Feinstaub: Zwei lufthygienische Ansätze verglichen

Immissionsgrenzwerte sind ein geeignetes Instrument, um den Schutz der Bevölkerung vor den gesundheitlichen Wirkungen von Feinstaub sicherzustellen, wie Eidgenössische Kommission für Lufthygiene betont.

Quelle: Luftqualität 2020, EKL

Die Luft enthält Feinstaub aus Verkehr, Industrie, Gewerbebetrieben, Haushalt, Feuerungsanlagen usw. Feinstaub kann Asthma, chronischen Husten, Bronchitis oder andere Erkrankungen der Atemwege sowie der Lunge einschliesslich Lungenkrebs hervorrufen. Deshalb wird Feinstaub von der WHO-Agentur für Krebsforschung (IARC) seit 2013 als krebserregend eingestuft.

Zwei lufthygienische Ansätze verglichen

Feinstaub wird in der Schweiz mit wissenschaftlich fundierten Immissionsgrenzwerten reguliert, bei anderen krebserregenden Stoffen hingegen wird das Minimierungsprinzip angewandt, wobei von einem «akzeptierten Risiko» von einem Todesfall pro 1 Million Einwohner ausgegangen wird.

Die Eidgenössische Kommission für Lufthygiene (EKL) hat in ihrem soeben veröffentlichten Bericht «Immissionsgrenzwerte und akzeptierte Risiken: Zwei lufthygienische Konzepte für Feinstaub und Lungenkrebs im Vergleich» die beiden Ansätze am Beispiel von Lungenkrebs verglichen und bewertet.

Die EKL kommt zum Schluss, dass die Immissionsgrenzwerte für Feinstaub dem Konzept des «akzeptierten Risikos» für die Luftreinhaltepolitik überlegen sind. Die Immissionsgrenzwerte stellen laut EKL ein pragmatisches, transparentes und effizientes Instrument für die wirkungsorientierte, erfolgreiche Luftreinhaltung dar. Die EKL empfiehlt, Feinstaub weiterhin durch Immissionsgrenzwerte zu beurteilen und diese bei Bedarf anzupassen. Man verfolge den Stand des Wissens über Auswirkungen aufmerksam und werde, falls erforderlich, zu gegebener Zeit Anpassungen der Immissionsgrenzwerte vorschlagen, heisst es abschliessend in der Pressemeldung.

Quelle: Eidgenössische Kommission für Lufthygiene

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