Bund und Kantone definieren E-Government-Strategie

Bund und Kantone haben die Schwerpunkte für die E-Government-Strategie bis 2019 festgelegt. Der Steuerungsausschuss E-Government Schweiz erachtet acht Projekte und drei dauerhafte Aufgaben als strategisch bedeutsam.

 

Bund und Kantone haben die Schwerpunkte für die E-Government-Strategie bis 2019 festgelegt. Dafür will er jährlich vier Millionen Franken ausgeben.

Der Ausschuss genehmigte den ersten Schwerpunktplan für die Jahre 2016 bis 2019. Der Fokus liegt auf dem Aufbau von Basisinfrastrukturen für die verstärkte Ausbreitung von E-Government in der Schweiz. Die Kosten werden von Bund und Kantonen je zur Hälfte getragen.

Seit 2007 treiben Bund, Kantone und Gemeinden das E-Government gemeinsam voran. Die Umsetzung erfolgt unter Aufsicht eines Steuerungsausschusses, der von Bundesrat Ueli Maurer geleitet wird.
E-Government Instrumente

Es werden unter anderem so genannten „One-Stop-Shops“ eingerichtet: Unternehmen können damit Behördengänge auf eidgenössischer, kantonaler und kommunaler Ebene über ein Portal abwickeln.

E-Voting wird ebenso weiterentwickelt. Als „strategisch“ eingestuft, wird sicher die Weiterentwicklung eines E-Voting-Systems.

Ferner soll die elektronische Abwicklung der Mehrwertsteuerabrechnung unterstützt werden.

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