Verbotenes Kältemittel: Deutschland verklagt

Die EU-Kommission verklagt Deutschland vor dem EU-Gerichtshof wegen der Verwendung eines verbotenen Treibhausgases als Fahrzeug-Kältemittel.

Verbotenes Kältemittel Deutschland verklagt
Verbotenes Kältemittel Deutschland verklagt

Die Europäische Kommission hat beschlossen, vor dem Europäischen Gerichtshof eine Klage gegen Deutschland zu erheben. Grund hierfür ist die Nichtumsetzung der Richtlinie 2006/40/EG über Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen, in der die Verwendung von Fahrzeug-Kältemitteln mit geringerem Treibhauspotenzial sowie ein schrittweises Abschaffen bestimmter fluorierter Treibhausgase vorgeschrieben wird. Die nationalen Typgenehmigungsbehörden sind dazu verpflichtet, zu bescheinigen, dass ein Fahrzeug alle EU-Anforderungen in Bezug auf Sicherheit, Umweltfreundlichkeit und Herstellung – darunter auch Anforderungen an Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen – erfüllt, bevor eine Zulassung für das Inverkehrbringen auf dem EU-Markt ausgestellt wird. Dieser Sachverhalt wird in der Richtlinie 2007/46/EG geregelt, in der ein allgemeiner Rahmen für Typgenehmigungen für Kraftfahrzeuge und eine Bandbreite von Abhilfemaßnahmen, einschließlich der Möglichkeit von Sanktionen, festgelegt sind.

Die Kommission behauptet, Deutschland habe gegen die EU-Rechtsvorschriften verstoßen, indem es zuließ, dass der deutsche Fahrzeug-Hersteller Daimler AG Fahrzeuge auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht hat, die nicht der Richtlinie über Klimaanlagen in Fahrzeugen entsprachen, und es versäumte, Abhilfemaßnahmen zu ergreifen.

Daimler reklamierte Sicherheitsbedenken

Die Daimler AG machte Sicherheitsbedenken bezüglich der in der Richtlinie vorgeschriebenen Kältemittel geltend. Diese Bedenken fanden keine Unterstützung seitens der übrigen Kraftfahrzeug-Hersteller und wurden von dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission, die 2014 eine zusätzliche Risikoanalyse durchführte, verworfen.

Trotz Kontakten zwischen der Kommission und den deutschen Behörden im Zusammenhang mit dem Vertragsverletzungsverfahren unternahm Deutschland keine weiteren Schritte gegen die Ausstellung von Typgenehmigungen für nicht vorschriftsmäßige Kraftfahrzeuge und traf keine Abhilfemaßnahmen gegen den Hersteller.

Mit der Klage gegen Deutschland vor dem Gerichtshof bezweckt die Kommission, sicherzustellen, dass die Klimazielsetzungen dieser Richtlinie erfüllt werden und dass das EU-Recht einheitlich in der gesamten EU angewendet wird, so dass allen Wirtschaftsteilnehmern gerechte Wettbewerbsbedingungen garantiert werden.

Quelle: Europäische Kommission

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