchte, wurde er mit dem Ausschluss bestraft.
Politischer Lösungsweg: Ein langer Marsch durch die Instanzen
Der Fall Cochard mündete in einen jahrelangen politischen Prozess. Eine erste Motion von GLP-Nationalrat Thomas Meier (14.4195, eingereicht am 11. Dezember 2014) wurde vom Bundesrat unbehandelt abgeschrieben. Gleiches geschah 2017 mit der Motion 17.3580 von GLP-Nationalrat Jürg Grossen. Eine dritte Motion aus dem Jahr 2018 – ebenfalls von Grossen, diesmal zur Situation mitarbeitender Ehepartner (18.3662) – scheiterte auf demselben Weg.
Erst als FDP-Nationalrat Andri Silberschmidt am 12. März 2020 die Parlamentarische Initiative 20.406 einreichte, nahm das Parlament die Sache selbst in die Hand. Vier Tage später rief der Bundesrat den ersten Corona-Lockdown aus – und machte damit schlagartig sichtbar, wie dringend die Gesetzeslücke geschlossen werden musste: Tausende von Unternehmerinnen und Unternehmern standen plötzlich vor derselben Problematik wie Cochard ein Jahrzehnt zuvor.
Parlamentarische Mehrheit für die Reform
Am 13. Juni 2024 beschloss der Nationalrat einen Vorschlag zur Gesetzesänderung, der vollständig auf dem Entwurf von François Cochard basiert. Der Ständerat überwies das Geschäft am 16. September 2024 zur weiteren Prüfung an seine Kommission. Umfangreiche Abklärungen bestätigten in der Folge die Tragweite der Problematik. Auch die Konkursämter sprachen sich für die Reform aus, da sie bessere Rahmenbedingungen für die ordentliche Liquidierung von Unternehmen schafft.
Am 3. März 2026 beschloss der Ständerat den überarbeiteten Vorschlag seiner Kommission. Die Sozial- und Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK-N) stimmte dem Vorhaben am 7. Mai 2026 ebenfalls zu. Am 1. Juni 2026 stimmt der Nationalrat nun abschliessend über die Vorlage ab.
Was sich künftig ändern soll
Die geplante Gesetzeslösung schafft erstmals rechtsklare und praktikable Bedingungen für arbeitgeberähnliche Personen. Künftig sollen sie unter bestimmten Voraussetzungen – etwa wenn sich das Unternehmen in Liquidation befindet oder keine beherrschende Stellung mehr besteht – Zugang zur Arbeitslosenversicherung erhalten. Der OFKS (Organisation für faire KMU-Sozialversicherungen), der die Debatte mit juristischen Analysen und politischer Vernetzung begleitete, wertet dies als wichtigen wirtschafts- und ordnungspolitischen Schritt.
François Cochard kommentiert: «Es kann nicht sein, dass Unternehmerinnen und Unternehmer jahrelang obligatorische Beiträge bezahlen müssen und im entscheidenden Moment trotzdem keinen Versicherungsschutz erhalten. Genau dieses Problem wird nun endlich korrigiert. Das Parlament sendet damit auch ein wichtiges Signal an KMU und Selbständige in der Schweiz.»
Für den OFKS geht die Vorlage über eine sozialpolitische Anpassung hinaus: Sie ist ein Signal zugunsten von Fairness, Unternehmertum und wirtschaftlicher Vernunft. KMU tragen einen wesentlichen Teil der Wertschöpfung und der Arbeitsplätze in der Schweiz – wer Beiträge an eine Versicherung zahlt, soll im Ernstfall nicht systematisch ausgeschlossen werden.
Weitere Informationen zur parlamentarischen Initiative sowie zu den zugehörigen Analysen und Gutachten sind auf der Website des Parlaments abrufbar: https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20200406
