Neues Werkvertragsrecht

Per 1. Januar 2026 treten mehrere grundlegende Änderungen im OR und ZGB in Kraft, welche die Gewährleistungsrechte im Werkvertragsrecht, insbesondere im Bauwesen, deutlich stärken.

Sie müssen eingeloggt sein, um diesen Inhalt zu sehen. Bitte . Kein Mitglied? Jetzt abonnieren

Weitere Beiträge zum Thema