«Damit Sorgfaltspflichten wirken, braucht es faire Preise»

Fairtrade Max Havelaar Schweiz hat zum Vorentwurf des neuen Bundesgesetzes über die nachhaltige Unternehmensführung (NUFG) Stellung genommen. Die Organisation begrüsst das Gesetz grundsätzlich, fordert aber griffigere Regelungen zu fairen Preisen, existenzsichernden Einkommen und einer echten Lastenverteilung entlang der Lieferkette.

Neue Regeln dürfen nicht zu einer reinen Compliance-Übung verkommen: Melanie Dürr von Fairtrade Max Havelaar. (Bild: zVg)

Der Bundesrat hat am 1. April 2026 den Vorentwurf des Bundesgesetzes über die nachhaltige Unternehmensführung (NUFG) in die Vernehmlassung geschickt. Fairtrade Max Havelaar Schweiz unterstützt das Vorhaben grundsätzlich, weist aber auf wesentliche Lücken hin – und legt konkrete Änderungsvorschläge vor. Die Vernehmlassungsfrist endet am 9. Juli 2026.

Ein Schritt in die richtige Richtung – aber nicht weit genug

Der VE-NUFG orientiert sich an der EU-Sorgfaltspflichtenrichtlinie (CSDDD) und soll den Schutz von Mensch und Umwelt entlang globaler Lieferketten verbessern, Rechtssicherheit schaffen und gleiche Wettbewerbsbedingungen gewährleisten. Aus Sicht von Fairtrade Max Havelaar ist es positiv, dass der Entwurf umfassende Sorgfaltspflichten vorsieht und die bisherigen punktuellen Regelungen zu Kinderarbeit und Konfliktmineralien ergänzt. Gleichzeitig ortet die Organisation erhebliche Schwächen.

Melanie Dürr, Leiterin Internationale Zusammenarbeit und Mitglied der Geschäftsleitung von Fairtrade Max Havelaar, bringt es auf den Punkt: «Verbindliche menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten sind ein wichtiger Schritt, um den Schutz von Mensch und Umwelt entlang globaler Lieferketten zu stärken. Entscheidend ist dabei, dass neue Regeln nicht zu einer reinen Compliance-Übung werden, bei der Kosten und Verantwortung einfach an Produzentinnen und Produzenten sowie Kooperativen weitergereicht werden. Wer Risiken wie Armut, Kinderarbeit oder Umweltzerstörung wirksam bekämpfen will, muss auch ihre strukturellen Ursachen angehen. Dazu gehören faire Preise, langfristige Handelsbeziehungen, existenzsichernde Einkommen und geteilte Verantwortung entlang der gesamten Lieferkette. Nur so kann das neue Gesetz tatsächlich Wirkung entfalten.»

Strukturelle Ursachen angehen statt Compliance verwalten

Fairtrade Max Havelaar betont, dass das NUFG nur dann wirksam sein kann, wenn es strukturelle Ursachen von Menschenrechts- und Umweltrisiken adressiert: Armut, unlautere Einkaufspraktiken, fehlende existenzsichernde Einkommen und Löhne sowie ungenügende Investitionen in Prävention und Abhilfe. Aus der langjährigen Erfahrung mit globalen Lieferketten und der Zusammenarbeit mit Kooperativen zeigt sich, dass eine wirkungsvolle Umsetzung von Nachhaltigkeitsregulierungen nur gelingt, wenn Unternehmen langfristige Handelsbeziehungen aufrechterhalten, die Kosten über faire Preise erstatten und sich nicht aus Hochrisikogebieten zurückziehen, sondern in Prävention und Abhilfe investieren.

Das Recht auf existenzsichernde Einkommen (Living Income) und existenzsichernde Löhne (Living Wage) sollen laut Fairtrade ausdrücklich als menschenrechtlich relevante Themen in der Verordnung verankert werden. Unternehmen müssten zudem verpflichtet werden, entsprechende Lücken in ihren Lieferketten zu identifizieren und kontinuierlich zu schliessen. Auch die eigenen Einkaufspraktiken – Preisdruck, kurzfristige Bestellungen, Zahlungsfristen und Vertragsbedingungen – seien bei der Beurteilung nachteiliger Auswirkungen zu berücksichtigen.

