Verbindliche Regeln für das Autogewerbe ab 2024

Die bisherige KFZ-Bekanntmachung der Wettbewerbskommission (WEKO) enthält zentrale Händlerschutzbestimmungen und Konsumentenrechte innerhalb der Automobilbranche. Ab 1. Januar 2024 sollen diese Regeln als KFZ-Verordnung des Bundesrates für alle Behörden und Gerichte – wie in der EU – verbindlich werden. So setzt der Bundesrat den Parlamentswillen um, welcher auf eine Motion von Nationalrat Pfister zurückgeht. Treibende Kraft hinter diesem Anliegen war auch der Verband freier Autohandel Schweiz VFAS.

Roger Kunz kämpft weiterhin mit dem Vorstand, Geschäftsleitung und Sekretariat für die Anliegen der freien Autohändler und gegen die Marktmacht der Generalimporteure. (Bild: VFAS)

Die Marktmacht der wenigen Kfz-Hersteller und deren Importeure hat sich für die über 5000 KMU-Händler/Garagen in der Schweiz immer wieder als latente Gefahr erwiesen. Immer wieder kam es zu kartellrechtlichen Verstössen: Hersteller versuchten den Schweizer Markt vom Ausland abzuschotten, indem der Parallel- oder Direktimport unterbunden oder erschwert wurde. Auch die Verweigerung von Garantien bei importieren Fahrzeugen kam vor oder unabhängige Werkstätten wurden nicht mit Ersatzteilen beliefert. Der technische Zugang zu markenspezifischen Diagnosen oder elektronischen Serviceheften wird verweigert. Vertragshändler werden in ihren Rechten beschnitten.

Dieses „Sündenregister“, wie es der Verband freier Autohandel Schweiz VFAS aufzählt, ist lang. Leidtragende solcher Auswüchse sind die Schweizer Konsumenten und KMU: Es gibt weniger Auswahl zu höheren Preisen und Behinderungen für die Konsumenten und KMU («Hochpreisinsel Schweiz»). Die WEKO hat deshalb 2002 eine KFZ-Bekanntmachung mit zahlreichen Händlerschutz- und Konsumenten Bestimmungen erlassen. Dies ist indessen – mangels Verbindlichkeit für Gerichte – in der Praxis selten umgesetzt worden.

Der Weg zur Gesetzesänderung

Nationalrat Gerhard Pfister hat 2018 eine Motion (Nr. 18.3898) eingereicht mit dem Ziel, die WEKO-Bekanntmachung in eine KFZ-Verordnung fliessen zulassen und damit für Gerichte und Behörden – wie in der EU – verbindlich zu machen. Unterstützt wurde die Motion von einer breiten Allianz unter politischer Führung des VFAS mit den Verbänden AGVS, ACS, Carrosserie Suisse, SAA, VSS, 2rad Schweiz, Unia und Syna. National- und Ständerat haben die Motion gutgeheissen. Die neue Verordnung wird nun per 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Welche Rechte KMU und Konsumenten nun erhalten

Als Verstoss gegen das Kartellgesetz gelten ab 1. Januar 2024 namentlich folgende Verhaltensweisen der Hersteller/Importeure:

  • Behinderungen von Importen, etwa durch Erschwernisse bei der Gewährung der Herstellergarantie.
  • Beschränkungen Fahrzeuge anderer Marken zu vertreiben.
  • Beschränkungen des Zugangs zu originalen Ersatzteilen und des Rechts, gleichwertige Originalersatzteile zu verwenden, ohne den Verlust der Garantie zu riskieren
  • Beschränkungen des Zugangs zu allen Arten von mechanischen und digitalen Tools, die für die Wartung von Fahrzeugen notwendig sind.
  • Beschränkungen des Zugangs zu Informationen und fachlicher Unterweisung.
  • Beschränkungen, Service und Reparaturen an importierten Fahrzeugen mit Werksgarantie durchzuführen.
  • Verweigerung eines Servicevertrags, wenn der freie oder Markenhändler alle Standards des Herstellers erfüllt.

Sehr glücklich zeigt sich der VFAS-Präsident Roger Kunz als treibende Kraft hinter dem Anliegen des Schweizer Parlaments: «Für den VFAS ist der Schutz der Schweizer Kfz-Händler und Werkstätten und Automobilisten zentral. Der Einsatz hat sich gelohnt. Jetzt werden die Kfz-Regeln der WEKO auf eine verbindliche gesetzliche Grundlage gestellt». Der Verband vertritt seit 1956 die Interessen des unabhängigen und freien Autohandels in der Schweiz. Er wehrt sich gegen sämtliche Einschränkungen und Behinderungen des freien Autohandels. Der Direkt- und Parallelimport generiert gemäss Erhebungen des VFAS eine jährliche volkswirtschaftliche Wertschöpfung von 1,5 Milliarden Schweizer Franken.

Quelle: VFAS

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