Online-Testament fürs soziale Netzwerk

Wer heute stirbt, ist längst nicht tot. Zumindest in den sozialen Netzwerken. Wenn der Umgang mit dem digitalen Nachlass nicht testamentarisch festgelegt wurde, können Online-Profile noch jahrelang als Dateileichen bestehen bleiben.

Auch der digitale Nachlass sollte testamentarisch geregelt werden. (Bild: Rainer Sturm / pixelio.de)

Wer sich zu Lebzeiten aktiv in Sozialen Netzwerken aufgehalten hat, hinterlässt nach seinem Tod eine Vielzahl von Informationen, die nicht einfach „mitsterben“ – Geburtstagserinnerungen und Abwesenheitsnotizen inklusive. Ausserdem erhalten im Zweifelsfall Personen Zugriff auf Chats und Co., denen der Verstorbene das unter Umständen niemals gewährt hätte. Das IT-Fachmagazin CHIP gibt fünf Tipps, wie Nutzer die Erbschaft von Postfächern und E-Mail-Konten bereits zu Lebzeiten richtig regeln.

Nachlassverwalter bestimmen
Wählen Sie rechtzeitig einen Freund oder Verwandten aus, der sich nach Ihrem Tod vertrauensvoll um persönliche Daten kümmert. Und der auf diese Weise alle Internetzugänge sowie die dazugehörigen Verträge mit sämtlichen Rechten und Pflichten erhält. Der Erbe kann dann nach Wunsch wichtige Daten retten, Abonnements kündigen und die traurige Nachricht in den sozialen Netzwerken verbreiten.

Vollmacht schreiben
Stellen Sie der bedachten Person eine Vollmacht aus, die Sie im Safe, Bankschließfach oder beim Notar hinterlegen. Die Vertrauensperson hat damit die Möglichkeit, direkt das Löschen eines Kontos zu veranlassen. Fehlt eine entsprechende Regelung und liegen die Passwörter des Verstorbenen nicht vor, müssen sich Hinterbliebene mit Sterbeurkunde oder Erbschein an die einzelnen Dienstanbieter wenden und auf Zusammenarbeit hoffen.

Klarheit schaffen
Erstellen Sie eine Liste der von Ihnen genutzten Dienste und was damit geschehen soll. Offene Rechnungen lassen sich auf diese Weise begleichen, Verträge kündigen und Guthaben auszahlen. Zwar bieten auch Bestatter und Online-Dienstleister die Verwaltung des digitalen Nachlasses an, aber sie decken kaum alle Dienste ab.

Passwörter speichern
Sichern Sie Zugangsdaten auf einem geschützten USB-Stick oder verwenden Sie einen Passwort-Manager. Das Masterpasswort geht an die Vertrauensperson. Immer mehr Unternehmen bieten zudem eigene Vorkehrungen für den Todesfall an. Liegt über einen längeren Zeitraum keine Usertätigkeit vor, schaltet etwa Google das Konto in den Inaktivitätsmodus. Der bevollmächtigte Nachlassverwalter erhält eine Nachricht und Instruktionen zum Download bestimmter Inhalte des ehemaligen Nutzers wie Videos und Blogs.

Nachlassregelungen prüfen
Manche Dienste wie Microsoft bieten spezielle Möglichkeiten der Nachlassverwaltung an. Nach Vorlage des Erbscheins oder der Sterbeurkunde verschickt das Unternehmen eine DVD mit den E-Mail-Daten des Verstorbenen oder löscht diese. Eine E-Mail an die Adresse msrecord@microsoft.com reicht in den meisten Fällen.

Den ganzen Artikel finden Sie in der Ausgabe CHIP 5/16. Das Magazin ist ab 1.4. im Handel erhältlich.

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