Gesetz für Mobility-Pricing geht in Vernehmlassung

Am 4. Februar 2021 startet die Vernehmlassung für das Gesetz «Pilotprojekte für das Mobility-Pricing». Damit sollen solche Projekte rechtlich ermöglicht und finanziell unterstützt werden können. Verantwortlich dafür sind je nach Ausgestaltung die Kantone und Gemeinden oder interessierte Organisationen. Laut Bund haben verschiedene Regionen signalisiert, Mobility-Pricing im Rahmen eines Pilotprojekts erproben zu wollen.

Mobility-Pricing
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Die Schweiz wäre nicht das erste Land, das Mobility-Pricing testen würde. Wer heute in die Stadt London fahren will, muss dafür eine entsprechende Abgabe entrichten. Das hat den Verkehr in London deutlich entlastet. Mobility-Pricing kann also dazu beitragen, Verkehrsprobleme zu lösen. Dass dies funktioniert, hat in der Schweiz bereits eine theoretische Wirkungsanalyse am Beispiel des Kantons Zug gezeigt. Damit Mobility-Pricing in der Praxis getestet werden kann, braucht es eine entsprechende rechtliche Grundlage. Der Bundesrat hat dazu ein neues Gesetz erarbeitet und dieses nun in die Vernehmlassung geschickt.

Das Gesetz würde es ermöglichen, dass Kantone und Gemeinden die Möglichkeit erhalten, Pilotprojekte durchzuführen. Das auf zehn Jahre befristete Bundesgesetz soll es erlauben, neuartige Preissysteme zur Beeinflussung der Verkehrsnachfrage und des Mobilitätsverhaltens zu erproben, sowohl im motorisierten Individualverkehr als auch im öffentlichen Verkehr. Mit dem Gesetz soll zudem die Grundlage geschaffen werden, damit der Bund Pilotprojekte finanziell unterstützen kann. Denn die Erkenntnisse daraus können gesamtschweizerisch von Interesse sein, etwa hinsichtlich der Akzeptanz von Mobility-Pricing in der Bevölkerung, wie der Bundesrat betont.

Verantwortung bei Kantonen, Gemeinden oder Organisationen

Das Gesetz unterscheidet zwischen Pilotprojekten, bei denen für die Verkehrsteilnehmer der betreffenden Region eine Abgabepflicht besteht, und Projekten, an denen sie freiwillig teilnehmen können. Die Umsetzung der Pilotprojekte mit Abgabepflicht obliegt den Kantonen oder Gemeinden. Sie müssen vom Kanton bewilligt werden, auf dessen Gebiet das Projekt getestet wird. Der Kanton muss beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) eine Genehmigung einholen. Projekte mit Freiwilligen können auch von interessierten Organisationen durchgeführt werden.

Verschiedene Regionen haben Interesse an der Durchführung eines Pilotprojekts bekundet. Das UVEK ist daran, die dazu eingereichten Projektideen mit den interessierten Kantonen, Gemeinden und Städten zu bereinigen und zu konkretisieren. Gestützt darauf werden als nächstes für einige dieser Projektskizzen Machbarkeitsstudien durchgeführt. Damit soll die Frage geklärt werden, welche der vorgeschlagenen Pilotprojekte realisiert werden können.

Die Machbarkeitsstudien sollen bis 2022 vorliegen. Sie laufen parallel zum Gesetzgebungsprozess, damit die Pilotprojekte rasch starten können, sobald das neue Gesetz in Kraft tritt. Dies ist aus heutiger Sicht auf Anfang 2024 geplant.

Erste Stellungnahmen der Mobilitätsverbände

In einer ersten Stellungnahme fallen die Reaktionen der beiden Mobilitätsverbände VCS und TCS unterschiedlich aus. Der VCS begrüsst das bundesrätliche Vorgehen und schreibt: «Mobility Pricing ist eine grosse Chance, um den Verkehr nachhaltiger zu gestalten. Durch eine entsprechende Preisgestaltung kann die Verkehrsnachfrage gesenkt und die Verlagerung auf umweltfreundliche Verkehrsmittel begünstigt werden. Die Pilotversuche sind dazu ein wichtiger erster Schritt.»

Anders sieht es der TCS, der wissen lässt: «Der TCS lehnt eine Lenkung der Mobilität über den Preis ab. Verkehrsspitzen durch höhere Spitzenstundenpreise zu brechen, wäre unsozial und würde vor allem Menschen mit unflexiblen Arbeitszeiten treffen. Der heute vom Bundesrat in die Vernehmlassung geschickte Gesetzesentwurf für solche Projekte geht in die falsche Richtung.»

 

Quelle: Bund/rs

Die Vernehmlassung (hier die Unterlagen) startet am 4. Februar 2021 und dauert bis zum 17. Mai 2021.

 

Reges Interesse an Pilotprojekten

Der Bund hat im Februar 2020 Kantone und Städte kontaktiert, um das konkrete Interesse an einem Pilotprojekt auszuloten. Darauf wurden beim Bund mehrere Ideen oder Projektskizzen eingereicht. Gemeldet haben sich die Kantone Aargau, Basel-Stadt, Genf, Jura, Thurgau (Frauenfeld), Wallis und Zug sowie die Städte Bern, Biel/Bienne, Delémont und Zürich. Die interessierten Kantone, Städte und Gemeinden wurden im Herbst 2020 sodann gebeten, ihre Projektskizzen und Ideen im Hinblick auf eine allfällige weitere Vertiefung im Rahmen einer Machbarkeitsstudie zu präzisieren, wie der Bund in seiner Medienmitteilung schreibt.

 

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