Arbeitszeitflexibilisierung: Weiterer Fortschritt erzielt

Nach sieben Jahren Stop-and-Go Politik ist wieder Bewegung in das Thema Arbeitszeitflexibilisierung gekommen. Unter dem Schirm der allianz denkplatz schweiz konnte für die Wirtschaftsprüfung/Treuhand/Steuerberatung-Branche sowie für die ICT-Branche eine punktuelle Flexibilisierung der Arbeitsgesetzverordnung (ArgV2) erzielt werden.

Die ICT- und die Treuhandbranche erhalten zusätzliche Möglichkeiten für die Arbeitszeitflexibilisierung. Andere Branchen müssen weiter warten. (Symbolbild; Unsplash.com)

Eine 2016 eingereichte Parlamentarische Initiative von Alt-Ständerat Konrad Graber hatte zum Ziel, Mitarbeitenden der Wissensberufe die Einteilung ihrer Arbeitszeiten nach eigenem, freiem Ermessen zu ermöglichen. Der Kreis der möglichen Nutzer war dabei bewusst eng gefasst, indem aus verschiedenen Branchen nur die Vorgesetzten und hoch qualifizierten Fachspezialisten von der Arbeitszeitflexibilisierung profitiert hätten. Im Winter 2020 entschied die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) den Gesetzesweg zu sistieren, um zwischenzeitlich die Umsetzung der Parlamentarischen Initiative Graber auf dem Verordnungsweg zu prüfen.

ICT- und Treuhandbranche profitieren

Nach drei Jahren der Prüfung des Verordnungsweges und diversen Verhandlungen mit den Gewerkschaften konnte für die ICT-Branche und die Treuhand-Branche nun ein kleiner Durchbruch erzielt werden, um der Arbeitsrealität der Mitarbeitenden besser gerecht zu werden. Für Betriebe der ICT-Branche konnten zwei Punkte in die Arbeitsgesetzverordnung (ArgV2) verankert werden bzgl. Tages-/Abendarbeitszeitraum und Unterbrechung der Ruhezeiten. Auch für die Branche Wirtschaftsprüfung/Treuhand/Steuerberatung wurde im Rahmen der Verhandlungen mit den Gewerkschaften ein Erfolg erzielt und ein besonderes Jahresarbeitsmodell in der Arbeitsgesetzverordnung (ArgV2) verankert. Konkret dürfen ICT-Betriebe unter bestimmten Voraussetzungen den Zeitraum für die Tages- und Abendarbeit ausdehnen und die tägliche Ruhezeit verkürzen, und Betriebe in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Treuhand und Steuerberatung erhalten die Möglichkeit, mit bestimmten Kategorien von Arbeitnehmenden unter bestimmten Voraussetzungen ein besonderes Jahresarbeitszeitmodell zu vereinbaren.

Andere Branchen müssen weiter auf Arbeitszeitflexibilisierung warten

Dennoch bleibe trotz diesen punktuellen Flexibilisierungen ein Wermutstropfen, wie die allianz denkplatz schweiz schreibt. Denn nicht alle dieser Allianz angeschlossenen Branchen – geschweige denn alle Branchen wie von der ursprünglichen Parlamentarischen Initiative vorgesehen – können von diesen kleinen Fortschritten profitieren. Zudem seien die kleinen Fortschritte nur aufgrund der nachgewiesenen wirtschaftlichen Notwendigkeit akzeptiert und nicht bei Wünschen von Angestellten nach selbstbestimmtem Arbeiten, so die allianz denkplatz schweiz weiter. Es bleibe daher ein gemeinsames Ziel der Allianz, das Arbeitsgesetz an die Realität der Arbeitswelt anzupassen und die Reformbereitschaft der Schweiz zu fördern. Auch der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) sieht die Arbeitszeitflexibilisierung in ihrem neuen Positionspapier als wichtigen Hebel für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Ausserberuflichem und als Hebel gegen den Fachkräftemangel.

Quelle und weitere Informationen: allianz denkplatz schweiz

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