Faire Lastenverteilung und Schutz vor Pflichtüberwälzung

Ein zentrales Anliegen von Fairtrade betrifft die Lastenverteilung. Der VE-NUFG enthält zwar Ansätze zur Unterstützung von KMU in der Aktivitätskette, doch bleiben diese aus Sicht der Organisation zu vage und im Vergleich zu den EU-Vorgaben deutlich schwächer ausgestaltet. Das Fairtrade-Produzentennetzwerk CLAC schätzt die Anlaufkosten für den Aufbau der nötigen Kapazitäten auf mindestens 20’000 US-Dollar pro Kooperative im ersten Jahr – Kosten, die heute oft allein von den schwächsten Akteuren getragen werden.

Fairtrade fordert deshalb verbindliche Vorgaben gegen Pflichtüberwälzung sowie klare Mindestanforderungen an die nötige Unterstützung entlang der Lieferkette. Unternehmen dürften ihre Sorgfaltspflichten nicht durch einseitige Vertragsklauseln oder pauschale Auditpflichten an Lieferanten delegieren. Analog zu Art. 18 der CSDDD sollen im NUFG zudem Mustervertragsklauseln verankert werden, die eine faire Aufgabenteilung und angemessene Kostenbeteiligung sicherstellen.

Verbesserung vor Rückzug aus Hochrisikogebieten

Fairtrade Max Havelaar warnt vor einem unbeabsichtigten Effekt verbindlicher Sorgfaltspflichten: Unternehmen könnten dazu neigen, sich pauschal aus Hochrisikogebieten zurückzuziehen – mit negativen Folgen für Kleinbäuer:innen und Arbeiter:innen vor Ort. Der Grundsatz «Verbesserung vor Rückzug» soll deshalb ausdrücklich in der Verordnung verankert werden. Die Beendigung einer Geschäftsbeziehung dürfe nur letztes Mittel sein, wenn ernsthafte Präventions-, Minderungs- und Abhilfemassnahmen ausgeschöpft wurden oder offensichtlich aussichtslos sind.

Gerade bei Kinderarbeit warnt Fairtrade vor kontraproduktiven «Null-Toleranz»-Klauseln: Eine solche Nulltoleranzpolitik könne ungewollt ein Treiber für Kinderarbeit sein, da der Abbruch von Geschäftsbeziehungen die betroffenen Familien in noch grössere Not treibt.

Klima, Aufsicht und Haftung

Fairtrade begrüsst, dass der Vorentwurf menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten gemeinsam regelt. Aus Fairtrade-Sicht wäre jedoch eine stärkere und durchsetzbare Klimapflicht wichtig gewesen. Produzent:innen im globalen Süden gehören zu den Hauptbetroffenen der Klimakrise, obwohl sie am wenigsten zu ihr beigetragen haben. Unternehmen sollten verpflichtet werden, ihre Geschäftsmodelle und Einkaufspraktiken mit Klimazielen in Einklang zu bringen sowie in Klimaanpassung und Umweltschutz entlang ihrer Lieferketten zu investieren.

Bei Aufsicht und Haftung spricht sich Fairtrade klar für eine explizite Haftungsnorm im NUFG aus – die Verweisvariante auf das bestehende Obligationenrecht schaffe weder für Unternehmen noch für Betroffene ausreichende Rechtssicherheit. Gleichzeitig müsse die Aufsichtsbehörde ein besonderes Augenmerk auf Machtungleichgewichte in der Lieferkette haben und prüfen, ob Unternehmen Risiken durch Marktrückzug, Vertragsklauseln oder Datenanforderungen auf schwächere Akteure abwälzen.

Quelle: www.maxhavelaar.ch

Dieser Beitrag erschien ursprünglich auf m-q.ch - https://www.m-q.ch/de/damit-sorgfaltspflichten-wirken-braucht-es-faire-preise/

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